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146_1953 AT

146. Verordnung: Preisregelungsverordnungsnovelle 1953.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Verordnung: Preisregelungsverordnungsnovelle 1953.

Auf Grund des § 3 des Preisregelungsgesetzes

1950, in der Fassung der Preisregelungsgesetznovelle

1953, BGBl. Nr. 66, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministerien für Handel und

Wiederaufbau, für Land- und Forstwirtschaft

und für soziale Verwaltung verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Inneres vom 16. August 1949, BGBl. Nr. 183,

betreffend die Übertragung von Befugnissen zur

Regelung von Preisen und Entgelten (Preisregelungsverordnung

1949 — PrRV. 1949), in der

Fassung der Preisregelungsverordnungsnovelle

1950, BGBl. Nr. 150, wird wie folgt abgeändert

1. Im § 1 Abs. 1 sind die Worte „Preisregelungsgesetzes

1949, in der Fassung der Preisregelungsgesetznovelle

1950" zu streichen und

durch die Worte „Preisregelungsgesetzes 1950, in

der Fassung der Preisregelungsgesetznovelle

1953" zu ersetzen.

2. § 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Weiters wird den Ämtern der Landesregierungen

die Befugnis übertragen, Regelungen

gemäß § 2 Abs. 6 des Preisregelungsgesetzes 1950,

in der Fassung der Preisregelungsgesetznovelle

1953, für die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung

angeführten Leistungen zu erlassen."

3. § 2 hat zu lauten

„§ 2. Den Bezirksverwaltungsbehörden wird

die Befugnis übertragen, gemäß § 2 Abs. 1 des

Preisregelungsgesetzes 1950, in der Fassung der

Preisregelungsgesetznovelle 1953, Entgelte für die

in der Anlage 2 zu dieser Verordnung angeführten

Leistungen zu bestimmen."

4. In der Überschrift zur Anlage 2 sind die

Worte „Sachgüter und" zu streichen.

5. Der Abschnitt I der Anlage 2 hat zu entfallen.

6. Die Überschrift des bisherigen Abschnittes II

der Anlage 2 hat zu entfallen.

7. In der Anlage 2 erhält Ziffer 1 lit. b folgenden

Zusatz: „Ferner sind von lit. a ausgenommen

Räume aller Art, die durch Neubauten, Auf- oder

Zubauten, ohne Zuhilfenahme öffentlicher

Mittel neu geschaffen wurden, wenn die behördliche

Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953

erteilt wurde."

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