147_1965
AT
147. Bundesgesetz: 7. Budgetüberschreitungsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 147. Bundesgesetz: 7. Budgetüberschreitungsgesetz
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Zwecks Beteiligung Österreichs an der
Zypernaktion der Vereinten Nationen werden
Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der
ordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes
für das Jahr 1965, BGBl. Nr. 1, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Mehreinnahmen bei den folgenden Einnahmenansätzen
der ordentlichen Gebarung sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten Organe
zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister für
Finanzen betraut.