146. Verordnung: 3. Novelle der Dienstzweigeverordnung.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 6 Abs. 2 und 3 und des § 9
des Bundesgesetzes vom 12. Dezember 1946,
BGBl. Nr. 22/1947, über das Diensteinkommen
und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der
Bundesbeamten (Gehaltsüberleitungsgesetz) wird
verordnet
In der Anlage 1 (Dienstzweigeordnung) zur
Dienstzweigeverordnung, BGBl. Nr. 164/1948,
in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 113/
1951 und BGBl. Nr. 250/1951, Teil A, Abschnitt
II „Dienstzweige, Amtstitel und Anstellungserfordernisse",
werden folgende Änderungen
vorgenommen
1. Bei Post Nr. 87 wird in der Rubrik „Anstellungserfordernis"
der bisherige Text durch
folgenden ersetzt
„Als Fachprüfung ist die erste Kanzleiprüfung
und die Grundbuchführerprüfung abzulegen."
2. Bei Post Nr. 121 erhält die Rubrik „Anstellungserfordernis"
folgende Fassung
„Überdies für Beamte, die überwiegend als
Stenotypisten verwendet werden, die erfolgreiche
Ablegung der Stenotypieprüfung, für die
übrigen Beamten des Dienstzweiges die erfolgreiche
Ablegung der Allgemeinen Kanzleiprüfung
(Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht
vom 9. November 1950, Z. 48.235-IV/19 a/50,
Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums
für Unterricht Nr. 121/1950),
im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung
außerdem eine sechsjährige einschlägige Verwendung
als Vertragsbediensteter oder eine zweijährige
Verwendung als definitiver Beamter der
Verwendungsgruppe E.
Im Bereich der Justizverwaltung ist an Stelle
der Allgemeinen Kanzleiprüfung die „erste
Kanzleiprüfung", Verordnung vom 18. Juli 1897,
RGBl. Nr. 170, abzulegen.
Im Falle der Überstellung eines öffentlichrechtlichen
Bediensteten aus dem Bereich der
Justizverwaltung in den Bereich einer anderen
Verwaltung ersetzt die „erste Kanzleiprüfung"
die Allgemeine Kanzleiprüfung; bei einer Überstellung
in den Bereich der Justizverwaltung ersetzt
die Allgemeine Kanzleiprüfung die „erste
Kanzleiprüfung".
3. Die Post Nr, 122 erhält folgende Fassung
4. Die Post Nr. 137 erhält folgende Fassung