145_1981
AT
145. Verordnung: Normalkostentarif
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 145. Verordnung: Normalkostentarif
Auf Grund des § 24 des Bundesgesetzes vom
22. Mai 1969, BGBl. Nr. 189, über den Rechtsanwaltstarif
wird verordnet
§ 1. Die Entlohnung, die dem Rechtsanwalt
für regelmäßig vorkommende Leistungen in einfachen
und häufig wiederkehrenden Fällen gebührt,
ergibt sich aus den in den Anlagen enthaltenen
Berechnungen.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April
1981 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung
wird die Verordnung des Bundesministers für
Justiz vom 1. Juli 1977, BGBl. Nr. 369, über den
Normalkostentarif aufgehoben.