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146_1961 AT

146. Verordnung: Abänderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1960.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Verordnung: Abänderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1960.

Auf Grund des § 2 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes,

BGBl. Nr. 54/1958, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1960 wird verordnet

Die Dienstrechtsverfahrensverordnung 1960,

BGBl. Nr. 312, wird abgeändert wie folgt

1. § 1 Punkt 21 hat zu lauten

„Gewährung von Einmaligen Geldbelohnungen

mit Ausnahme jener nach § 20 Albs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956 für die Angehörigen der

Bundespolizei und der Bundesgendarmerie."

2. § 1 Punkt 24 hat zu lauten

„Erlassung von Bescheiden nach dem Mutterschutzgesetz

und nach dem Bundesgesetz vom

22. März 1961, BGBl. Nr. 98, über Ersatzleistungen

an öffentlich Bedienstete während des

Karenzurlaubes aus Anlaß der Mutterschaft."

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