147_1986
AT
147. Verordnung: Leistungsstipendien nach dem Studienförderungsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 147. Verordnung: Leistungsstipendien nach dem Studienförderungsgesetz
1986_147_0 147. Verordnung: Leistungsstipendien nach dem Studienförderungsgesetz
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Gemäß § 28 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 543/1984 und BGBl. Nr. 361/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von
12300900 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1984/85 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer
Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt