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148_1968 AT

148. Verordnung: Umlegung von Teilen der Erlauftal Straße in der Gemeinde Mühling auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 148. Verordnung: Umlegung von Teilen der Erlauftal Straße in der Gemeinde Mühling auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Erlauftal Straße in

der Gemeinde Mühling von

km 7,045 (alt) bis km 7,350 (alt),

km 7,390 (alt) bis km 8,110 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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