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147_1961 AT

147. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Hochschülerschaftswahlordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Hochschülerschaftswahlordnung.

Auf Grund des § 24 des Hochschülerschaftsgesetzes,

BGBl. Nr. 147/1950, wird verordnet

Die Hochschülerschaftswahlordnung, BGBl.

Nr. 222/1950, in der Fassung der Verordnungen

des Bundesministeriums für Unterricht vom

31. August 1953, BGBl. Nr. 149, vorn 15. Dezember

1954, BGBl. Nr. 5/1955, und vom 31. Oktober

1958, BGBl. Nr. 249/1958, wird abgeändert

wie folgt

Der § 9 Abs. 3 hat zu lauten

„Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen

werden aus ihrer Mitte durch Übereinkunft,

mangels einer solchen durch das Los bestimmt."

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