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146_1984 AT

146. Kundmachung: Aufhebung einer Verordnung über die Erhebung eines Antidumpingzolles für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in Italien durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Kundmachung: Aufhebung einer Verordnung über die Erhebung eines Antidumpingzolles für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in Italien durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. November 1983, V 42/82-20, dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie

zugestellt am 23. Feber 1984, zu Recht erkannt

(1) Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 12. Dezember

1978 über die Erhebung eines Antidumpingzolles

für die Einfuhr von Baustahlgittern mit Ursprung in

Italien, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

vom 17. Dezember 1978, Nr. 291, war gesetzwidrig.

(2) Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

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