148_1973
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148. Verordnung: Ermächtigung von Zollämtern zweiter Klasse zur Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 148. Verordnung: Ermächtigung von Zollämtern zweiter Klasse zur Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen
1973_148_0 148. Verordnung: Ermächtigung von Zollämtern zweiter Klasse zur Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen
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Auf Grund des § 7 Abs. 1 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972, und
§ 4 Abs. 1 des EFTA-Durchführungsgesetzes 1973,
BGBl. Nr. 118, wird verordnet
§ 1. Die in der Anlage zu dieser Verordnung
genannten Zollämter zweiter Klasse werden zur
Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen für
die in dieser Anlage angeführten Waren ermächtigt.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. April 1973
in Kraft.