145_1982
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145. Verordnung: Mineralölmengen, für die eine Mineralölsteuervergütung geleistet wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 145. Verordnung: Mineralölmengen, für die eine Mineralölsteuervergütung geleistet wird
1982_145_0 145. Verordnung: Mineralölmengen, für die eine Mineralölsteuervergütung geleistet wird
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Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes
1981, BGBl. Nr. 597, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Mineralölsteuervergütung nach § 10 des
Mineralölsteuergesetzes 1981 wird für folgende
Mineralölmengen geleistet
1. Bei Verwendung eines Traktors mit einer Leistung
von mehr als 4,4 kW oder eines Motorkarrens
oder einer anderen selbstfahrenden Maschine,
ausgenommen Motorhacken, Motormäher und
Heuerntemaschinen,
zur Bearbeitung von
2. Wird keine der unter Z 1 aufgezählten, aber
eine der nachstehend angeführten Maschinen verwendet,
je Maschinenart und damit zu bearbeitende,
landwirtschaftlich genutzte Fläche, ausgenommen
Almflächen, Hutweiden, Bergmähder und
unproduktive Flächen,
bei Verwendung von