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145_1979 AT

145. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppe für die unverbindliche Übung Verkehrserziehung

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BGBlPdf 145. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppe für die unverbindliche Übung Verkehrserziehung

ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6

und 39, sowie hinsichtlich der Einstufung der

unverbindlichen Übung Verkehrserziehung in

die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister

für Finanzen auf Grund des § 7 Abs. 1

des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung

der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/

1965, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 297/1968, 228/1972 und 339/1975 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 22. Juni 1964, mit der die

Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren

Schulen erlassen werden, BGBl. Nr. 163/1964,

in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 146/1966, 216/1966, 295/1967, 363/1967,

2/1969, 174/1969, 324/1972, 63/1974, 614/1974,

577/1976, 15/1977 und 113/1978 wird wie folgt

geändert

In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden

höheren Schulen)

1. Abschnitt I (Stundentafeln)

a) sind im Unterabschnitt 1 (Stundentafeln

des Gymnasiums) lit. a (Unterstufe des

Gymnasiums) nach der unverbindlichen

Übung Leibesübungen folgende zwei Zeilen

anzufügen

b) sind im Unterabschnitt 2 (Stundentafeln

des Realgymnasiums) lit. a (Unterstufe des

Realgymnasiums) nach der unverbindlichen

Übung Leibesübungen folgende zwei

Zeilen anzufügen

c) sind im Unterabschnitt 3 (Stundentafeln

des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Mädchen) lit. a (Unterstufe) nach der

unverbindlichen Übung Leibesübungen folgende

zwei Zeilen anzufügen

2. Abschnitt III (Allgemeine didaktische

Grundsätze), erhalten die bisherigen Unterabschnitte

2 bis 8 die Bezeichnung „3." bis „9."

und ist folgender Unterabschnitt 2 einzufügen

„2. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben

gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand

oder wenigen Unterrichtsgegenständen

zugeordnet werden können, sondern

nur fächerübergreifend im Zusammenwirken

vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen

sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und

Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer

Weise die Grundsätze der Lebensnähe des

Unterrichts und der Konzentration der Bildung

berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner,

daß sie nicht durch Lehrstoffartgaben allein beschrieben

werden können, sondern als Kombination

stofflicher, methodischer und erzieherischer

Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich,

daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären

Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen

oder Teilen von Unterrichtsgegenständen

einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben,

die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,

sind aufzufassen

Gesundheitserziehung mit dem Schwerpunkt

in Biologie und in Leibesübungen;

Leseerziehung mit dem Schwerpunkt in

Deutsch;

Medienerziehung mit dem Schwerpunkt in

Bildnerischer Erziehung und in Deutsch;

Musische Erziehung mit dem Schwerpunkt in

Musikerziehung, in Bildnerischer Erziehung und

in Werkerziehung sowie in Deutsch;

Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche

Erziehung) mit dem Schwerpunkt in Geschichte

und Sozialkunde und in Wirtschaftskunde;

Sexualerziehung mit dem Schwerpunkt in

Biologie;

Sprecherziehung mit dem Schwerpunkt in

Deutsch, in den lebenden Fremdsprachen und in

Musikerziehung;

Umwelterziehung mit dem Schwerpunkt in

Biologie und Umweltkunde;

Verkehrserziehung mit nach Schulstufen wechselnden

Schwerpunkten;

Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung

und Konsumentenerziehung) mit dem

Schwerpunkt in Wirtschaftskunde und in Werkerziehung.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im

Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination

der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung

ihrer Querverbindungen, die gelegentliche Heranziehung

außerschulischer Fachleute und den Einsatz

geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel.

Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine

Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern

zu einer besseren Durchdringung und überlegteren

Auswahl des im Lehrplan beschriebenen

Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben

auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten

Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände

geführt werden."

3. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,

didaktische Grundsätze), Pflichtgegenstände,

a) ist beim Unterrichtsgegenstand „Mathematik"

an den Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

folgender Absatz anzufügen

„Im Realgymnasium muß in der 3. und

4. Klasse im Vergleich zum Gymnasium und

zum Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen in stärkerem Maße eine Vertiefung

erfolgen, vor allem durch vielfältigere Anwendungen

und durch teils schwierigere Aufgabenstellung."

b) hat der Unterrichtsgegenstand „Geometrisches

Zeichnen" zu lauten

„GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Fertigkeit im Gebrauch der

Zeichengeräte und im Anfertigen sauberer und

genauer Zeichnungen erlangen.

Durch Vertrautmachen mit einfachen Projektionsverfahren

ist seine Raumanschauung auszubilden.

Lehrstoff

3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium)

Erlernen der Normschrift,

Schulung der Fertigkeit im Gebrauch zeitgemäßer

Zeichengeräte.

Konstruieren im Heft und auf dem Reißbrett

bzw. der Zeichenplatte; Anfertigen von Bleistift-

bzw. Tuschzeichnungen in Verbindung

mit dem Geometrieunterricht, besonders mit der

Abbildungsgeometrie.

Anschauungsmäßiges Zeichnen von Grund-,

Auf- und Schrägriß der im Unterricht behandelten

ebenflächig begrenzten Körper in einfacher

Lage zu den Bildebenen.

Grund- und Aufriß des Drehzylinders und des

Drehkegels in einfacher Lage zu den Bildebenen.

Einführung in das räumliche Koordinatensystem

unter Verwendung ausschließlich positiver

Koordinaten.

4. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium)

Fortsetzung der Konstruktionsübungen auf

dem Reißbrett bzw. auf der Zeichenplatte in

Verbindung mit dem Geometrieunterricht.

Zeichnen der Kegelschnitte.

Zeichnen von Normal- und Schrägrissen einfacher

ebenflächig begrenzter Körper, des Drehzylinders

und des Drehkegels in einfacher Lage

zu den Rißebenen. Seitenriß.

Ermitteln der wahren Größe von Polygonen,

die in projizierenden Ebenen liegen. Netze gerader

Prismen und regelmäßiger Pyramiden. Werkzeichnen,

wenn möglich in Zusammenhang mit

Werkerziehung.

Didaktische Grundsätze

Alle Arbeiten einschließlich der Anfertigung

geometrischer Zeichnungen auf dem Reißbrett

bzw. der Zeichenplatte sind vollständig in der

Schule (ohne häusliche Arbeit) auszuführen.";

c) hat der Unterrichtsgegenstand „Musikerziehung"

für die Unterstufe zu lauten

„MUSIKERZIEHUNG

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Musikerziehung ist als ein wesentlicher

Beitrag zur emotionalen Entwicklung des Jugendlichen

zu sehen. Eine wichtige soziale Funktion

des Gegenstandes ist das Gemeinschaftserlebnis

und das Hören auf den anderen.

Unter Berücksichtigung der akustischen Umwelt

sollen die Schüler zum Singen, instrumentalen

Musizieren, zu bewußtem Hören und kreativem

Gestalten motiviert werden. Dadurch ist

die Teilnahme am Musikleben zu fördern.

Aktive Musikpflege und schöpferisches Musizieren

sollen der Persönlichkeitsbildung und

einem sinnvollen Freizeitverhalten dienen.

Um die Schüler zu einer selbständigen und

kritischen Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen

vor allem österreichischer und

europäischer Musik aus Vergangenheit und Gegenwart

zu befähigen, sind sowohl fundamentale

Kenntnisse über Musik als auch die altersgemäße

Vermittlung von Musikwerken notwendig. Das

Bemühen um eine Bereicherung individueller

Erlebnisfähigkeit ist ein zentrales Anliegen des

Musikunterrichtes.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Singen, Musizieren, Gestalten

Von der vokalen Musizierpraxis ausgehend

ist durch eine gezielte Stimmbildung und

Sprechpflege ein kultiviertes Singen anzustreben.

Dabei sollen Lieder und Kanons aus Österreich

und dem übrigen deutschen Sprachraum den

Schwerpunkt bilden. Unter Wahrung stilistischer

Gesichtspunkte sind Instrumente zur klanglichen

Bereicherung zu verwenden.

Geeignete Musik soll auch in Bewegung und

Tanz umgesetzt werden. Mit Hilfe einfacher

vokaler und instrumentaler Mittel sollen die

Schüler zu schöpferischem Gestalten angeregt

werden. Formale Abläufe sollen gelegentlich

graphisch festgehalten bzw. graphisch Festgehaltenes

realisiert werden.

Demonstration von Spielmöglichkeiten, Funktion

und Bau selbsterlernter oder selbstverwendeter

Instrumente (Querverbindung zur Werkerziehung).

Musikkunde

Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre

sind an Hand des traditionellen Notenbildes

in Verbindung mit Singen, Spielen, Hören und

Erfinden von Beispielen zu erarbeiten

Takt, Rhythmus, Melodie, Intervalle, gebräuchliche

Tonarten, Dreiklang, Dynamik, Klangfarbe.

Melodische und rhythmische Entwicklungselemente

(z. B. Wiederholung, Sequenz, Betonungsordnung)

sowie Gliederungen einfacher

Melodien sind bewußt zu machen; von diesen

ausgehend sollen kleine Liedformen aus der

Vokal- und Instrumentalmusik aufgezeigt werden.

Ausgewählte Hörbeispiele sind nach Herkunft

und Funktionsbereich geordnet anzubieten (Tanzmusik,

Marschmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik

usw.).

Auf Leben und Werk einzelner Komponisten

ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen

der Musikerziehung hinzuweisen. Information

über Volkslied, Volksmusik und Volksbräuche.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Singen, Musizieren, Gestalten

Aufbauend auf die vokale Musizierpraxis der

1. Klasse ist die Stimmbildung und Sprecherziehung

unter Berücksichtigung des Stimmwechsels

weiter zu pflegen.

Deutsche und fremdsprachige Lieder sollen ein-

und auch mehrstimmig erarbeitet werden. Auf

klangliche Bereicherung durch Verwendung von

Instrumenten ist unter Berücksichtigung stilistischer

Gesichtspunkte zu achten.

Anregung zur Bildung von Klassenspielgruppen.

Die musikalische Tanz- und Bewegungserziehung

soll fortgesetzt werden.

Im Bereich des schöpferischen Gestaltens sind

die Schüler z. B. durch Klangexperimente zum

Verständnis verschiedener Erscheinungsformen —

auch von zeitgenössischer Musik — zu führen.

Musikkunde

Durch rhythmisch-melodische Übungen im

Zusammenhang mit Singen und Musizieren sind

die Kenntnisse der elementaren Musiklehre zu

erweitern: schwierigere Rhythmen, Taktarten

und Taktwechsel, Dur und Moll, Pentatonik,

Dynamik und Tempo, Akkorde und Klangflächen.

Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente.

Melodische Entwicklungselemente

(Wiederholung, Sequenz, Variierung, Umkehrung)

sind zur Erläuterung einfacher musikalischer

Formen heranzuziehen (Tänze, Märsche,

Rondo, Variation).

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft

(Volksmusik, kommerzielle Musik, Kunstmusik).

Auf Leben und Werk einzelner Komponisten

ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen

der Musikerziehung hinzuweisen.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Singen, Musizieren, Gestalten

Singen, Stimmbildung und Sprechpflege sind

im Zusammenhang mit der Erarbeitung von

Liedern unter Berücksichtigung der Mutation

mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.

Neben Liedern aus Österreich sollen auch

Lieder anderer europäischer Länder und anderer

Kontinente ein- und mehrstimmig gesungen

werden.

Die instrumentale Musizierpraxis ist in Form

von Liedbegleitungen und Spielstücken verschiedener

Epochen zu pflegen. Anregung zur Bildung

von Musiziergruppen.

Experimentieren mit Klängen soll zum bewußten

Hören von musikalischen Strukturen in

Werken der Vergangenheit und Gegenwart

dienen: tonale und freitonale Melodik und Harmonik;

Konsonanz und Dissonanz, einfache

Akkordverbindungen.

Musikkunde

Im Zusammenhang damit sollen weitere

vokale und instrumentale Formen exemplarisch

vorgestellt werden: Kunstlied, Ballade, Szenen

aus Oper, Operette und Musical, Programmmusik,

einzelne Sätze aus Konzerten, Suiten,

Symphonien, Kirchenmusikwerken.

Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt

auf Verbindung von Tanz und Musik

(Volkstänze aus Österreich und dem Ausland).

Ausgehend von den Grundlagen der Akustik

sollen die Schüler mit der sinnvollen Verwendung

verfügbarer Aufnahme- und Wiedergabegeräte

vertraut gemacht werden (Querverbindung

zum Physikunterricht).

Die menschliche Stimme: Stimmlage, Gattungen,

Ausdrucksbereiche.

Überblick über die Saiten-, Blas-, Schlaginstrumente,

elektronische Instrumente, Ensemble-

und Orchesterbesetzungen.

Erkennen von Beziehungen zwischen Volksmusik,

Kunstmusik und Unterhaltungsmusik.

Wirkung von Musik (z. B. Manipulation,

Werbung, Therapie).

Anbahnen des Verständnisses für die gesellschaftliche

Funktion der Musik im Wandel

der Zeiten durch Hinweise auf musikhistorische

Tatsachen, die die soziale Stellung des Komponisten

und des Musikers sowie die Funktion der

Musik in verschiedenen Gesellschaftsordnungen

erläutern.

4. Klasse (1 Wochenstunde am Gymnasium

und am Realgymnasium; 2 Wochenstunden am

Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen)

Singen, Musizieren, Gestalten

Neben den bereits bekannten Liedern sind

besonders dieser Altersstufe angemessene zu singen

(Lieder für den geselligen Kreis, Worksongs,

Spirituals usw.).

Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung

der Mutation.

Instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren;

Anregung zur Bildung und Weiterführung

von Musiziergruppen.

Bewußtmachen und praktisches Erarbeiten

musikalischer Strukturen, besonders zur Vorbereitung

des Verständnisses neuer Musik (z. B.

Spannung — Lösung; Symmetrie — Asymmetrie;

Kontrast und Obergangsdynamik).

Musikkunde

Die Kadenz als Grundlage für das Verständnis

tonaler Musik. Homophonie und Polyphonie.

Hinweise auf die Grundlagen der Musik des

20. Jahrhunderts (z. B. erweiterte Tonalität,

Zwölftontechnik, Klangflächentechnik, elektronische

Musik).

Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt

auf Verbindung von Tanz und Musik

(österreichische Volkstänze — Folklore — historische

und moderne Tänze).

Anhand von instruktiven Hörbeispielen sind

im Verlauf einer übersichtlichen und kurz gefaßten

Darstellung der Entwicklung der europäischen

Musik ihre bedeutendsten Meister in

ihrer historischen und sozialen Stellung sowie die

wichtigsten Gattungen und Formen darzubieten

(u. a. aus den Bereichen Lied, Chormusik, Oper,

Konzert, Symphonie, Operette, Musical, Jazz,

Pop).

Eine kritische Haltung im Bereich des Musikkonsums

ist zu entwickeln.

Die Stellung Österreichs im internationalen

Musikleben.

Didaktische Grundsätze

Lied- und Musizierpraxis

Als elementare emotionale Äußerung des

Menschen haben Singen und instrumentales

Musizieren ihren bedeutenden Stellenwert im

Musikunterricht einzunehmen. Ausgehend von

heimischen Liedern sollen die Schüler auch die

Volksmusik anderer europäischer Länder sowie

der verschiedenen Kontinente kennenlernen. Gern

gesungene Lieder sollen auswendig beherrscht

und durch Wiederholung gefestigt werden.

In der Stimmbildung und Sprechpflege sind

Mängel (Schreien, falsche Atmung, schlechte Textaussprache

u. a.) zu beseitigen. Stetige Stimmbildung

und Sprechpflege sind erforderlich, wobei

auch Verbindungen zum Deutschunterricht

hergestellt werden sollen. Unerläßlich ist das

Beispiel des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung

von falsch und richtig). Instrumente

sollen bei Stimmübungen nur zur Tonangabe

verwendet werden. „Brummer" sollen von Anfang

an zum Mitsingen erzogen, auch Mutanten

vom Klassengesang nicht ausgeschlossen werden,

doch darf ihnen nur der Tonumfang zugemutet

werden, den sie mühelos bewältigen. Wo immer

möglich, sind sie zum gemeinsamen Musizieren

heranzuziehen.

Im instrumentalen Bereich sind alle vorhandenen

Möglichkeiten elementaren Musizierens

auf einfachen Instrumenten auszunützen; Schülern

mit instrumentalen Kenntnissen ist im

Unterricht Gelegenheit zum Vorspiel und zum

Zusammenspiel zu geben. Instrumentalstimmen

sind außerhalb der Unterrichtszeit zu üben.

Musikalische Bewegungserziehung

In der Bewegungs- und Tanzerziehung soll

dem natürlichen Bedürfnis der Schüler nach Bewegung

in Verbindung mit Musik entsprochen

werden. Dadurch kann vielen Schülern ein weiterer

Zugang zur Musik erschlossen werden.

Musik kann sowohl in Bewegung als auch Bewegung

in Musik umgesetzt werden. Ausgehend

von der Orientierung in Raum und Zeit soll

die Erarbeitung von Grundlagen der elementaren

Musiklehre (Rhythmus, Takt, Metrum,

Melodie usw.) mit Bewegung verbunden und gefestigt

werden. Über einfache Bewegungsformen

und Tanzschritte ist bis zu fixierten

Tanzformen fortzuschreiten. Im allgemeinen

sind Gruppentänze den fixierten Paartänzen

vorzuziehen. Querverbindungen mit dem Unterricht

aus Leibesübungen sind zu pflegen. Bewegungs-

und Tanzerziehung ist nicht mit dem

Tanzunterricht im eigentlichen Sinn zu verwechseln.

Schöpferisches Gestalten

Neben dem Musizieren nach Noten ist dem

schöpferischen Gestalten im Unterricht eine angemessene

Zeit einzuräumen. Die Förderung des

Schöpferischen soll dem Jugendlichen helfen,

seine Freizeit zu bereichern und sich selbst zu

verwirklichen.

Diese Art des Musizierens kann auf verschiedenen,

auch selbstverfertigten, Instrumenten sowie

vokal praktiziert werden. Dabei können

elementare Modelle als Grundlage dienen, denen

sich die Schüler — einzeln oder in Gruppen — zuordnen.

Die Möglichkeiten des schöpferischen Gestaltens

liegen sowohl auf tonaler als auch auf freitonaler

Ebene. Programmatische Themen (z. B.

Ereignisse, Gedichte, Erzählungen, Stimmungen

und Gefühle) sind vielfach eine erste Hilfe zu

einer improvisatorischen Gestaltung auf freitonaler

Basis.

Auch Bewegungs- und Tanzimprovisationen

sowie Pantomimen könnten dieses kreative Musizieren

wirkungsvoll ergänzen.

Hörerziehung und Notation

Das musikalische Vorstellungsvermögen ist

von Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit

zu üben und weiterzuentwickeln. Singen

und instrumentales Musizieren sollen ebenso

der systematischen Erziehung zum differenzierten

Hören dienen wie Übungen im Intervall-,

Akkord- und Klangfarbenhören und im Erfassen

von Rhythmen.

Auch die Klangspektren der wichtigsten Musikinstrumente

sind zu vermitteln. Dabei soll dem

Schüler nicht nur die technische Seite der Hörerziehung

bewußt werden, sondern vor allem

auch der ästhetische und stilistische Aspekt.

Gerade durch die Kenntnis der Vielfalt der musikalischen

Erscheinungen soll der Schüler befähigt

werden, sich ein eigenständiges Urteil über

die ihn umgebende Musik zu bilden. Nach der

Erarbeitung und dem Hören von exemplarischen

Werken der abendländischen Musikkultur sowie

neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener

Provenienz sollen die Schüler veranlaßt

werden, sich verbal zu äußern, wobei sie

lernen sollen, ihre Urteile sachlich zu begründen.

Die Kontaktnahme zum musikalischen Schriftbild

ist von Anfang an zu üben. Dadurch wird

eine tiefere Einsicht in musikalische Schaffensprozesse

gewonnen. Auch kreative Gestaltungsvorgänge

können graphisch notiert werden.

Die Schüler sind von Anfang an zum Mitlesen

von musikalischen Vorgängen zu erziehen;

dabei ist vom einzeiligen Liniensystem auszugehen

und das Verfolgen von Musik auch anhand

von Klavierauszügen und geeigneten Partituren

anzustreben.

Formerziehung und Werkhören

Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen

und Formen ist weniger auf eine Systematik

im Sinne einer Formenlehre Wert zu legen, als

vielmehr auf ein altersgemäßes Erfassen von

Strukturen und Verlaufsgestalten.

An charakteristischen Werken ist — verteilt

über die gesamte Unterstufe, jedoch zusammenfassend

in der 4. Klasse — ein Einblick in die

Entwicklung der abendländischen Musik in ihrer

stilistischen Vielfalt zu vermitteln.

An der Unterstufe ist weniger die Zahl der

Werkbeispiele ab vielmehr die sorgfältige Auswahl

von wenigen, aber typischen Musikwerken

der verschiedenen Formen, Epochen und Hörbereiche

pädagogisch wichtig. Dabei sollen Programmusik

und Tänze mögliche Ausgangspunkte

zum Hören von absoluter Musik darstellen.

Einfache Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

Bildnerische Erziehung,

Deutsch, Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde

sollen einen kulturellen Überblick geben.

Darüber hinaus soll jede Gelegenheit wahrgenommen

werden, um Querverbindungen zu anderen

Gegenständen herzustellen.

In Werke des 20. Jahrhunderts, auch in verschiedene

Ausdrucksbereiche der modischen Unterhaltungsmusik,

soll altersgemäß eingeführt

und ein kritisches Musikhören angestrebt werden.

Auf Methoden der Produktion und der Vermarktung

von Musik ist hinzuweisen.

Musik und Technik

Ausgehend von der altersgemäßen Erklärung

der wichtigsten Instrumente der Kunst- und

Unterhaltungsmusik sind die Schüler in die

Grundlagen der mechanischen Akustik und der

Elektroakustik einzuführen; dabei ist z. B. nicht

nur auf Produktion von Schallplatte und Tonband

einzugehen, sondern auch auf die Bedienung

handelsüblicher technischer Tongeräte

(Plattenspieler, Tonbandgeräte, Cassettenrecorder)

sowie auf deren Funktion in der heutigen

Gesellschaft hinzuweisen. Die Schüler sollen zu

aufnahmetechnischem Experimentieren und zu

Tonbandmontagen motiviert werden. Schulfunk-

und Schulfernsehsendungen sind nach Möglichkeit

in den Unterricht einzuplanen; darüberhinaus

sollen Diapositive, Partiturfilme und Tonfilme

zur Veranschaulichung der Unterrichtsinhalte

herangezogen werden.";

d) hat der Unterrichtsgegenstand „Bildnerische

Erziehung" für die Unterstufe zu lauten

„BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule

erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten

aufbauen. Durch vielseitige Aktivitäten

sind die schöpferischen Kräfte der Schüler zu

entfalten sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung

im visuellen und haptischen Bereich anzubieten.

Dabei soll die Wahrnehmungsfähigkeit

sensibilisiert, die Vorstellungskraft gesteigert sowie

das eigenständige Darstellungs- und Gestaltungsvermögen

entwickelt und gefördert werden.

Das bildnerische Gestalten und die Auseinandersetzung

mit geeigneten Objekten sollen zur

Erweiterung von Erfahrungen und Kenntnissen

im Bereich der Bildenden Kunst und visuellen

Kommunikation fuhren.

Die Bildnerische Erziehung hat die Fähigkeit

zur Kommunikation, zur Selektion und zur Kritik

zu fördern, um auch dadurch einen wesentlichen

Beitrag zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung

zu leisten. Die Schüler sollen befähigt

werden, an den Kulturbereichen Bildende

Kunst, Umweltgestaltung und Medien teilzuhaben.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer und farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Fördern der individuellen Bildsprache durch

Kennenlernen formaler und technischer Gestaltungsmittel.

Entwickeln und Differenzieren der kindlichen

Bildzeichen. Sammeln von Erfahrungen im Umgang

mit Mitteln bildnerischen Gestaltens.

Abstimmen von Haupt- und Nebensachen (z.

B. durch Setzen von Kontrasten. Form-Grund-

Bezug).

Arbeitsmittel und Verfahren

Zeichnen und Malen mit verschiedenen Materialien,

wie Bleistift, Faserschreiber oder Feder,

Malen mit Deckfarben; Erproben von Möglichkeiten

des Farbauftrages mit Haar- und Borstenpinsel;

Wechsel von Format und Bildgrund (auch

Großformat).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen

und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.

Durch Bildbeschreibungen Erkennen von Inhalt,

Aussage und Wirkung; Bedeutung der Zeichnung

innerhalb der Bildenden Kunst und für

verschiedene Berufe; Bedeutung der Farbe in

Malerei und Umwelt.

Begriffe

Zeichnung, Malerei, Bildformat, Umriß, Binnenzeichnung,

Linie, Fläche, Kontraste u. a.

Schrift und Typographie

Erarbeiten rhythmischer Buchstabenfolgen und

prägnanter Buchstabengestalt. Von Antiqua-Formen

abgeleitete Schriften, vor allem Blockschrift,

werden empfohlen.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verwendung verschiedener Schreibgeräte und

Schreibgründe; Schreiben auch mit Farbe.

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen angestrebter Lösungen im Hinblick

auf Buchstabengestalt und Rhythmus. Gewinnen

von Einsichten in die Zusammenhänge von

Schreibwerkzeug und Schriftform. Kennenlernen

von Schrift- und Bildzeichen als Mittel der Information.

Begriffe

Schriftrhythmus, Antiqua, Blockschrift; Bild-

und Schriftzeichen; Schreib- und Druckschrift.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer und farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erweitern der Erfahrungen beim graphischen

Gestalten (z. B. Linie, graphisch strukturierte

Fläche) sowie beim farbigen Gestalten (z. B. Ausdruckswert

der Farbe, Farbmischungen zur Gestaltungsdifferenzierung).

Räumliche Darstellungsversuche (Überdeckung,

Staffelung).

Gegebenenfalls ornamentales Gestalten.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Zeichen- und Malmaterialien.

Möglichkeiten des Farbauftrages auf verschiedenen

Formaten und Bildgründen (wie z. B. deckend,

lasierend; flächenhafte und strukturierende

Malweisen). Fallweise eingeschränkte Palette (z.B.

monochromes Malen). Hochdrucktechniken

(wie z. B. Material- oder Schablonendruck).

Teilziele der Werkbetrachtung

Gewinnen von Einsichten in Bildgegenstand,

Aussage, Darstellungsweise, Material und Arbeitsverfahren

durch Bildbetrachtung (z. B. Auseinandersetzung

mit Einzelwerken, Bildvergleiche).

Begriffe

Bildordnung (Symmetrie, Asymmetrie, Reihung,

Gruppierung). Ornament. Linear, flächig,

räumlich (Oberdeckung, Staffelung). Druckgraphik

Hochdruck.

Primär-, Sekundärfarben. Farbordnung (z. B.

sechsteiliger Farbkreis).

Farbkontraste (Hell—Dunkel-Kontrast, Kalt—

Warm-Kontrast, bunt, unbunt). Pigment, Bindemittel,

Farbauftrag (Deck- und Aquarellfarben).

Plastischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Sammeln von Grunderfahrungen mit Vollplastik

und Relief. Entfalten des plastischen Ausdrucks-

und Gestaltungsvermögens.

Arbeitsmittel und Verfahren

Gestalten mit Ton, Papier oder Metallfolie,

Gips sowie anderen Materialien mit geringem Bearbeitungswiderstand.

Additive, subtraktive und andere formgebende

Verfahren.

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen

und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.

Gewinnen von Einsichten in Inhalt und Aussage,

Material und Arbeitsverfahren.

Begriffe

Plastik, Bildhauerei, Relief, Vollplastik.

Visueller Medienbereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erfinden von Bildzeichen oder Bildgeschichten

oder Comics.

Arbeitsmittel und Verfahren

Graphische und farbige Techniken (z. B. Faserschreiber,

druckgraphische Techniken, Collagen).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen des Informationswertes von verschiedenartigen

Bildzeichen und Bildgeschichten.

Anbahnen der Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung

mit Bildfolgen.

Begriffe

Zeichen, Signale, Bildgeschichten, Karikaturen,

Comics.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erweitern der Erfahrungen mit Darstellungs- und

Gestaltungsmitteln, auch in Verbindung mit

der Förderung räumlicher Darstellung (z. B.

Schrägbild, transparente Darstellung).

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Zeichenmaterialien (z. B. Kohle

oder Graphit, Feder). Druckgraphik (z. B. Hoch- oder

Tiefdruck, allenfalls Flach- oder Siebdruck).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen charakteristischer Gestaltungsweisen

an Zeichnung und Druckgraphik der Gegenwart

und Vergangenheit.

Begriffe

Handzeichnung, Druckgraphik, Originalgraphik,

Reproduktionsgraphik, Tiefdruck, Flachdruck,

Siebdruck;

Entwurf, Skizze, Studie.

Farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Darstellen des Körperhaften und Räumlichen

durch Farbe.

Farbabstufung, Farbmodulation.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Farb- und Malmaterialien (z. B.

Deck- oder Dispersionsfarbe). Differenzierte Arbeitsweisen.

Teilziele der Werkbetrachtung

Kennenlernen von Gestaltungsweisen der Malerei

in Verbindung mit Einblicken in charakteristische

Techniken.

Begriffe

Techniken der Malerei (Tempera, 01, Fresko).

Farbmodulationen, Farbabstufung.

Plastischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Vertiefen der Erfahrungen mit plastischer

Masse und umgebendem Raum (z. B. geschlossene

und offene Form).

Arbeitsmittel und Verfahren

Gestalten mit verschiedenen Materialien wie

z. B. Holz oder Ytong, Ton, Gips, Draht, Kunststoff

sowie mit anderen Materialien mit größerem

Bearbeitungswiderstand.

Allenfalls Montageplastik oder Gußverfahren.

Teilziele der Werkbetrachtung

Gewinnen von Einblicken in Aufgaben und

Zweckbestimmung plastischer Gestaltung in Vergangenheit

und Gegenwart. Auseinandersetzen

mit gegenständlicher und ungegenständlicher

Plastik.

Begriffe

Geschlossene und offene Form; Montageplastik,

Gußplastik; Freiplastik, Bauplastik, Objektkunst.

Schrift und Typographie

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erkunden der Wechselwirkung von Schriftgröße,

Schriftstärke und Farbe im Hinblick auf

Inhalt und Rhythmus.

Gestalten von Schriftfeldern.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verwendung verschiedener Schreibgeräte,

Schreibgründe und Materialien; Arbeiten mit

vorgefertigten Buchstaben.

Teilziele der Werkbetrachtung

Unterscheidenlernen von Schrift als Informations-

und Ausdrucksmittel. Einführen in die

Typographie (z. B. Layout, Gebrauchsgraphik).

Begriffe

Schriftfeld, Typographie, Layout, Gebrauchsgraphik.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Hinführen zu einem gestaltenden Naturstudium.

Erkennen und Umsetzen von Formen und

Strukturen der Natur oder des Gebrauchsgutes

(z. B. räumliche und funktioneile Zusammenhänge,

Oberflächenbeschaffenheit).

Vertiefen der Fähigkeit zur körperhaften und

räumlichen Darstellung (z. B. Einsetzen von Tonwerten

oder graphischen Strukturen).

Bereichern der individuellen Ausdrucksfähigkeit

durch Experimentieren mit graphischen Verfahren.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Materialien und Zeichentechniken

(z. B. lavierte Federzeichnung, Pinselzeichnung,

Kreidezeichnung).

Experimentelle Verfahren (z. B. Monotypie,

Frottage sowie selbstgefundene Verfahren).

Teilziele der Werkbetrachtung

Verstehenlernen der Zeichnung als künstlerische

Aussage oder sachliche Mitteilung.

Erfassen elementarer Erscheinungsformen der

Perspektive.

Erkennen von Stufen der Abstraktion anhand

von Beispielen aus Gegenwart und Vergangenheit.

Auseinandersetzung mit Werturteilen (z. B.

subjektives Werturteil, Werturteile meinungsbestimmender

Gruppen).

Begriffe

Abstraktion, Experimentelle Verfahren, Perspektive.

Farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Anwenden der bisher erworbenen Erfahrungen

im farbigen Bereich zur Steigerung des individuellen

Ausdruckvermögens.

Arbeitsmittel und Verfahren

Experimentelles Arbeiten mit verschiedenen

Materialien. Mischtechnik, Collagen, Montagen

u. a.

Teilziele der Werkbetrachtung

Kennenlernen von Ausdrucksformen, Aufgaben

und Zweckbestimmung der Malerei in Vergangenheit

und Gegenwart und ihrer gesellschaftlichen

Bedingtheit.

Begriffe

Farbqualität, Farbquantität, Farbperspektive;

Abstraktion, Realismus, Impressionismus, Expressionismus,

Surrealismus u. a.

Visueller Medienbereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Kennenlernen und versuchsweises Anwenden

von Mitteln der Werbung (z. B. Signalwirkung,

Prägnanz und Selektion in Bild und Schrift)

durch Entwerfen und Ausarbeiten von Plakaten,

Aufklebern u. a.

Arbeitsmittel und Verfahren

Umstellen von Bildreihen, Retuschen u. ä.

Gebrauchsgraphische Techniken, z. B. Montage,

Collage, Zeitschriften, Photos, Plakate, Aufkleber,

Prospekte u. ä.

Teilziele der Werkbetrachtung

Erwerben der Fähigkeit, visuelle Informationen

zu verstehen und zu deren Aussage eine kritischsachliche

Einstellung zu entwickeln.

Erkennen von Manipulationsmöglichkeiten,

Klischee-Vorstellungen, verschlüsselten Aussagen

u. a.

Begriffe

Visuelle Medien, Werbung, Gebrauchsgraphik;

Plakat, Slogan.

Erweiterungsstoff

Erarbeiten von Mitteln dar Bildgestaltung und

deren Wirkung in Photo, Film und Fernsehen

unter Betonung des visuellen Anteils (z. B. Ausschnitt,

Beleuchtung, Schwenk, Schnitt).

Beiträge zur Bewußtseinsbildung und zu einer

sachlich-kritischen Einstellung zur Wirkung von

Medien; gegebenenfalls in Verbindung mit praktischer

Tätigkeit.

Didaktische Grundsätze

Zur Durchführung des Unterrichts ist die

wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.

Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben

können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung

verwirklicht werden; daher sind die in

den einzelnen Schulstulfen angegebenen Teilziele

auch im Unterricht der folgenden Schulstufe zu

berücksichtigen.

Es ist sicherzustellen, daß alle Bereiche des

Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt

werden.

Die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der

Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist

nicht bindend. Die einzelnen Bereiche sind nicht

als in sich geschlossene Teilgebiete zu betrachten,

sondern übergreifend und zusammenwirkend zu

verstehen.

Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in

Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen

ist anzustreben.

Gegebenheiten wie z. B. räumliche und ausstattungsmäßige

Voraussetzungen sind zu berücksichtigen.

Die im Lehrstoff angegebenen Teilziele der

bildnerischen Tätigkeit und der Werkbetrachtung

sind als Schwerpunkte aufzufassen und auf die

Komplexität des Unterrichtes der Bildnerischen

Erziehung auszurichten.

In allen Klassen soll das Zeitausmaß für

die bildnerische Tätigkeit gegenüber der Werkbetrachtung

dominieren. Mit zunehmendem Reifegrad

der Schüler ist die Werkbetrachtung zu

intensivieren.

Zur bildnerischen Tätigkeit

Innerhalb dar einzelnen Aufgabenstellungen

soll die persönliche Bildsprache der Schüler gefördert

werden.

Unterrichtsformen, welche die Darstellung

schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Bei der bildnerischen Tätigkeit darf keine Häufung

von darstellungs- und verfahrensmäßigen

Schwierigkeiten auftreten. Bei der Lösung von

Aufgaben ist sowohl eine oberflächliche als auch

eine zu zeitaufwendige Behandlung zu vermeiden.

Aufgalbenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit

und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand

der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter

haben.

Das gelegentliche Erproben von Materialien

und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.

Den Schülern soll die Möglichkeit geboten

werden, mit zunehmender Erfahrung fallweise

Arbeitsverfahren und Format zu wählen.

Kooperative Arbeitsweisen sollen gelegentlich

ermöglicht werden. Beim Naturstudium soll die

Wahrnehmungsfähigkeit durch klärende und anschauliche

Hinweise auf Größenverhältnisse, Richtungen,

Bau- und Funktionszusammenhänge eine

Erweiterung und Vertiefung erfahren. Um den

Schwierigkeiten beim Naturstudium begegnen zu

können, wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen

{z. B. besondere Beachtung von Proportion

und Richtung, Gliederung, Körperhaftigkeit).

Dabei sollen Objekte gewählt werden, die

für die Schüler formanalytisch erschließbar sind

und sie ansprechen.

Zur Werkbetrachtung

Die Reflexion soll zur Auseinandersetzung mit

bildender Kunst, Medien und Umwelt führen.

Die Werkbetrachtung schließt in allen Schulstufen

das Besprechen von Schülerarbeiten ein. Sie soll

nach Möglichkeit in Verbindung mit der praktischen

Arbeit gelbracht werden.

Bei der Werkbetrachtung werden die inhaltliche

Bedeutung, formale Qualitäten, stilistische,

historische, ästhetische und psychologische Gegebenheiten

einzubeziehen sein. Die Reihenfolge

und die Auswahl der Komponenten werden bei

der Analyse oder Interpretation nach Objekt

und Verstehensdisposition verschieden sein.

Die theoretischen Erörterungen sollten sich in

der Regel nur auf anschaulich Vorhandenes beziehen.

Die Auseinandersetzung mit Teilaspekten

darf den Blick für die Komplexität des Werkes

nicht beeinträchtigen.

Für den Unterricht sollen Einzelwerke, Gegenüberstellungen

von Werken und Arbeitsreihen

herangezogen werden. Als Anschauungsmaterial

sollen nicht nur Kunstdrucke und Dia-Reihen,

sondern auch Originale verwendet werden (Ausstellungsbesuche,

Exkursionen).

Zur Intensivierung der Werkbetrachtung soll

das Sammeln von Reproduktionen, Zeitungsausschnitten,

Plakaten, Katalogen und ähnlichem angeregt

werden.

Bei der Auswahl der Werke ist die Bildende

Kunst Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes

zu berücksichtigen.

Das Klären von Begriffen, wie sie im Lehrstoff

genannt werden, soll in möglichst anschaulicher

Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit

wie auch bei der Werkbetrachtung erarbeitet

werden.

Der Unterrichtsertrag in der Werkbetrachtung

ist in geeigneter Form zu sichern.

Zum Medienbereich

Den Schülern soll die Bedeutung visueller Informationen

bewußtgemacht werden.

Bei der Auseinandersetzung mit den Medien

steht der visuelle Anteil im Vordergrund.

In der 4. Klasse ist die Auseinandersetzung

mit dem Erweiterungsstoff Photo, Film

und Fernsehen wünschenswert, doch muß die

Behandlung der anderen Teilbereiche sichergestellt

sein.

Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen

Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, die

bis zu Analysen von wenigen ausgewählten Filmen

führen können. Voraussetzung für diese

Arbeiten sind Einblicke in elementare technische

Gegebenheiten von Film und Fernsehen.

Es ist bewußtzumachen, daß die durch die

Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter

und subjektiv gestalteter Form herangetragen

werden und daher die Gefahr der Manipulation

miteinschließen können.";

e) hat am die Stelle der Wendung „Handarbeit

und Werkerziehung" die Wendung „Werkerziehung"

zu treten und der Unterrichtsgegenstand

„Werkerziehung" für die Unterstufe zu lauten

„WERKERZIEHUNG

Unterstufe

Für Knaben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule

erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten

aufbauen.

Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung

in den Bereichen Bauen — Wohnen —

Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung

sollen

Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten, Technologien,

in Zusammenhänge von Funktion —

Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge

von Mensch — Maschine — Produktion

— Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke

in die Arbeitswelt gewonnen werden,

Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden,

zum planenden Organisieren und zum

kritischen Konsumverhalten entwickelt werden,

Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen

und Maschinen erworben werden,

Beiträge zur Persönlichkeits- und zur technischen

Bildung sowie zur Berufsorienitierung geleistet

werden.

Die Werkerziehung soll dadurch den Schüler

befähigen, sich mit Problemen der Umweltgestaltung

und denen einer weitgehend technisierten

Welt auseinanderzusetzen, und versuchen,

einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten.

Lehrstoff

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen

Auseinandersetzung

Gewinnen von elementaren Einsichten in statische

Sachverhalte beim Bau von Modellen (z. B.

durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen).

Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt.

Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen

wie z. B. Haupt- und Nebenräume, Verkehrsflächen,

Umraum.

Begriffe

Druck, Zug, Schub, Auflager, Tragwerk und

Fachwerk.

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen

Auseinandersetzung

Gewiinnen von Einsichten in einfache Mechanismen

an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen

(z. B. Kurbel, Welle, Achse, Lager,

Sperr- und Bremsmechanismen).

Begriffe

Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel,

Achse, Lager, Welle, Bremsen, Reibung.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Anbahnen fonmal-ästhetischer und funktionaler

Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern

(z. B. an Objekten der Aufbaukeramik).

Verständnis für die Oberflächengestaltung;

Erarbeiten elementarer Kriterien für die Beurteilung

von Gebrauchsgütern.

Begriffe

Aufbaukeramik, Ton, Schicker, Rohbrand, Glasurbrand,

Dekor.

3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Herstellen und Erproiben von Konstruktionen

mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für

Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien

in Natur und Technik (z. B. Form,

Funktion, Werkstoff und Ökonomie).

Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung

anhand von Beispielen aus verschiedenen

Epochen.

Biegriffe

Konstruktion (z. B. Zug-Druck-Spannung,

Biegebelastung, Torsionsbelastung, Fertigteilbau),

Baukörper, Fassade, Bauplan (Grund- und Aufriß).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Beim Bau von Objekten Untersuchen von

Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (z. B.

Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und

ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben),

Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen u. a.

Begriffe

Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil,

Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung,

Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gestalten und Herstellen von Produkten in

Serienanfertigung. Planen und Darstellen von

Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen

Verfahren (z. B. Gießen, Larminieren, Tiefziehen

u. a.).

Begriffe

Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen,

Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.

4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium

und am Realgymnasium)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Planen von Wohnungen (Skizze, Modell).

Lesenlernen von Bauplänen. Kritische Auseinandersetzung

mit Wohneinrichtungen (Detailanalysen

z. B. von Form — Funktion — Werkstoff,

Wohnwert und Kosten). Artikulation von Wohnbedürfnissen.

Erschließen des Verständnisses für

Umweltschutz (z. B. Zersiedelung, Problematik

von Verkehrsflächen, Industrie- und Wohnbau,

Landschafts- und Denkmalschutz).

Begriffe

Flächenwidmungsplan, Lageplan, Einreichungsplan,

Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis,

Zersiedelung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen

nach vorangegangener Produktanalyse.

Entwickeln eines Problembewußtseins für ein

konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut

(z. B. durch Unterscheidenlernen von

Design, Industrial Design als Produktgestaltung

und Styling als Modetrend).

Erarbeiten einfacher Produktanalysen (z. B.

von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen).

Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichem

Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-

Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine

— Industrie — Wirtschaft — Umwelt.

Begriffe

Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse,

Wirtschaftlichkeit Kosten-Nutzen-Verhältnis,

Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware, Qualität,

Anmutung, Kitsch).

Erweiterungsstoff

Maschinentechnik

Herstellen mechanischer oder elektrischer Schaltungen.

Begriffe

Schaltung, Licht- und Tonschranken, Thermowächter.

Didaktische Grundsätze

Die Gliederung der Werkerziehung in die

Bereiche Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung,

Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt

die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer

Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-

funktionalen Denkens sind gleichbedeutende

Ziele.

Zur Durchführung des Unterrichtes ist die

wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.

Die vorgesehenen Billdungs- und Lehraufgaben

können nur in einer aufhauenden Unterrichtsführung

verwirklicht werden, daher sind die

in den einzelnen Klassen angegebenen Teilziele

auch in den Unterricht der folgenden Klassen

einzubeziehen.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der

Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht

bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß alle

Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem Maße

berücksichtigt werden.

Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen

werden empfohlen. Bei Projekten werden

Koordinierungsgespräche mit den Lehrern

der angrenzenden Unterrichtsgegenstände (wie

Geschichte und Sozialkunde, Geographie und

Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches

Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Chemie,

Physik, Bildnerische Erziehung) empfohlen.

Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in

Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen

ist anzustreben.

Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten

(z. B. die räumlichen und ausstattungsmäßigen

Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen.

In der 1. und 2. Klasse sind verschiedene

Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand

zu bevorzugen. Der Schüler soll das Grundwerkzeug

sachgerecht verwenden lernen. In der

3. und 4. Klasse sind Werkstoffe mit erhöhtem

Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere

Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen

Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen.

Zur praktischen Arbeit

Die Werkerziehung soll zu grundlegenden Erfahrungen,

Kenntnissen und Fertigkeiten im

gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen

führen.

Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich

auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken.

Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien

zu fördern; dies schließt auch das

Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen

ein.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen

soll das Finden persönlicher Lösungen durch die

Schüler gefördert werden.

Unterrichtsformen, welche schematisches Nachbauen

nach vorgegebenen Modellplänen festlegen,

sind unzulässig.

Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit

der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter

haben.

Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen

und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.

Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische

Darstellung als Mittel der Information

zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise

Werkzeichnungen). Die Beschriftung von

Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,

Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und

Kooperationsvermögen ist bei der praktischen

Arbeit zu fördern.

Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der

Bauteile erfordern (Zahnräder, Passungen u. ä.)

ist auf Elemente aus Baukastensystemen oder

Ähnliches auszuweichen.

Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der

Werkstoffe und der Technologien ist in allen

Klassen Rechnung zu tragen.

Einfache Kosten-Nutzen-Rechnungen sollen

vor allem in der 3. und 4. Klasse zu elementarem

wirtschäftlichem Denken führen.

Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung

besondere Beachtung zu schenken.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich

der Elektrogeräte und Maschinen sind zu

beachten. Schüler dürfen nicht an Kreissägen und

Hobelmaschinen arbeiten.

Die Elektro-Bohrmaschine soll nur aufgeständert

und unter Beaufsichtigung des Lehrers von

Schülern bedient werden.

Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der

Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen

zu tragen.

Zur theoretischen Auseinandersetzung

Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes

innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung

mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft

und Industrie führen. Die theoretische

Auseinandersetzung schließt in allen Klassen das

Besprechen der Schülerarbeiten ein.

Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu

Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse

führen.

Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt

besonders von österreichischen Erfinderleistungen

ist gegebenenfalls Rechnung zu tragen.

Neben allen ökonomischen und kognitiven

Zielstellungen ist der emotionelle Anteil des

Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei

Planung und Werkbetrachtung zu beachten.

Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung

wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln

— Herstellen — Beurteilen — Erkennen

— Verbessern zu reflektieren sein.

Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit

des Schülers berücksichtigt werden.

Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff

genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher

Weise, sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie

auch bei der theoretischen Auseinandersetzung,

erarbeitet werden.

Für Mädchen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule

erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und

Fertigkeiten aufbauen.

Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit

verschiedenen Materialien und Techniken sollen

die Freude am selbständigen Schaffen geweckt,

die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten

gefördert werden.

Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und

Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von

Funktion, Material, Form sowie Struktur und

Farbe erfaßt werden.

Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse

sollen aktuell sein, Neigungen und Interessen

der Schüler sind dabei zu berücksichtigen.

Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde

zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe

und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu

vermitteln, Fertigkeiten zur Handhabung und

Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben.

Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen

von körperlich-räumlichen Objekten sind das

Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfälligkeit

zu schulen.

Das Vermitteln elementarer Einsichten in

Wohnprobleme soll den Schüler auf die Bewältigung

seiner eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten.

Durch Auseinandersetzung mit Problemen der

Umwelt sollen positives Verhalten gefördert und

künftige Initiativen angeregt werden.

Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen

Arbeiten und zum kritischen. Konsumverhalten

sind zu entwickeln.

Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung

in den Bereichen Kleidung, Mode,

Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge

zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung

und Freizeitbewältigung geleistet werden.

Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben,

Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden

fördern.

Der Schüler soll materielle Werte, die er durch

seine Arbeit schafft, abschätzen können, aber

auch ideelle Werte erfassen lernen.

Lehrstoff

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Kleidung — Mode — Wohnen —

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben

Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen

einfacher Verfahrensanleitungen.

Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der

Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei

oder fadengebunden) oder Applizieren.

Befähigen zu dekorativ-ornamentalen Lösungen.

Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung,

Anbahnen des Modebewußtseins

Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen.

Erwerben (weiterer) nähtechnischer

Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück

für den persönlichen Gebrauch.

Fachgebundenes Zeichnen

Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie

des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung

für das gewählte Werkstück nach persönlichen

Maßen.

Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch

einer Anordnung von Wohnräumen zu einer

Wohneinheit, nach funktionellen Gesichtspunkten,

unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse.

Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen

plastischer Objekte aus textilen oder anderen

geeigneten Materialien, (z. B. Span, Folie

u.a.)

Materialienkunde

Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften

von Textilien und anderen Werkstoffen und der

Möglichkeit ihres Einsatzes.

Wirtschaftliches Verhalten

Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten

Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses

für Unterschiede zwischen industriell hergestellten

und selbstgefertigten Gegenständen.

Erweiterungsstoff

Anwenden der bereits bekannten Techniken

mit erhöhten Anforderungen: z. B. Weben.

Fadenlegen auf textilem Grund.

Teilziele der Werkbetrachtung

Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen

Gestaltungen mit ausgeführten Techniken

durch Betrachtung und Besprechung der

eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch Zeigen

erlesener Handarbeit aus Gegenwart und

Vergangenheit.

Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten

zur Anbahnung des Planlesens und zur

Vermittlung von elementaren Einsichten in

Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge.

Begriffe: Ornament, Funktion, Objekt, Folie,

applizieren, dekorativ, kombinieren.

Am Gymnasium und am Realgymnasium außerdem

Fachgebundenes Zeichnen

Anbahnen des Planzeichnens; Einzelraum mit

Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen)

oder Planzeichnung nach einem Maßstab.

3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium;

3 Wochenstunden am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen)

Kleidung — Mode — Wohnen —

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Fördern kreativen Verhaltens durch Anwenden

und Kombinieren unterschiedlicher Materialien

unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes

Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen

Techniken durch höhere Anforderungen

an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit.

Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe,

experimentelles Weben), Knüpfen.

Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder

selbstgefertigten Linolschnitten).

(Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

für Mädchen außerdem: allenfalls Stickerei;

Durchbruch oder Kreuzstich oder Tüllstickerei

u. a.)

Herstellung von Bekleidung nach modischen

Gesichtspunkten: Lernen weiterer nähtechnischer

Details zur Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder

Kleidungsstückes.

(Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

für Mädchen: Anfertigung von zwei Wäsche-

und zwei Kleidungsstücken.)

Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastischräumlicher

Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung

Entwicklung eines Schnittes von der Fläche

zur Form für das geplante Werkstück.

Anfertigen eines Verständigungsmodelles nach

Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben

verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung

mit dreidimensionalen Elementen.

Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit

nichttextilen Materialien (Papier, Karton u. a.)

und den entsprechenden Werkzeugen.

Materialienkunde

Erkennen der gebräuchlichsten Bindungs- und

Stoffarten.

Wirtschaftliches Verhalten

Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch

Qualitäts- und Preisvergleiche.

Erweiterungsstoff

Gestalten von Objekten für den persönlichen

Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr

u. a.)

Teilziele der Werkbetrachtung

Erfassen des Zusammenhanges von Material,

Form, Farbe und Funktion, erläutert an praktischen

Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem

Bereich der Mode.

Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.

An ausgewählten Beispielen die Abhängigkeit

der Raumwirkung von Farbkombinationen veranschaulichen.

Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur

Wohnatmosphäre.

Begriffe

Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell,

dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.

4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium

und am Realgymnasium; 4 Wochenstunden am

Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen)

Kleidung — Mode — Wohnen —

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler

Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger

Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich

und richtiger Zuordnung zur Kleidung

Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik

nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik,

Sticken, Stricken, Häkeln u. a. Textilfärben in

Reservetechnik (Tritik- oder Plangi-Technik

oder Batik)

Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheiten

bei der Herstellung von Kleidung

Anstreben weitgehender Selbständigkeit im

Zuschneiden und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes

mit schwierigeren nähtechnischen

Details.

Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher

Vorstellung

Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte

Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln

des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten

Paßform.

Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.

Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten

(in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).

Materialienkunde

Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten

Materialien und deren sinnvoller Einsatz.

Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften

verstehen und anwenden. Kennenlernen und

Auswerten internationaler Pflegekennzeichen.

Pflege und Instandhaltung von Wäsche- und Kleidungsstücken.

Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie

Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.

Wirtschaftliches Verhalten

Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.

Erweiterungsstoff

Experimentelles Gestalten mit verschiedenen

Materialien (Leder, Metall u. a.)

Teilziele der Werkbetrachtung

Ausgehend von der praktischen Arbeit und

durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung

soll der Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken

der Persönlichkeit, der Zweckmäßigkeit

und der Mode zu erkennen und zu

beurteilen.

Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen

von Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße,

Proportionierung. Raumordnung, Funktionswege,

Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert

und Wohnkosten. Anbahnen des Verständnisses

für Umweltgestaltung und Umweltschutz.

Begriffet

Wohnqualität, Proportionierung, Wohnwert,

Umweltgestaltung, Landschafts- und Denkmalschutz.

Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.

Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik,

Batik

Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen hat der Absatz „Berücksichtigung modischer

und persönlicher Gegebenheiten bei der

Herstellung von Kleidung:" zu lauten

Anstreben weitgehender Selbständigkeit im

Zuschneiden und Nähen. Zwei Kleidungsstücke

mit schwierigeren schnitt- und nähtechnischen

Details. Vertiefen der Kenntnisse und Steigern

der Fertigkeiten in Hinblick auf kompliziertere

Schnittformen der aktuellen Mode.

Didaktische Grundsätze

Die Werkbetrachtung soll zu grundlegenden

Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im

gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und

Werkzeugen führen.

Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen

und den individuellen Neigungen ist

durch Differenzierung Rechnung zu tragen.

Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb

einer Klasse bleiben dem Lehrer überlassen,

ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet

sein.

Auf zielführende Organisation innerhalb der

Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden,

wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen

Einsatz technischer Hilfsmittel ist Bedacht

zu nehmen.

Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind

zu vermeiden.

Auf den Unterschied zwischen handwerklicher

Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen.

Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem

mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung, soll

angestrebt werden.

Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit

dem geplanten Werkstück gemacht werden und

sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsweise

durchzuführen.

Die Ausführung der Planzeichnung und die

Anfertigung von Wohnmodellen dienen vornehmlich

der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung

von lebenspraktischen Problemen.

Die werktechnischen Anforderungen sollen

daher nicht zu hoch angesetzt werden.

Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben

und das kreative Verhalten sind

zu fördern.

Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen

dekorativer Art ist daher auszuschließen

(ausgenommen Volkskunstmuster).

Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten,

dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den

Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen,

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,

Sparsamkeit und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen.

In allen Klassen ist das wirtschaftliche Denken

in Form von Kostenberechnungen zu den Werkstücken

zu fördern.

Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden.

Die Werkbetrachtung soll möglichst im Zusammenhang

mit praktischer Arbeit stehen. Sie

kann an Schülerarbeiten, Journalen für Mode

und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit

Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch

Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden.

Das Betrachten von Originalen kann durch

gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie

Industriebesuche ermöglicht werden.

Das Sammeln von Reproduktionen aus dem

Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen.

Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen ist der Näharbeit verstärkte Aufmerksamkeit

zu widmen, um eine entsprechende

Grundlage für die Lehrinhalte der Oberstufe zu

schaffen.

Das einsetzende Interesse an selbstgenähten

Kleidungsstücken ist durch Vermittlung eines sicheren

Könnens und durch Teilnahme am aktuellen

Modegeschehen zu fördern.

Das Zeichnen von Schnitten nach allgemeinen

und persönlichen Maßen ist an dieser Schulform

verpflichtend.

Die besondere Aufgabe der Frau in Hinblick

auf den künftigen Wohnbereich setzt Grundkenntnisse

in Hinblick auf Funktion und Gestaltung,

Anordnung von Einrichtung und Einplanung

von Textilien sowie die damit verbundenen

Kosten voraus. Eine besondere Vertiefung

in dieses Gebiet ist daher geboten.";

4. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,

didaktische Grundsätze), Freigegenstände, hat der

Unterrichtsgegenstand „Werkerziehung" für die

Unterstufe zu lauten

„WERKERZIEHUNG

Unterstufe

Für Knaben

Bildungs- und Lehraufgabe: wie für den Pflichtgegenstand.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen

bei Massiv- und Gerüstbau.

Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen

und Größenbezüge.

Maschinentechnik

Bau einfacher mechanischer Objekte.

Produktgestaltung

Entwickeln einfacher Werkzeuge und Geräte

unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff.

Herstellen einfacher Gefäße aus leicht formbaren

Werkstoffen.

3. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Herstellen und Erproben von Konstruktionen

mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend

für Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien

in Natur und Technik (z. B. Form,

Funktion, Werkstoff und Ökonomie).

Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung

anhand von Beispielen aus verschiedenen

Epochen.

Maschinentechnik

Beim Bau von Objekten Untersuchen von

Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (z. B.

Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und

ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben),

Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen u. a.

Produktgestaltung

Gestalten und Herstellen von Produkten in

Serienanfertigung. Planen und Darstellen von

Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen

Verfahren (z. B. Gießen, Laminieren, Tiefziehen

u. a.).

Didaktische Grundsätze: wie für den Pflichtgegenstand.

Für Mädchen

Bildungs- und Lehraufgabe: wie für den Pflichtgegenstand.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Kleidung — Mode — Wohnen —

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit!

Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben

unter Beachtung von Material, Verfahren,

Struktur, Form und Farbe

Erweitern der Kenntnisse und Steigern der

Fertigkeiten in den bereits erlernten Techniken;

Stricken, Sticken (Zierstiche), Weben (Bildwebe).

Wiederholen und Anwenden der Strick- oder

Häkelschrift.

Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung

von Bekleidung

Sichern und Erweitern der Kenntnisse im

Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen

einfacher Nähte und Anwenden an einem

Werkstück.

Einführen in fachgebundenes Zeichnen

Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie

des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer

Schnittform für das gewählte Werkstück.

Anbahnen des Planzeichnens; Einzehraum mit

Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen).

Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung.

Grundlagen der Materialienkunde

Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen

von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen

und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften

verwendeter Werkstoffe. Vermitteln von

Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung

der Werkstücke.

Wirtschaftliches Verhalten

Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für

die im Unterricht hergestellten Objekte.

Erweiterungsstoff

Gestalten mit verschiedenen Materialien in den

entsprechenden Techniken (Stroh flechten, binden,

Bast weben, häkeln usw.)

Teilziele der Werkbetrachtung

Erfassen der Unterschiede von Ausführung

und Gestaltung durch Gegenüberstellung und

Besprechung von Schülerarbeiten.

Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben

durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften

und Büchern sowie von Diapositiven, die mit

der praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Begriffe

Verfahren, Strukturen, Planzeichen, Mode,

Bildwebe, Musterwebe.

3. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium)

wie für den Pflichtgegenstand am Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze

wie für den Pflichtgegenstand."

5. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,

didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen,

a) ist bei der unverbindlichen Übung „Chemie"

nach der Überschrift „CHEMIE" einzufügen

„Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Kennenlernen der Stoffe und ihrer Eigenschaften

aus eigener Erfahrung.

Kennenlernen der Möglichkeiten, welche die

Chemie zur Stoffveränderung bietet. Förderung

der Freude an experimentellen Aktivitäten, die

unter zielführender Anleitung erfolgen — Vermeidung

der Gefahren des Experimentierens auf

eigene Faust.

Förderung der Selbständigkeit, des Verantwortungsbewußtseins

und der manuellen Geschicklichkeit.

Förderung des kreativen Denkens durch Entwicklung

von einfachen Experimenten.

Einsichten in die Probleme des Umweltschutzes

Das Verhalten von Stoffen in der Luft, im

Wasser und im Boden kennenlernen.

Einsichten in die Arbeitswelt der chemischen

Industrie.

Lehrstoff

3. Klasse (am Gymnasium);

4. Klasse (am Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen);

2 Wochenstunden

Lösungen: Löslichkeiten, Züchten von Kristallen

(allenfalls Kristallwachstum unter dem

Mikroskop).

Gase: Wasserstoff und/oder Sauerstoff: Herstellung,

Eigenschaften. Kohlendioxid: Herstellung,

Eigenschaften; festes Kohlendioxid — Verhalten

von Stoffen bei tiefen Temperaturen.

Kohlenmonoxid: Herstellung, Eigenschaften; Umweltbelastung.

Flammen: Verbrennungsvorgänge, Flammenfärbung.

Schwefel: Eigenschaften des elementaren Schwefels,

Schwefeldioxid (Umweltbelastung durch

Schwefeldioxid bei der Verbrennung fossiler

Brennstoffe). Sulfate: Kupfersulfat, Gips.

Stickstoff: Ammoniak; stickstoffhaltige Düngemittel

(Problem der Überdüngerung, Wasserverschmutzung);

Nitrate.

Säuren und Basen: Neutralisation, Indikatoren;

Säuren in Lebensmitteln (Fruchtsäfte, Zitronensaft,

saure Milch, Essig).

Elektrochemie: elektrische Leitfähigkeit von

Lösungen, Elektrolysen.

Kohlenwasserstoffe: Eigenschaften von Erdgas

bzw. Propan, Benzin, Acetylen.

Alkohol: Herstellung, Gehaltsbestimmung

(Alkotest).

Ester: Herstellung von Fruchtestern, Bedeutung

für die Getränkeindustrie.

Nahrungsmittel

Fett: Extraktion von Fetten aus Samen; Margarine;

Fettgehalt der Milch.

Zucker: Einfachzucker (Traubenzucker): Nachweis.

Rohrzucker: Gewinnung aus Zuckerrüben.

Stärke: Nachweis in verschiedenen Lebensmitteln.

Eiweiß: Nachweis in verschiedenen Lebensmitteln.

Farbstoffe: Färben von Textilien (gegebenenfalls

in Zusammenarbeit mit Werkerziehung für

Mädchen).

Chromatographie: Säulenchromatographie von

Blattfarbstoffen. Papierchromatographie von

Filzstiftfarben, Tinten.

Kunststoffe: Eigenschaften und Verhalten, ihre

Herstellung.

Papier und Holz: Papierherstellung.

Photographie: Entwickeln und Fixieren von

Schwarz-Weiß-Bildern.

Didaktische Grundsätze

Bei der praktischen Arbeit sind Gruppen zu

zwei Schülern zu bilden. Gefahrenquellen müssen

durch sorgfältige Auswahl geeigneter Arbeiten,

durch entsprechende Vorkehrungen und Anweisungen

ausgeschaltet werden. Auf Genauigkeit

bei der Durchführung der Versuche ist stets

Wert zu legen.

Exkursionen können eingeplant werden.

Aktuelle Ereignisse sollen Anlaß zu ihrer Auswertung

sein.

Die Schüler sind zur Führung von Protokollen

anzuleiten (Ausgabe von Arbeitsblättern).

Aus den angebotenen Themenkreisen ist eine

Auswahl zu treffen."

Oberstufe".

b) hat die unverbindliche Übung „Leibesübungen"

zu lauten

„LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die im Pflichtgegenstand Leibesübungen angeführten

Aufgaben sind im Hinblick auf Intensivierung

(besonderes Leistungsniveau), Ergän-

zung und Erweiterung zu erfüllen. Dabei soll

insbesondere dem Gesichtspunkt der Wahlmöglichkeit

Rechnung getragen werden.

Lehrstoff

1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff

des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die

den örtlichen Gegebenheiten, den personellen

Voraussetzungen und dem Interesse der Schüler

gerecht werden.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten

Übungsbereichen.

Verschiedene freizeitwertige Sportarten, die

im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden

können (z. B. Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo,

Fechten).

Auch verschiedene Formen des Sonderturnens

(z. B. bei Haltungsschwächen, Übergewicht, Konditionsschwäche

u. ä.).

Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht

angewendeten Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze

Es gelten sinngemäß die für den Pflichtgegenstand

gemachten Aussagen. Bei der Unterrichtsplanung

wäre die Schwerpunktbildung (Kursform)

zu verwenden. Hiefür sind genaue Organisations-

und Arbeitspläne zu erstellen.

Jugendgemäße Trainings- und Wettkampfformen

sollten verstärkt gepflegt werden.

Aktuelle Anlässe sind verstärkt zu berücksichtigen.";

6. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,

didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen,

ist nach der unverbindlichen Übung „Leibesübungen"

folgende unverbindliche Übung

„Verkehrserziehung" einzufügen

„VERKEHRSERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht aus Verkehrserziehung soll

beim Schüler dieser Altersgruppe eine kritische

und verantwortungsbewußte Einstellung zum

Straßenverkehr wecken, ihn zu bewußtem Wahrnehmen

und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen

bewegen und ihm die entsprechenden

Kenntnisse vermitteln.

Dem Schüler soll klargemacht werden, daß

ohne Ordnung kein reibungsloser Ablauf des

Straßenverkehrs möglich ist.

Die grundsätzliche Bereitschaft des Schülers

soll geweckt werden, sich den jeweils geltenden

Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Er

soll aus seiner eigenen Sicht als Fußgänger oder

Radfahrer, aber auch aus der Sicht der anderen

Verkehrspartner Verkehrssituationen sehen,

erfassen und beurteilen lernen, um

dann entsprechend handeln zu können.

Nach dem in der Grundschule erworbenen

Sachwissen von den Grundregeln des Straßenverkehrs

und den wichtigsten Verkehrszeichen

soll der Schüler nunmehr zu vertieften Kenntnissen

und Einsichten kommen.

Der Schüler soll erkennen, daß er als Fußgänger

und als Radfahrer besonders gefährdet

ist, und soll daraus die Folgerungen für seine

Verhaltensweisen ziehen, um Gefahren für sich

und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Er soll auch erkennen, daß partnerschaftliches

Verhalten notwendig ist und defensives Verhalten

unter Umständen lebenserhaltend sein

kann. Er soll sich ohne Gefährdung der eigenen

und der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr

bewegen können und erkennen, daß mit

überraschendem und fehlerhaftem Verhalten

anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.

Ziel dieses Unterrichtes ist es somit, die Schüler

zu verläßlichen und verantwortungsbewußten

Teilnehmern im Straßenverkehr zu erziehen.

Lehrstoff

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Kenntnisbereich

Verkehrsvorschriften und Verkehrsregelungen

(Wiederholung, Weiterführung und Ergänzung);

die Straßenverkehrsordnung — Sinn, Inhalt und

Notwendigkeit.

Verkehrsflächen (Gestaltung, Funktion); besondere

Einrichtungen, wie Knotenpunkte (Kreuzungen,

Einmündungen), Verkehrsinseln, Kreisverkehr,

Fußgängerübergänge.

Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.

Veränderungen der Verkehrsverhältnisse durch

die Witterung.

Verschiedene Fahrzeuge; Einsatzfahrzeuge und

Schienenfahrzeuge (Kennzeichen, akustische und

optische Warneinrichtungen usw.).

Das verkehrssichere Fahrrad — vorschriftsmäßige

Ausrüstung, Pflege und Wartung, kleine

Reparaturen.

Verkehrsabläufe (Begegnen, Kreuzen, Überholen,

Abbiegen, Reihen- und Kolonnenfahren)

mit den Schwerpunkten Vorrang und Linksabbiegen.

Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten;

der Verkehrsfluß; Verkehrsdichte und

Verkehrsspitzen während eines Tages, einer

Woche, des Jahres. Der Vorrang.

Der Verkehrsunfall — mögliche Hilfeleistungen.

Verhaltensbereich

Training verkehrsgerechten Verhaltens als

Fußgänger und als Radfahrer, Rückschlüsse für

das eigene Verhalten aus der Sicherheitslehre

und Partnerkunde. Überqueren der Fahrbahn,

Gehen auf Freilandstraßen, Kontrollblick, Ver-

halten im Haltestellenbereich; sicheres Beherrschen

des Fahrrades in den wesentlichsten Situationen,

wie z. B. Einfahren, Spurhalten, Bremsen,

Absteigen, Richtungswechsel anzeigen, Bogenfahren,

Abbiegen, Vorbeifahren und Überholen.

Analyse des beobachteten Verkehrsverhaltens —

Motive für defensives Verhalten.

Selbständige Unterrichtsinhalte im Einstellungsbereich

in Form von Gesprächen über Werthaltungen

Partnerschaft im Straßenverkehr, das

„freundliche Handzeichen", Behinderte im Straßenverkehr,

Kinder helfen Kindern usw.

Didaktische Grundsätze

Die unverbindliche Übung ersetzt nicht Verkehrserziehung

als Unterrichtsprinzip. Sie soll

eine zusätzliche Unterrichtsmaßnahme sein, die

zu positivem Verkehrsverhalten als Fußgänger

und Radfahrer führt. Dementsprechend wird

auch in jenen Klassen, in denen diese unverbindliche

Übung geführt wird, weiterhin Verkehrserziehung

in allen anderen Gegenständen betrieben

werden müssen. Insbesondere wird das

Schwerpunktprogramm in Zusammenarbeit mit

der Exekutive durchzuführen sein.

Dem Grundsatz der Altersgemäßheit ist besonders

bei der Behandlung der gesetzlichen

Vorschriften Rechnung zu tragen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,

besonders zu Biologie und Umweltkunde

(betreffend Grundzüge der Ersten

Hilfe und der Unfallverhütung) oder Leibesübungen

(betreffend sicheres Gehen und Laufen,

Gleichgewichtsübungen u. ä.) oder zu Deutsch

und Lebende Fremdsprache (betreffend einschlägige

Redeübungen und Aufsatzthemen) sind

wahrzunehmen.

Praktische Übungen sind zunächst auf einer

geeigneten Fläche im Schonraum (Schulhof, Spielplatz,

Schulverkehrsgarten), später auch in der

Verkehrswirklichkeit durchzuführen, weil es zum

richtigen Verhalten in Verkehrssituationen einer

besonderen Erfahrungsgrundlage bedarf. Die

praktischen Übungen sind im Rahmen eines

Lehrausganges möglichst unter Beiziehung eines

Exekutivbeamten vorzunehmen, wobei der körperlichen

Sicherheit der Schüler größte Aufmerksamkeit

zu schenken ist.

Der Veranschaulichung des Lehrstoffes kommt

besondere Bedeutung zu.

Lernzielkontrollen können — soweit sie theoretische

Kenntnisse betreffen — mittels Testbogen

durchgeführt werden; sofern verkehrsrichtiges

Verhalten überprüft werden soll, sind

die Schüler bei Lehrausgängen, Lehrwanderungen

und bei den praktischen Übungen zu beobachten.

Lernerfolgskontrollen sollen ohne Prüfungscharakter

möglichst als praktischer, partnerschaftlicher

Wettbewerb durchgeführt werden.

Während Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip

nicht die Aufgabe haben kann, alle Schüler

zu Radfahrern auszubilden, ist die praktische

Einübung der in der unverbindlichen Übung erworbenen

Kenntnisse in der Verkehrswirklichkeit

ein wesentlicher Bestandteil dieses Unterrichts.

Dazu dienen die Vermittlung von Kenntnissen

der Konstruktionsmerkmale, der Funktion

und Handhabung des Verkehrsmittels Fahrrad

und praktische Fahrübungen im simulierten

Verkehrsraum. Die Ablegung der freiwilligen

Radfahrprüfung wird dadurch wohl vorbereitet,

kann jedoch nicht im Rahmen des Unterrichts

erfolgen, sondern soll wie bisher dem außerschulischen

Bereich anvertraut bleiben.

Durch Beobachtung des Verhaltens der anderen

Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fehlverhaltens

der Radfahrer, sind Schlußfolgerungen

für das eigene richtige Verkehrsverhalten zu

ziehen."

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979

in Kraft.

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