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147_1975 AT

147. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1975

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1975

Gemäß § 15 Abs. 9 in Verbindung mit § 25

Abs. 2 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl.

Nr. 309, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 146/1975 werden als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1975 der 14. und 15. Mai

1975 bestimmt.

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