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145_1999 AT

145. Bundesgesetz: Veräußerung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Bundesgesetz: Veräußerung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der

Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft im Nominale von 24000000 Schilling bestmöglich zu

veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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