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146_1981 AT

146. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung

vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 673/

1976, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen und dem Hauptausschuß

des Nationalrates verordnet

§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die

Leistungen der nach § 45 Rechtsanwaltsordnung

bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 1979

mit 71 Mill. S und für das Jahr 1980 sowie die

folgenden Jahre mit 75 Mill. S jährlich festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 1981

in Kraft.

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