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147_1976 AT

147. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Verfahren zur Festlegung von Tarifen für den Fluglinienverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Verfahren zur Festlegung von Tarifen für den Fluglinienverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs

der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation

(ICAO) haben folgende weitere Staaten ihre

Beitritts- bzw. Ratifikationsurkunde zum Internationalen

Übereinkommen über das Verfahren

zur Festlegung von Tarifen für den Fluglinienverkehr

(BGBl. Nr. 153/1971, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 20/1973) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Beitritts- bzw.

Ratifikationsurkunde

Italien 20. Jänner 1976

Zypern 26. Oktober 1973

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