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145_1981 AT

145. Verordnung: Normalkostentarif

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Verordnung: Normalkostentarif

Auf Grund des § 24 des Bundesgesetzes vom

22. Mai 1969, BGBl. Nr. 189, über den Rechtsanwaltstarif

wird verordnet

§ 1. Die Entlohnung, die dem Rechtsanwalt

für regelmäßig vorkommende Leistungen in einfachen

und häufig wiederkehrenden Fällen gebührt,

ergibt sich aus den in den Anlagen enthaltenen

Berechnungen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April

1981 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung

wird die Verordnung des Bundesministers für

Justiz vom 1. Juli 1977, BGBl. Nr. 369, über den

Normalkostentarif aufgehoben.

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