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148_1946 AT

148. Bundesgesetz: 3. Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 148. Bundesgesetz: 3. Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Gesetz vom 10. Juli 1945, St. G. Bl.

Nr. 59, über die Überleitung in die österreichische

Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschafts-

Überleitungsgesetz) in der Fassung der 2. Staatsbürgerschafts-

Überleitungsgesetznovelle wird wie

folgt geändert

1. Im § 3, Abs. (1), treten an die Stelle der

Worte: „binnen zwölf Monaten vom Zeitpunkte

des Inkrafttretens dieses Gesetzes angefangen"

die Worte: „bis 31. Dezember 1946".

2. Im § 4, Abs. (2), treten an die Stelle der

Worte: „binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten

dieses Gesetzes" die Worte: „bis 30. Juni 1947"

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juli 1946

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres betraut.

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