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147_1970 AT

147. Kundmachung: Zeichen der Europäischen Atomgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Kundmachung: Zeichen der Europäischen Atomgemeinschaft

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38 in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 79/1969,

wird kundgemacht, daß folgende Zeichen der

Europäischen Atomgemeinschaft von der Registrierung

nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

sind

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