147_1983
AT
147. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 147. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1983_147_0 147. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972, wird
kundgemacht
Die Kundmachung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember
1982, BGBl. Nr. 657, über die Eröffnung von Kontingenten
und die Festlegung von Richtplafonds
gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft wird wie folgt geändert
§ 2 hat zu lauten
„§ 2. Für die Einfuhr der im Anhang G des Protokolls
Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
genannten Erzeugnisse mit Ursprung
in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden
für 1983 nachstehende Richtplafonds festgelegt
"