147_1959
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147. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Frankreich und die Niederlande.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 147. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Frankreich und die Niederlande.
1959_147_0 147. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Frankreich und die Niederlande.
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Nach Mitteilungen der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien haben Frankreich und
die Niederlande das Übereinkommen, betreffend
das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen,
BGBl. Nr. 91/1957, ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem
Art. 28 für Frankreich am 22. Juni 1959, für die
Niederlande am 27. Juni 1959 in Kraft.