148. Dokument der Internationalen Kaffee-Organisation ED-CONTROLS 18/70
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEE-ORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED-CONTROLS 18/70
23. März 1970
Original: Englisch
Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und möchte ihnen mitteilen, daß er von
den zuständigen Behörden der Demokratischen
Republik Kongo eine detaillierte Aufstellung
von Ursprungszeugnissen, deren Originale im
Transit verloren gegangen sind, erhalten hat.
Die Aufstellung ist dem vorliegenden Dokument
angeschlossen. Die Originale der fraglichen Ursprungszeugnisse
wurden von den Behörden der
Demokratischen Republik Kongo für ungültig
erklärt und durch andere Ursprungszeugnisse
mit verschiedenen Referenznummern ersetzt.
Die Behörden der Demokratischen Republik
Kongo ersuchen die Mitglieder, sie mögen die
Zollbehörden und ausstellenden Stellen ihrer
Länder informieren, daß die in der angeschlossenen
Aufstellung enthaltenen Ursprungszeugnisse
weder für den Import von Kaffee noch für die
Gutschreibung auf ein Transitmarkenkonto Gültigkeit
haben.