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145_1990 AT

145. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1989/90

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1989/90

Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, 361/1985,

659/1987, 379/1988 und 304/1989 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung

stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von

8374000 S werden nach der Zahl der im

Studienjahr 1988/89 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend

angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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