Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
147_1952 AT

147. Verordnung: Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 147. Verordnung: Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz.

Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes

vom 16. Oktober 1934, Deutsches

RGBl. I S. 942, wird verordnet

§ 1. Die Durchführungsbestimmungen zum

Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938,

Deutsches RGBl. I S. 1935, werden wie folgt geändert

Im § 68 wird nach Z. 8 eingefügt

„9. Bau- und Nutzholz der österreichischen

Zolltarifnummer 295 a 2 und 295 b 2 sortiert

wird."

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober

1952 in Kraft und ist auf vergütungsfähige Vorgänge,

die nach dem 30. September 1952 eintreten,

anzuwenden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →