146_1984
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146. Kundmachung: Aufhebung einer Verordnung über die Erhebung eines Antidumpingzolles für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in Italien durch den Verfassungsgerichtshof
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 146. Kundmachung: Aufhebung einer Verordnung über die Erhebung eines Antidumpingzolles für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in Italien durch den Verfassungsgerichtshof
1984_146_0 146. Kundmachung: Aufhebung einer Verordnung über die Erhebung eines Antidumpingzolles für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in Italien durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60
Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,
BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 28. November 1983, V 42/82-20, dem Bundesminister
für Handel, Gewerbe und Industrie
zugestellt am 23. Feber 1984, zu Recht erkannt
(1) Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 12. Dezember
1978 über die Erhebung eines Antidumpingzolles
für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in
Italien, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
vom 17. Dezember 1978, Nr. 291, war gesetzwidrig.
(2) Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.