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145_1986 AT

145. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und der Himmelskörper, regeln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und der Himmelskörper, regeln

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten von Amerika, des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland

sowie der Sowjetunion haben folgende weitere

Staaten ihre Ratifikations-, Beitrittsurkunden bzw.

Kontinuitätserklärungen zum Vertrag über die

Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei

der Erforschung und Nutzung des Weltraumes,

einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper,

regeln (BGBl. Nr. 103/1968, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 127/1973) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations-,

Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung

Bahamas 11. August 1976

Bangladesh 24. Jänner 1986

Belgien 30. März 1973

Chile 8. Oktober 1981

China 30. Dezember 1983

Indien 18. Jänner 1982

Israel 1. März 1977

Jemen, Demokratischer 1. Juni 1979

Kenia 19. Jänner 1984

Papua-Neuguinea 27. Oktober 1980

Peru 1. März 1979

Sambia 20. August 1973

Seychellen 5. Jänner 1978

Singapur 10. September 1976

Vietnam 20. Juni 1980

China hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde

folgende Erklärung abgegeben

„Die Volksrepublik China erklärt die Unterzeichnung

und Ratifikation des genannten Vertrages

am 27. Jänner 1967 bzw. am 24. Juli 1970

durch Behörden von Taiwan, die widerrechtlich

den Namen China verwendeten, für gesetzeswidrig,

null und nichtig."

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