148_1968
AT
148. Verordnung: Umlegung von Teilen der Erlauftal Straße in der Gemeinde Mühling auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 148. Verordnung: Umlegung von Teilen der Erlauftal Straße in der Gemeinde Mühling auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_148_0 148. Verordnung: Umlegung von Teilen der Erlauftal Straße in der Gemeinde Mühling auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Erlauftal Straße in
der Gemeinde Mühling von
km 7,045 (alt) bis km 7,350 (alt),
km 7,390 (alt) bis km 8,110 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.