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148_1975 AT

148. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 148. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten

dem Zollabkommen über den internationalen

Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

samt Unterzeichnungsprotokoll (BGBl.

Nr. 92/1960 in der Fassung der Kundmachungen

BGBl. Nr. 69/1964 und 296/1966, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 304/1971) beigetreten

Staaten: Datum der Hinterlegung derBeitrittsurkunde

Afghanistan 11. Oktober 1971

Iran 25. Mai 1971

Staaten : Datum der Hinterlegung derBeitrittsurkunde

Jordanien 8. November 1973

Kanada 26. November 1974

Sowjetunion 20. Feber 1974

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben

anläßlich ihres Beitrittes folgende Erklärung abgegeben

„Gemäß Artikel 43 Absatz 1 des Abkommens

erstreckt sich dessen Geltungsbereich auf das Zollgebiet

der Vereinigten Staaten (das derzeit die

Staaten, den District Columbia und Puerto Rico

umfaßt)."

Die Sowjetunion hat anläßlich ihres Beitrittes

folgenden Vorbehalt erklärt

„Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

betrachtet sich durch Artikel 44 Absätze 2

und 3 des Zollabkommens über den internationalen

Warentransport mit Carnets TIR nicht

gebunden und erklärt, daß für die Inanspruchnahme

der Schiedsgerichtsbarkeit für jeden Streitfall

zwischen Vertragsparteien betreffend die Auslegung

oder Anwendung des Zollabkommens in

jedem einzelnen Fall die Zustimmung aller am

Streitfall beteiligten Parteien erforderlich ist und

daß nur von diesen Parteien einvernehmlich namhaft

gemachte Personen als Schiedsrichter fungieren

können."

Griechenland und die Türkei haben ihre anläßlich

des Beitrittes erklärten Vorbehalte am

16. August 1971 beziehungsweise am 12. Feber

1974 zurückgezogen.

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