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146_1947 AT

146. Verordnung: Wiederverlautbarung des Gesetzes zur Sicherung der Deckung lebenswichtigen Bedarfes (Bedarfsdeckungsstrafgesetz).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 146. Verordnung: Wiederverlautbarung des Gesetzes zur Sicherung der Deckung lebenswichtigen Bedarfes (Bedarfsdeckungsstrafgesetz).

(1) Auf Grund des Artikels III des Bundesgesetzes

vom 28. Februar 1947, B. G. Bl. Nr. 69,

womit das Bedarfsdeckungsstrafgesetz ergänzt

und abgeändert wird (Bedarfsdeckungsstrafgesetznovelle),

wird in der Anlage das Gesetz vom

24. Oktober 1945, B.G.Bl. Nr. 44/1946, zur

Sicherung der Deckung lebenswichtigen Bedarfes

(Bedarfsdeckungsstrafgesetz) unter Berücksichtigung

der Änderungen und Ergänzungen verlautbart,

die sich aus Artikel I der Bedarfsdeckungsstrafgesetznovelle

ergeben.

(2) Das wiederverlautbarte Gesetz ist als „Bedarfsdeckungsstrafgesetz

1947" zu bezeichnen.

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