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146_1985 AT

146. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Schweiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Schweiz

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat die Schweiz am 1. März 1985 das

Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches

Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 353/1984) ratifiziert.

Das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 7

Absatz 2 für die Schweiz am 12. Juni 1985 in Kraft.

Die Schweiz hat anläßlich der Ratifikation folgende

Erklärung abgegeben: Die Schweiz ist nur

an die Bestimmungen des Kapitels 1 des Protokolls

gebunden.

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