147_1961
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147. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Hochschülerschaftswahlordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 147. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Hochschülerschaftswahlordnung.
1961_147_0 147. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Hochschülerschaftswahlordnung.
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Auf Grund des § 24 des Hochschülerschaftsgesetzes,
BGBl. Nr. 147/1950, wird verordnet
Die Hochschülerschaftswahlordnung, BGBl.
Nr. 222/1950, in der Fassung der Verordnungen
des Bundesministeriums für Unterricht vom
31. August 1953, BGBl. Nr. 149, vorn 15. Dezember
1954, BGBl. Nr. 5/1955, und vom 31. Oktober
1958, BGBl. Nr. 249/1958, wird abgeändert
wie folgt
Der § 9 Abs. 3 hat zu lauten
„Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen
werden aus ihrer Mitte durch Übereinkunft,
mangels einer solchen durch das Los bestimmt."