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145_1982 AT

145. Verordnung: Mineralölmengen, für die eine Mineralölsteuervergütung geleistet wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Verordnung: Mineralölmengen, für die eine Mineralölsteuervergütung geleistet wird

Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes

1981, BGBl. Nr. 597, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Mineralölsteuervergütung nach § 10 des

Mineralölsteuergesetzes 1981 wird für folgende

Mineralölmengen geleistet

1. Bei Verwendung eines Traktors mit einer Leistung

von mehr als 4,4 kW oder eines Motorkarrens

oder einer anderen selbstfahrenden Maschine,

ausgenommen Motorhacken, Motormäher und

Heuerntemaschinen,

zur Bearbeitung von

2. Wird keine der unter Z 1 aufgezählten, aber

eine der nachstehend angeführten Maschinen verwendet,

je Maschinenart und damit zu bearbeitende,

landwirtschaftlich genutzte Fläche, ausgenommen

Almflächen, Hutweiden, Bergmähder und

unproduktive Flächen,

bei Verwendung von

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