146_1981
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146. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 146. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1981_146_0 146. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
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Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung
vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 673/
1976, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen und dem Hauptausschuß
des Nationalrates verordnet
§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die
Leistungen der nach § 45 Rechtsanwaltsordnung
bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 1979
mit 71 Mill. S und für das Jahr 1980 sowie die
folgenden Jahre mit 75 Mill. S jährlich festgesetzt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 1981
in Kraft.