147_1996
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147. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 147. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
1996_147_0 147. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre
Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte
Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 165/1994) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
Georgien 8. Juni 1995
Kasachstan 5. Jänner 1994
Malaysia 27. Juli 1994
Turkmenistan 4. Jänner 1996
Usbekistan 12. Juli 1995
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien am 6. Mai 1994 den anläßlich
der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 243/1990 zurückgezogen.