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148_1973 AT

148. Verordnung: Ermächtigung von Zollämtern zweiter Klasse zur Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 148. Verordnung: Ermächtigung von Zollämtern zweiter Klasse zur Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972, und

§ 4 Abs. 1 des EFTA-Durchführungsgesetzes 1973,

BGBl. Nr. 118, wird verordnet

§ 1. Die in der Anlage zu dieser Verordnung

genannten Zollämter zweiter Klasse werden zur

Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen für

die in dieser Anlage angeführten Waren ermächtigt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. April 1973

in Kraft.

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