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147_1955 AT

147. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen, betreffend den Weltpostvertrag und die sieben Übereinkommen des Weltpostvereines.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen, betreffend den Weltpostvertrag und die sieben Übereinkommen des Weltpostvereines.

Nach Mitteilungen der Belgischen Botschaft in

Wien sind zwischen dem 9. März 1954 und dem

21. März 1955 nachstehende weitere Staaten dem

Weltpostvertrag und den gleichzeitig unterzeichneten

Übereinkommen des Weltpostvereines

beigetreten oder haben den Weltpostvertrag und

die erwähnten Übereinkommen ratifiziert

1. Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und

Anhang, Durchführungsbestimmungen und Anhang,

Bestimmungen über die Flugpostbriefsendungen

samt Schlußprotokoll und Anhang

Ägypten, Albanien, Argentinien, Australien (einschließlich

Nauru, Neuguinea, Norfolk-Inseln und

Papua), Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland,

Frankreich, Algerien, die Gesamtheit der Überseegebiete

der französischen Republik und der gleich

diesen verwalteten Gebiete, Griechenland, die Gesamtheit

der britischen Überseegebiete einschließlich

der Kolonien, der Schutzgebiete und der Gebiete

unter Treuhandschaft, ausgeübt von der Regierung

des Vereinigten Königreiches von Großbritannien

und Nordirland, Irland, Republik

Korea, Kuba, Mexiko, Neuseeland, Niederlande

(einschließlich von Neuguinea, Surinam und den

Niederländischen Antillen), Rumänien, Südafrikanische

Union, Ungarn und Venezuela;

2. Übereinkommen, betreffend die Briefe und

Schachteln mit Wertangabe samt Schlußprotokoll,

Durchführungsbestimmungen und Anhang

Ägypten, Argentinien, Bulgarien, Bundesrepublik

Deutschland, Frankreich, Algerien, die

Gesamtheit der Überseegebiete der französischen

Republik und der gleich diesen verwalteten Gebiete,

Griechenland, die Gesamtheit der britischen

Überseegebiete einschließlich der Kolonien, der

Schutzgebiete und der Gebiete unter Treuhandschaft,

ausgeübt von der Regierung des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland,

Irland, Republik Korea, Neuseeland,

Niederlande (einschließlich von Neuguinea,

Surinam und den Niederländischen Antillen),

Rumänien, Ungarn;

3. Übereinkommen, betreffend die Postpakete

samt Schlußprotokoll, Durchführungsbestimmungen

und Anhang

Ägypten, Albanien, Argentinien, Bulgarien,

Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Algerien,

die Gesamtheit der Überseegebiete der

französischen Republik und der gleich diesen

verwalteten Gebiete, Griechenland, Republik

Korea, Niederlande (einschließlich von Neuguinea,

Surinam und den Niederländischen Antillen),

Rumänien, Ungarn und Venezuela;

4. Übereinkommen, betreffend die Postanweisungen,

die Postreisegutscheine, Durchführungsbestimmungen

und Anhang

Ägypten, Argentinien, Bulgarien, Bundesrepublik

Deutschland, Frankreich, Algerien, die

Gesamtheit der Überseegebiete der französischen

Republik und der gleich diesen verwalteten Gebiete,

Griechenland, Republik Korea, Mexiko,

Niederlande (einschließlich von Neuguinea,

Surinam und den Niederländischen Antillen),

Rumänien, Ungarn;

5. Übereinkommen, betreffend die Postüberweisungen

samt Anhang über die Vorschriften

der Behandlung von bei Postscheckämtern zahlbar

gestellten Wertpapieren im Wege der Postüberweisung,

Durchführungsbestimmungen und

Anhang

Argentinien, Bundesrepublik Deutschland,

Frankreich, Republik Korea, Niederlande (einschließlich

Neuguinea), Rumänien;

6. Übereinkommen, betreffend die Nachnahmesendungen,

Ausführungsbestimmungen und Anhang

Ägypten, Argentinien, Bundesrepublik Deutschland,

Frankreich, Algerien, die Gesamtheit der

Überseegebiete der französischen Republik und

der gleich diesen verwalteten Gebiete, Griechenland,

Republik Korea, Mexiko, Niederlande

(einschließlich von Neuguinea, Surinam und den

Niederländischen Antillen), Rumänien, Ungarn;

7. Übereinkommen, betreffend die Postaufträge,

Durchführungsbestimmungen und Anhang

Ägypten, Argentinien, Bundesrepublik Deutschland,

Frankreich, Niederlande (einschließlich von

Neuguinea, Surinam und den Niederländischen

Antillen), Rumänien, Ungarn;

8. Übereinkommen, betreffend den Bezug von

Zeitungen und Zeitschriften, Durchführungsbestimmungen

und Anhang

Ägypten, Argentinien, Bulgarien, Bundesrepublik

Deutschland, Frankreich, Niederlande (einschließlich

Neuguinea), Rumänien, Ungarn.

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