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146_1954 AT

146. Bundesgesetz: Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaften in Innsbruck (Saggenkaserne).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Bundesgesetz: Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaften in Innsbruck (Saggenkaserne).

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die bundeseigenen Liegenschaften in

Innsbruck, Hofreitschule Bp. 412/1, Dogana Bp.

412/2, Mauthaus Bp. 413 mit Vorplatz Gp. 1038/

3 und Garten Gp. 598/2 in EZ. 5/II, KG. Innsbruck,

und das östliche Teilstück aus Gp. 858,

EZ. 319/II, KG. Innsbruck (Saggenkaserne), zu

veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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