146_1985
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146. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Schweiz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 146. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Schweiz
1985_146_0 146. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Schweiz
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat die Schweiz am 1. März 1985 das
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 353/1984) ratifiziert.
Das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 7
Absatz 2 für die Schweiz am 12. Juni 1985 in Kraft.
Die Schweiz hat anläßlich der Ratifikation folgende
Erklärung abgegeben: Die Schweiz ist nur
an die Bestimmungen des Kapitels 1 des Protokolls
gebunden.