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147_1983 AT

147. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972, wird

kundgemacht

Die Kundmachung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember

1982, BGBl. Nr. 657, über die Eröffnung von Kontingenten

und die Festlegung von Richtplafonds

gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen

der Republik Österreich und der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft wird wie folgt geändert

§ 2 hat zu lauten

„§ 2. Für die Einfuhr der im Anhang G des Protokolls

Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

genannten Erzeugnisse mit Ursprung

in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden

für 1983 nachstehende Richtplafonds festgelegt

"

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