Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
147_1996 AT

147. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte

Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 165/1994) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Georgien 8. Juni 1995

Kasachstan 5. Jänner 1994

Malaysia 27. Juli 1994

Turkmenistan 4. Jänner 1996

Usbekistan 12. Juli 1995

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien am 6. Mai 1994 den anläßlich

der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 243/1990 zurückgezogen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →