145. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppe für die unverbindliche Übung Verkehrserziehung
Gesetzestext (1 Artikel)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6
und 39, sowie hinsichtlich der Einstufung der
unverbindlichen Übung Verkehrserziehung in
die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister
für Finanzen auf Grund des § 7 Abs. 1
des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung
der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/
1965, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 297/1968, 228/1972 und 339/1975 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 22. Juni 1964, mit der die
Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren
Schulen erlassen werden, BGBl. Nr. 163/1964,
in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 146/1966, 216/1966, 295/1967, 363/1967,
2/1969, 174/1969, 324/1972, 63/1974, 614/1974,
577/1976, 15/1977 und 113/1978 wird wie folgt
geändert
In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden
höheren Schulen)
1. Abschnitt I (Stundentafeln)
a) sind im Unterabschnitt 1 (Stundentafeln
des Gymnasiums) lit. a (Unterstufe des
Gymnasiums) nach der unverbindlichen
Übung Leibesübungen folgende zwei Zeilen
anzufügen
b) sind im Unterabschnitt 2 (Stundentafeln
des Realgymnasiums) lit. a (Unterstufe des
Realgymnasiums) nach der unverbindlichen
Übung Leibesübungen folgende zwei
Zeilen anzufügen
c) sind im Unterabschnitt 3 (Stundentafeln
des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
für Mädchen) lit. a (Unterstufe) nach der
unverbindlichen Übung Leibesübungen folgende
zwei Zeilen anzufügen
2. Abschnitt III (Allgemeine didaktische
Grundsätze), erhalten die bisherigen Unterabschnitte
2 bis 8 die Bezeichnung „3." bis „9."
und ist folgender Unterabschnitt 2 einzufügen
„2. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben
gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen
zugeordnet werden können, sondern
nur fächerübergreifend im Zusammenwirken
vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen
sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und
Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer
Weise die Grundsätze der Lebensnähe des
Unterrichts und der Konzentration der Bildung
berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner,
daß sie nicht durch Lehrstoffartgaben allein beschrieben
werden können, sondern als Kombination
stofflicher, methodischer und erzieherischer
Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich,
daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären
Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen
oder Teilen von Unterrichtsgegenständen
einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben,
die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,
sind aufzufassen
Gesundheitserziehung mit dem Schwerpunkt
in Biologie und in Leibesübungen;
Leseerziehung mit dem Schwerpunkt in
Deutsch;
Medienerziehung mit dem Schwerpunkt in
Bildnerischer Erziehung und in Deutsch;
Musische Erziehung mit dem Schwerpunkt in
Musikerziehung, in Bildnerischer Erziehung und
in Werkerziehung sowie in Deutsch;
Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche
Erziehung) mit dem Schwerpunkt in Geschichte
und Sozialkunde und in Wirtschaftskunde;
Sexualerziehung mit dem Schwerpunkt in
Biologie;
Sprecherziehung mit dem Schwerpunkt in
Deutsch, in den lebenden Fremdsprachen und in
Musikerziehung;
Umwelterziehung mit dem Schwerpunkt in
Biologie und Umweltkunde;
Verkehrserziehung mit nach Schulstufen wechselnden
Schwerpunkten;
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung
und Konsumentenerziehung) mit dem
Schwerpunkt in Wirtschaftskunde und in Werkerziehung.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im
Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination
der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung
ihrer Querverbindungen, die gelegentliche Heranziehung
außerschulischer Fachleute und den Einsatz
geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel.
Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine
Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern
zu einer besseren Durchdringung und überlegteren
Auswahl des im Lehrplan beschriebenen
Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben
auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten
Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände
geführt werden."
3. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,
didaktische Grundsätze), Pflichtgegenstände,
a) ist beim Unterrichtsgegenstand „Mathematik"
an den Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
folgender Absatz anzufügen
„Im Realgymnasium muß in der 3. und
4. Klasse im Vergleich zum Gymnasium und
zum Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen in stärkerem Maße eine Vertiefung
erfolgen, vor allem durch vielfältigere Anwendungen
und durch teils schwierigere Aufgabenstellung."
b) hat der Unterrichtsgegenstand „Geometrisches
Zeichnen" zu lauten
„GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Fertigkeit im Gebrauch der
Zeichengeräte und im Anfertigen sauberer und
genauer Zeichnungen erlangen.
Durch Vertrautmachen mit einfachen Projektionsverfahren
ist seine Raumanschauung auszubilden.
Lehrstoff
3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium)
Erlernen der Normschrift,
Schulung der Fertigkeit im Gebrauch zeitgemäßer
Zeichengeräte.
Konstruieren im Heft und auf dem Reißbrett
bzw. der Zeichenplatte; Anfertigen von Bleistift-
bzw. Tuschzeichnungen in Verbindung
mit dem Geometrieunterricht, besonders mit der
Abbildungsgeometrie.
Anschauungsmäßiges Zeichnen von Grund-,
Auf- und Schrägriß der im Unterricht behandelten
ebenflächig begrenzten Körper in einfacher
Lage zu den Bildebenen.
Grund- und Aufriß des Drehzylinders und des
Drehkegels in einfacher Lage zu den Bildebenen.
Einführung in das räumliche Koordinatensystem
unter Verwendung ausschließlich positiver
Koordinaten.
4. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium)
Fortsetzung der Konstruktionsübungen auf
dem Reißbrett bzw. auf der Zeichenplatte in
Verbindung mit dem Geometrieunterricht.
Zeichnen der Kegelschnitte.
Zeichnen von Normal- und Schrägrissen einfacher
ebenflächig begrenzter Körper, des Drehzylinders
und des Drehkegels in einfacher Lage
zu den Rißebenen. Seitenriß.
Ermitteln der wahren Größe von Polygonen,
die in projizierenden Ebenen liegen. Netze gerader
Prismen und regelmäßiger Pyramiden. Werkzeichnen,
wenn möglich in Zusammenhang mit
Werkerziehung.
Didaktische Grundsätze
Alle Arbeiten einschließlich der Anfertigung
geometrischer Zeichnungen auf dem Reißbrett
bzw. der Zeichenplatte sind vollständig in der
Schule (ohne häusliche Arbeit) auszuführen.";
c) hat der Unterrichtsgegenstand „Musikerziehung"
für die Unterstufe zu lauten
„MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Musikerziehung ist als ein wesentlicher
Beitrag zur emotionalen Entwicklung des Jugendlichen
zu sehen. Eine wichtige soziale Funktion
des Gegenstandes ist das Gemeinschaftserlebnis
und das Hören auf den anderen.
Unter Berücksichtigung der akustischen Umwelt
sollen die Schüler zum Singen, instrumentalen
Musizieren, zu bewußtem Hören und kreativem
Gestalten motiviert werden. Dadurch ist
die Teilnahme am Musikleben zu fördern.
Aktive Musikpflege und schöpferisches Musizieren
sollen der Persönlichkeitsbildung und
einem sinnvollen Freizeitverhalten dienen.
Um die Schüler zu einer selbständigen und
kritischen Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen
vor allem österreichischer und
europäischer Musik aus Vergangenheit und Gegenwart
zu befähigen, sind sowohl fundamentale
Kenntnisse über Musik als auch die altersgemäße
Vermittlung von Musikwerken notwendig. Das
Bemühen um eine Bereicherung individueller
Erlebnisfähigkeit ist ein zentrales Anliegen des
Musikunterrichtes.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Singen, Musizieren, Gestalten
Von der vokalen Musizierpraxis ausgehend
ist durch eine gezielte Stimmbildung und
Sprechpflege ein kultiviertes Singen anzustreben.
Dabei sollen Lieder und Kanons aus Österreich
und dem übrigen deutschen Sprachraum den
Schwerpunkt bilden. Unter Wahrung stilistischer
Gesichtspunkte sind Instrumente zur klanglichen
Bereicherung zu verwenden.
Geeignete Musik soll auch in Bewegung und
Tanz umgesetzt werden. Mit Hilfe einfacher
vokaler und instrumentaler Mittel sollen die
Schüler zu schöpferischem Gestalten angeregt
werden. Formale Abläufe sollen gelegentlich
graphisch festgehalten bzw. graphisch Festgehaltenes
realisiert werden.
Demonstration von Spielmöglichkeiten, Funktion
und Bau selbsterlernter oder selbstverwendeter
Instrumente (Querverbindung zur Werkerziehung).
Musikkunde
Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre
sind an Hand des traditionellen Notenbildes
in Verbindung mit Singen, Spielen, Hören und
Erfinden von Beispielen zu erarbeiten
Takt, Rhythmus, Melodie, Intervalle, gebräuchliche
Tonarten, Dreiklang, Dynamik, Klangfarbe.
Melodische und rhythmische Entwicklungselemente
(z. B. Wiederholung, Sequenz, Betonungsordnung)
sowie Gliederungen einfacher
Melodien sind bewußt zu machen; von diesen
ausgehend sollen kleine Liedformen aus der
Vokal- und Instrumentalmusik aufgezeigt werden.
Ausgewählte Hörbeispiele sind nach Herkunft
und Funktionsbereich geordnet anzubieten (Tanzmusik,
Marschmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik
usw.).
Auf Leben und Werk einzelner Komponisten
ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen
der Musikerziehung hinzuweisen. Information
über Volkslied, Volksmusik und Volksbräuche.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Singen, Musizieren, Gestalten
Aufbauend auf die vokale Musizierpraxis der
1. Klasse ist die Stimmbildung und Sprecherziehung
unter Berücksichtigung des Stimmwechsels
weiter zu pflegen.
Deutsche und fremdsprachige Lieder sollen ein-
und auch mehrstimmig erarbeitet werden. Auf
klangliche Bereicherung durch Verwendung von
Instrumenten ist unter Berücksichtigung stilistischer
Gesichtspunkte zu achten.
Anregung zur Bildung von Klassenspielgruppen.
Die musikalische Tanz- und Bewegungserziehung
soll fortgesetzt werden.
Im Bereich des schöpferischen Gestaltens sind
die Schüler z. B. durch Klangexperimente zum
Verständnis verschiedener Erscheinungsformen —
auch von zeitgenössischer Musik — zu führen.
Musikkunde
Durch rhythmisch-melodische Übungen im
Zusammenhang mit Singen und Musizieren sind
die Kenntnisse der elementaren Musiklehre zu
erweitern: schwierigere Rhythmen, Taktarten
und Taktwechsel, Dur und Moll, Pentatonik,
Dynamik und Tempo, Akkorde und Klangflächen.
Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente.
Melodische Entwicklungselemente
(Wiederholung, Sequenz, Variierung, Umkehrung)
sind zur Erläuterung einfacher musikalischer
Formen heranzuziehen (Tänze, Märsche,
Rondo, Variation).
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft
(Volksmusik, kommerzielle Musik, Kunstmusik).
Auf Leben und Werk einzelner Komponisten
ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen
der Musikerziehung hinzuweisen.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Singen, Musizieren, Gestalten
Singen, Stimmbildung und Sprechpflege sind
im Zusammenhang mit der Erarbeitung von
Liedern unter Berücksichtigung der Mutation
mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.
Neben Liedern aus Österreich sollen auch
Lieder anderer europäischer Länder und anderer
Kontinente ein- und mehrstimmig gesungen
werden.
Die instrumentale Musizierpraxis ist in Form
von Liedbegleitungen und Spielstücken verschiedener
Epochen zu pflegen. Anregung zur Bildung
von Musiziergruppen.
Experimentieren mit Klängen soll zum bewußten
Hören von musikalischen Strukturen in
Werken der Vergangenheit und Gegenwart
dienen: tonale und freitonale Melodik und Harmonik;
Konsonanz und Dissonanz, einfache
Akkordverbindungen.
Musikkunde
Im Zusammenhang damit sollen weitere
vokale und instrumentale Formen exemplarisch
vorgestellt werden: Kunstlied, Ballade, Szenen
aus Oper, Operette und Musical, Programmmusik,
einzelne Sätze aus Konzerten, Suiten,
Symphonien, Kirchenmusikwerken.
Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt
auf Verbindung von Tanz und Musik
(Volkstänze aus Österreich und dem Ausland).
Ausgehend von den Grundlagen der Akustik
sollen die Schüler mit der sinnvollen Verwendung
verfügbarer Aufnahme- und Wiedergabegeräte
vertraut gemacht werden (Querverbindung
zum Physikunterricht).
Die menschliche Stimme: Stimmlage, Gattungen,
Ausdrucksbereiche.
Überblick über die Saiten-, Blas-, Schlaginstrumente,
elektronische Instrumente, Ensemble-
und Orchesterbesetzungen.
Erkennen von Beziehungen zwischen Volksmusik,
Kunstmusik und Unterhaltungsmusik.
Wirkung von Musik (z. B. Manipulation,
Werbung, Therapie).
Anbahnen des Verständnisses für die gesellschaftliche
Funktion der Musik im Wandel
der Zeiten durch Hinweise auf musikhistorische
Tatsachen, die die soziale Stellung des Komponisten
und des Musikers sowie die Funktion der
Musik in verschiedenen Gesellschaftsordnungen
erläutern.
4. Klasse (1 Wochenstunde am Gymnasium
und am Realgymnasium; 2 Wochenstunden am
Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen)
Singen, Musizieren, Gestalten
Neben den bereits bekannten Liedern sind
besonders dieser Altersstufe angemessene zu singen
(Lieder für den geselligen Kreis, Worksongs,
Spirituals usw.).
Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung
der Mutation.
Instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren;
Anregung zur Bildung und Weiterführung
von Musiziergruppen.
Bewußtmachen und praktisches Erarbeiten
musikalischer Strukturen, besonders zur Vorbereitung
des Verständnisses neuer Musik (z. B.
Spannung — Lösung; Symmetrie — Asymmetrie;
Kontrast und Obergangsdynamik).
Musikkunde
Die Kadenz als Grundlage für das Verständnis
tonaler Musik. Homophonie und Polyphonie.
Hinweise auf die Grundlagen der Musik des
20. Jahrhunderts (z. B. erweiterte Tonalität,
Zwölftontechnik, Klangflächentechnik, elektronische
Musik).
Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt
auf Verbindung von Tanz und Musik
(österreichische Volkstänze — Folklore — historische
und moderne Tänze).
Anhand von instruktiven Hörbeispielen sind
im Verlauf einer übersichtlichen und kurz gefaßten
Darstellung der Entwicklung der europäischen
Musik ihre bedeutendsten Meister in
ihrer historischen und sozialen Stellung sowie die
wichtigsten Gattungen und Formen darzubieten
(u. a. aus den Bereichen Lied, Chormusik, Oper,
Konzert, Symphonie, Operette, Musical, Jazz,
Pop).
Eine kritische Haltung im Bereich des Musikkonsums
ist zu entwickeln.
Die Stellung Österreichs im internationalen
Musikleben.
Didaktische Grundsätze
Lied- und Musizierpraxis
Als elementare emotionale Äußerung des
Menschen haben Singen und instrumentales
Musizieren ihren bedeutenden Stellenwert im
Musikunterricht einzunehmen. Ausgehend von
heimischen Liedern sollen die Schüler auch die
Volksmusik anderer europäischer Länder sowie
der verschiedenen Kontinente kennenlernen. Gern
gesungene Lieder sollen auswendig beherrscht
und durch Wiederholung gefestigt werden.
In der Stimmbildung und Sprechpflege sind
Mängel (Schreien, falsche Atmung, schlechte Textaussprache
u. a.) zu beseitigen. Stetige Stimmbildung
und Sprechpflege sind erforderlich, wobei
auch Verbindungen zum Deutschunterricht
hergestellt werden sollen. Unerläßlich ist das
Beispiel des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung
von falsch und richtig). Instrumente
sollen bei Stimmübungen nur zur Tonangabe
verwendet werden. „Brummer" sollen von Anfang
an zum Mitsingen erzogen, auch Mutanten
vom Klassengesang nicht ausgeschlossen werden,
doch darf ihnen nur der Tonumfang zugemutet
werden, den sie mühelos bewältigen. Wo immer
möglich, sind sie zum gemeinsamen Musizieren
heranzuziehen.
Im instrumentalen Bereich sind alle vorhandenen
Möglichkeiten elementaren Musizierens
auf einfachen Instrumenten auszunützen; Schülern
mit instrumentalen Kenntnissen ist im
Unterricht Gelegenheit zum Vorspiel und zum
Zusammenspiel zu geben. Instrumentalstimmen
sind außerhalb der Unterrichtszeit zu üben.
Musikalische Bewegungserziehung
In der Bewegungs- und Tanzerziehung soll
dem natürlichen Bedürfnis der Schüler nach Bewegung
in Verbindung mit Musik entsprochen
werden. Dadurch kann vielen Schülern ein weiterer
Zugang zur Musik erschlossen werden.
Musik kann sowohl in Bewegung als auch Bewegung
in Musik umgesetzt werden. Ausgehend
von der Orientierung in Raum und Zeit soll
die Erarbeitung von Grundlagen der elementaren
Musiklehre (Rhythmus, Takt, Metrum,
Melodie usw.) mit Bewegung verbunden und gefestigt
werden. Über einfache Bewegungsformen
und Tanzschritte ist bis zu fixierten
Tanzformen fortzuschreiten. Im allgemeinen
sind Gruppentänze den fixierten Paartänzen
vorzuziehen. Querverbindungen mit dem Unterricht
aus Leibesübungen sind zu pflegen. Bewegungs-
und Tanzerziehung ist nicht mit dem
Tanzunterricht im eigentlichen Sinn zu verwechseln.
Schöpferisches Gestalten
Neben dem Musizieren nach Noten ist dem
schöpferischen Gestalten im Unterricht eine angemessene
Zeit einzuräumen. Die Förderung des
Schöpferischen soll dem Jugendlichen helfen,
seine Freizeit zu bereichern und sich selbst zu
verwirklichen.
Diese Art des Musizierens kann auf verschiedenen,
auch selbstverfertigten, Instrumenten sowie
vokal praktiziert werden. Dabei können
elementare Modelle als Grundlage dienen, denen
sich die Schüler — einzeln oder in Gruppen — zuordnen.
Die Möglichkeiten des schöpferischen Gestaltens
liegen sowohl auf tonaler als auch auf freitonaler
Ebene. Programmatische Themen (z. B.
Ereignisse, Gedichte, Erzählungen, Stimmungen
und Gefühle) sind vielfach eine erste Hilfe zu
einer improvisatorischen Gestaltung auf freitonaler
Basis.
Auch Bewegungs- und Tanzimprovisationen
sowie Pantomimen könnten dieses kreative Musizieren
wirkungsvoll ergänzen.
Hörerziehung und Notation
Das musikalische Vorstellungsvermögen ist
von Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit
zu üben und weiterzuentwickeln. Singen
und instrumentales Musizieren sollen ebenso
der systematischen Erziehung zum differenzierten
Hören dienen wie Übungen im Intervall-,
Akkord- und Klangfarbenhören und im Erfassen
von Rhythmen.
Auch die Klangspektren der wichtigsten Musikinstrumente
sind zu vermitteln. Dabei soll dem
Schüler nicht nur die technische Seite der Hörerziehung
bewußt werden, sondern vor allem
auch der ästhetische und stilistische Aspekt.
Gerade durch die Kenntnis der Vielfalt der musikalischen
Erscheinungen soll der Schüler befähigt
werden, sich ein eigenständiges Urteil über
die ihn umgebende Musik zu bilden. Nach der
Erarbeitung und dem Hören von exemplarischen
Werken der abendländischen Musikkultur sowie
neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener
Provenienz sollen die Schüler veranlaßt
werden, sich verbal zu äußern, wobei sie
lernen sollen, ihre Urteile sachlich zu begründen.
Die Kontaktnahme zum musikalischen Schriftbild
ist von Anfang an zu üben. Dadurch wird
eine tiefere Einsicht in musikalische Schaffensprozesse
gewonnen. Auch kreative Gestaltungsvorgänge
können graphisch notiert werden.
Die Schüler sind von Anfang an zum Mitlesen
von musikalischen Vorgängen zu erziehen;
dabei ist vom einzeiligen Liniensystem auszugehen
und das Verfolgen von Musik auch anhand
von Klavierauszügen und geeigneten Partituren
anzustreben.
Formerziehung und Werkhören
Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen
und Formen ist weniger auf eine Systematik
im Sinne einer Formenlehre Wert zu legen, als
vielmehr auf ein altersgemäßes Erfassen von
Strukturen und Verlaufsgestalten.
An charakteristischen Werken ist — verteilt
über die gesamte Unterstufe, jedoch zusammenfassend
in der 4. Klasse — ein Einblick in die
Entwicklung der abendländischen Musik in ihrer
stilistischen Vielfalt zu vermitteln.
An der Unterstufe ist weniger die Zahl der
Werkbeispiele ab vielmehr die sorgfältige Auswahl
von wenigen, aber typischen Musikwerken
der verschiedenen Formen, Epochen und Hörbereiche
pädagogisch wichtig. Dabei sollen Programmusik
und Tänze mögliche Ausgangspunkte
zum Hören von absoluter Musik darstellen.
Einfache Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
Bildnerische Erziehung,
Deutsch, Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde
sollen einen kulturellen Überblick geben.
Darüber hinaus soll jede Gelegenheit wahrgenommen
werden, um Querverbindungen zu anderen
Gegenständen herzustellen.
In Werke des 20. Jahrhunderts, auch in verschiedene
Ausdrucksbereiche der modischen Unterhaltungsmusik,
soll altersgemäß eingeführt
und ein kritisches Musikhören angestrebt werden.
Auf Methoden der Produktion und der Vermarktung
von Musik ist hinzuweisen.
Musik und Technik
Ausgehend von der altersgemäßen Erklärung
der wichtigsten Instrumente der Kunst- und
Unterhaltungsmusik sind die Schüler in die
Grundlagen der mechanischen Akustik und der
Elektroakustik einzuführen; dabei ist z. B. nicht
nur auf Produktion von Schallplatte und Tonband
einzugehen, sondern auch auf die Bedienung
handelsüblicher technischer Tongeräte
(Plattenspieler, Tonbandgeräte, Cassettenrecorder)
sowie auf deren Funktion in der heutigen
Gesellschaft hinzuweisen. Die Schüler sollen zu
aufnahmetechnischem Experimentieren und zu
Tonbandmontagen motiviert werden. Schulfunk-
und Schulfernsehsendungen sind nach Möglichkeit
in den Unterricht einzuplanen; darüberhinaus
sollen Diapositive, Partiturfilme und Tonfilme
zur Veranschaulichung der Unterrichtsinhalte
herangezogen werden.";
d) hat der Unterrichtsgegenstand „Bildnerische
Erziehung" für die Unterstufe zu lauten
„BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule
erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten
aufbauen. Durch vielseitige Aktivitäten
sind die schöpferischen Kräfte der Schüler zu
entfalten sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung
im visuellen und haptischen Bereich anzubieten.
Dabei soll die Wahrnehmungsfähigkeit
sensibilisiert, die Vorstellungskraft gesteigert sowie
das eigenständige Darstellungs- und Gestaltungsvermögen
entwickelt und gefördert werden.
Das bildnerische Gestalten und die Auseinandersetzung
mit geeigneten Objekten sollen zur
Erweiterung von Erfahrungen und Kenntnissen
im Bereich der Bildenden Kunst und visuellen
Kommunikation fuhren.
Die Bildnerische Erziehung hat die Fähigkeit
zur Kommunikation, zur Selektion und zur Kritik
zu fördern, um auch dadurch einen wesentlichen
Beitrag zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung
zu leisten. Die Schüler sollen befähigt
werden, an den Kulturbereichen Bildende
Kunst, Umweltgestaltung und Medien teilzuhaben.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer und farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Fördern der individuellen Bildsprache durch
Kennenlernen formaler und technischer Gestaltungsmittel.
Entwickeln und Differenzieren der kindlichen
Bildzeichen. Sammeln von Erfahrungen im Umgang
mit Mitteln bildnerischen Gestaltens.
Abstimmen von Haupt- und Nebensachen (z.
B. durch Setzen von Kontrasten. Form-Grund-
Bezug).
Arbeitsmittel und Verfahren
Zeichnen und Malen mit verschiedenen Materialien,
wie Bleistift, Faserschreiber oder Feder,
Malen mit Deckfarben; Erproben von Möglichkeiten
des Farbauftrages mit Haar- und Borstenpinsel;
Wechsel von Format und Bildgrund (auch
Großformat).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen
und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.
Durch Bildbeschreibungen Erkennen von Inhalt,
Aussage und Wirkung; Bedeutung der Zeichnung
innerhalb der Bildenden Kunst und für
verschiedene Berufe; Bedeutung der Farbe in
Malerei und Umwelt.
Begriffe
Zeichnung, Malerei, Bildformat, Umriß, Binnenzeichnung,
Linie, Fläche, Kontraste u. a.
Schrift und Typographie
Erarbeiten rhythmischer Buchstabenfolgen und
prägnanter Buchstabengestalt. Von Antiqua-Formen
abgeleitete Schriften, vor allem Blockschrift,
werden empfohlen.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verwendung verschiedener Schreibgeräte und
Schreibgründe; Schreiben auch mit Farbe.
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen im Hinblick
auf Buchstabengestalt und Rhythmus. Gewinnen
von Einsichten in die Zusammenhänge von
Schreibwerkzeug und Schriftform. Kennenlernen
von Schrift- und Bildzeichen als Mittel der Information.
Begriffe
Schriftrhythmus, Antiqua, Blockschrift; Bild-
und Schriftzeichen; Schreib- und Druckschrift.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer und farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern der Erfahrungen beim graphischen
Gestalten (z. B. Linie, graphisch strukturierte
Fläche) sowie beim farbigen Gestalten (z. B. Ausdruckswert
der Farbe, Farbmischungen zur Gestaltungsdifferenzierung).
Räumliche Darstellungsversuche (Überdeckung,
Staffelung).
Gegebenenfalls ornamentales Gestalten.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Zeichen- und Malmaterialien.
Möglichkeiten des Farbauftrages auf verschiedenen
Formaten und Bildgründen (wie z. B. deckend,
lasierend; flächenhafte und strukturierende
Malweisen). Fallweise eingeschränkte Palette (z.B.
monochromes Malen). Hochdrucktechniken
(wie z. B. Material- oder Schablonendruck).
Teilziele der Werkbetrachtung
Gewinnen von Einsichten in Bildgegenstand,
Aussage, Darstellungsweise, Material und Arbeitsverfahren
durch Bildbetrachtung (z. B. Auseinandersetzung
mit Einzelwerken, Bildvergleiche).
Begriffe
Bildordnung (Symmetrie, Asymmetrie, Reihung,
Gruppierung). Ornament. Linear, flächig,
räumlich (Oberdeckung, Staffelung). Druckgraphik
Hochdruck.
Primär-, Sekundärfarben. Farbordnung (z. B.
sechsteiliger Farbkreis).
Farbkontraste (Hell—Dunkel-Kontrast, Kalt—
Warm-Kontrast, bunt, unbunt). Pigment, Bindemittel,
Farbauftrag (Deck- und Aquarellfarben).
Plastischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Sammeln von Grunderfahrungen mit Vollplastik
und Relief. Entfalten des plastischen Ausdrucks-
und Gestaltungsvermögens.
Arbeitsmittel und Verfahren
Gestalten mit Ton, Papier oder Metallfolie,
Gips sowie anderen Materialien mit geringem Bearbeitungswiderstand.
Additive, subtraktive und andere formgebende
Verfahren.
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen
und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.
Gewinnen von Einsichten in Inhalt und Aussage,
Material und Arbeitsverfahren.
Begriffe
Plastik, Bildhauerei, Relief, Vollplastik.
Visueller Medienbereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erfinden von Bildzeichen oder Bildgeschichten
oder Comics.
Arbeitsmittel und Verfahren
Graphische und farbige Techniken (z. B. Faserschreiber,
druckgraphische Techniken, Collagen).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen des Informationswertes von verschiedenartigen
Bildzeichen und Bildgeschichten.
Anbahnen der Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung
mit Bildfolgen.
Begriffe
Zeichen, Signale, Bildgeschichten, Karikaturen,
Comics.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern der Erfahrungen mit Darstellungs- und
Gestaltungsmitteln, auch in Verbindung mit
der Förderung räumlicher Darstellung (z. B.
Schrägbild, transparente Darstellung).
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Zeichenmaterialien (z. B. Kohle
oder Graphit, Feder). Druckgraphik (z. B. Hoch- oder
Tiefdruck, allenfalls Flach- oder Siebdruck).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen charakteristischer Gestaltungsweisen
an Zeichnung und Druckgraphik der Gegenwart
und Vergangenheit.
Begriffe
Handzeichnung, Druckgraphik, Originalgraphik,
Reproduktionsgraphik, Tiefdruck, Flachdruck,
Siebdruck;
Entwurf, Skizze, Studie.
Farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Darstellen des Körperhaften und Räumlichen
durch Farbe.
Farbabstufung, Farbmodulation.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Farb- und Malmaterialien (z. B.
Deck- oder Dispersionsfarbe). Differenzierte Arbeitsweisen.
Teilziele der Werkbetrachtung
Kennenlernen von Gestaltungsweisen der Malerei
in Verbindung mit Einblicken in charakteristische
Techniken.
Begriffe
Techniken der Malerei (Tempera, 01, Fresko).
Farbmodulationen, Farbabstufung.
Plastischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Vertiefen der Erfahrungen mit plastischer
Masse und umgebendem Raum (z. B. geschlossene
und offene Form).
Arbeitsmittel und Verfahren
Gestalten mit verschiedenen Materialien wie
z. B. Holz oder Ytong, Ton, Gips, Draht, Kunststoff
sowie mit anderen Materialien mit größerem
Bearbeitungswiderstand.
Allenfalls Montageplastik oder Gußverfahren.
Teilziele der Werkbetrachtung
Gewinnen von Einblicken in Aufgaben und
Zweckbestimmung plastischer Gestaltung in Vergangenheit
und Gegenwart. Auseinandersetzen
mit gegenständlicher und ungegenständlicher
Plastik.
Begriffe
Geschlossene und offene Form; Montageplastik,
Gußplastik; Freiplastik, Bauplastik, Objektkunst.
Schrift und Typographie
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erkunden der Wechselwirkung von Schriftgröße,
Schriftstärke und Farbe im Hinblick auf
Inhalt und Rhythmus.
Gestalten von Schriftfeldern.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verwendung verschiedener Schreibgeräte,
Schreibgründe und Materialien; Arbeiten mit
vorgefertigten Buchstaben.
Teilziele der Werkbetrachtung
Unterscheidenlernen von Schrift als Informations-
und Ausdrucksmittel. Einführen in die
Typographie (z. B. Layout, Gebrauchsgraphik).
Begriffe
Schriftfeld, Typographie, Layout, Gebrauchsgraphik.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Hinführen zu einem gestaltenden Naturstudium.
Erkennen und Umsetzen von Formen und
Strukturen der Natur oder des Gebrauchsgutes
(z. B. räumliche und funktioneile Zusammenhänge,
Oberflächenbeschaffenheit).
Vertiefen der Fähigkeit zur körperhaften und
räumlichen Darstellung (z. B. Einsetzen von Tonwerten
oder graphischen Strukturen).
Bereichern der individuellen Ausdrucksfähigkeit
durch Experimentieren mit graphischen Verfahren.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Zeichentechniken
(z. B. lavierte Federzeichnung, Pinselzeichnung,
Kreidezeichnung).
Experimentelle Verfahren (z. B. Monotypie,
Frottage sowie selbstgefundene Verfahren).
Teilziele der Werkbetrachtung
Verstehenlernen der Zeichnung als künstlerische
Aussage oder sachliche Mitteilung.
Erfassen elementarer Erscheinungsformen der
Perspektive.
Erkennen von Stufen der Abstraktion anhand
von Beispielen aus Gegenwart und Vergangenheit.
Auseinandersetzung mit Werturteilen (z. B.
subjektives Werturteil, Werturteile meinungsbestimmender
Gruppen).
Begriffe
Abstraktion, Experimentelle Verfahren, Perspektive.
Farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Anwenden der bisher erworbenen Erfahrungen
im farbigen Bereich zur Steigerung des individuellen
Ausdruckvermögens.
Arbeitsmittel und Verfahren
Experimentelles Arbeiten mit verschiedenen
Materialien. Mischtechnik, Collagen, Montagen
u. a.
Teilziele der Werkbetrachtung
Kennenlernen von Ausdrucksformen, Aufgaben
und Zweckbestimmung der Malerei in Vergangenheit
und Gegenwart und ihrer gesellschaftlichen
Bedingtheit.
Begriffe
Farbqualität, Farbquantität, Farbperspektive;
Abstraktion, Realismus, Impressionismus, Expressionismus,
Surrealismus u. a.
Visueller Medienbereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Kennenlernen und versuchsweises Anwenden
von Mitteln der Werbung (z. B. Signalwirkung,
Prägnanz und Selektion in Bild und Schrift)
durch Entwerfen und Ausarbeiten von Plakaten,
Aufklebern u. a.
Arbeitsmittel und Verfahren
Umstellen von Bildreihen, Retuschen u. ä.
Gebrauchsgraphische Techniken, z. B. Montage,
Collage, Zeitschriften, Photos, Plakate, Aufkleber,
Prospekte u. ä.
Teilziele der Werkbetrachtung
Erwerben der Fähigkeit, visuelle Informationen
zu verstehen und zu deren Aussage eine kritischsachliche
Einstellung zu entwickeln.
Erkennen von Manipulationsmöglichkeiten,
Klischee-Vorstellungen, verschlüsselten Aussagen
u. a.
Begriffe
Visuelle Medien, Werbung, Gebrauchsgraphik;
Plakat, Slogan.
Erweiterungsstoff
Erarbeiten von Mitteln dar Bildgestaltung und
deren Wirkung in Photo, Film und Fernsehen
unter Betonung des visuellen Anteils (z. B. Ausschnitt,
Beleuchtung, Schwenk, Schnitt).
Beiträge zur Bewußtseinsbildung und zu einer
sachlich-kritischen Einstellung zur Wirkung von
Medien; gegebenenfalls in Verbindung mit praktischer
Tätigkeit.
Didaktische Grundsätze
Zur Durchführung des Unterrichts ist die
wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben
können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung
verwirklicht werden; daher sind die in
den einzelnen Schulstulfen angegebenen Teilziele
auch im Unterricht der folgenden Schulstufe zu
berücksichtigen.
Es ist sicherzustellen, daß alle Bereiche des
Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt
werden.
Die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der
Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist
nicht bindend. Die einzelnen Bereiche sind nicht
als in sich geschlossene Teilgebiete zu betrachten,
sondern übergreifend und zusammenwirkend zu
verstehen.
Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in
Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen
ist anzustreben.
Gegebenheiten wie z. B. räumliche und ausstattungsmäßige
Voraussetzungen sind zu berücksichtigen.
Die im Lehrstoff angegebenen Teilziele der
bildnerischen Tätigkeit und der Werkbetrachtung
sind als Schwerpunkte aufzufassen und auf die
Komplexität des Unterrichtes der Bildnerischen
Erziehung auszurichten.
In allen Klassen soll das Zeitausmaß für
die bildnerische Tätigkeit gegenüber der Werkbetrachtung
dominieren. Mit zunehmendem Reifegrad
der Schüler ist die Werkbetrachtung zu
intensivieren.
Zur bildnerischen Tätigkeit
Innerhalb dar einzelnen Aufgabenstellungen
soll die persönliche Bildsprache der Schüler gefördert
werden.
Unterrichtsformen, welche die Darstellung
schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Bei der bildnerischen Tätigkeit darf keine Häufung
von darstellungs- und verfahrensmäßigen
Schwierigkeiten auftreten. Bei der Lösung von
Aufgaben ist sowohl eine oberflächliche als auch
eine zu zeitaufwendige Behandlung zu vermeiden.
Aufgalbenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit
und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand
der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter
haben.
Das gelegentliche Erproben von Materialien
und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.
Den Schülern soll die Möglichkeit geboten
werden, mit zunehmender Erfahrung fallweise
Arbeitsverfahren und Format zu wählen.
Kooperative Arbeitsweisen sollen gelegentlich
ermöglicht werden. Beim Naturstudium soll die
Wahrnehmungsfähigkeit durch klärende und anschauliche
Hinweise auf Größenverhältnisse, Richtungen,
Bau- und Funktionszusammenhänge eine
Erweiterung und Vertiefung erfahren. Um den
Schwierigkeiten beim Naturstudium begegnen zu
können, wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen
{z. B. besondere Beachtung von Proportion
und Richtung, Gliederung, Körperhaftigkeit).
Dabei sollen Objekte gewählt werden, die
für die Schüler formanalytisch erschließbar sind
und sie ansprechen.
Zur Werkbetrachtung
Die Reflexion soll zur Auseinandersetzung mit
bildender Kunst, Medien und Umwelt führen.
Die Werkbetrachtung schließt in allen Schulstufen
das Besprechen von Schülerarbeiten ein. Sie soll
nach Möglichkeit in Verbindung mit der praktischen
Arbeit gelbracht werden.
Bei der Werkbetrachtung werden die inhaltliche
Bedeutung, formale Qualitäten, stilistische,
historische, ästhetische und psychologische Gegebenheiten
einzubeziehen sein. Die Reihenfolge
und die Auswahl der Komponenten werden bei
der Analyse oder Interpretation nach Objekt
und Verstehensdisposition verschieden sein.
Die theoretischen Erörterungen sollten sich in
der Regel nur auf anschaulich Vorhandenes beziehen.
Die Auseinandersetzung mit Teilaspekten
darf den Blick für die Komplexität des Werkes
nicht beeinträchtigen.
Für den Unterricht sollen Einzelwerke, Gegenüberstellungen
von Werken und Arbeitsreihen
herangezogen werden. Als Anschauungsmaterial
sollen nicht nur Kunstdrucke und Dia-Reihen,
sondern auch Originale verwendet werden (Ausstellungsbesuche,
Exkursionen).
Zur Intensivierung der Werkbetrachtung soll
das Sammeln von Reproduktionen, Zeitungsausschnitten,
Plakaten, Katalogen und ähnlichem angeregt
werden.
Bei der Auswahl der Werke ist die Bildende
Kunst Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
zu berücksichtigen.
Das Klären von Begriffen, wie sie im Lehrstoff
genannt werden, soll in möglichst anschaulicher
Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit
wie auch bei der Werkbetrachtung erarbeitet
werden.
Der Unterrichtsertrag in der Werkbetrachtung
ist in geeigneter Form zu sichern.
Zum Medienbereich
Den Schülern soll die Bedeutung visueller Informationen
bewußtgemacht werden.
Bei der Auseinandersetzung mit den Medien
steht der visuelle Anteil im Vordergrund.
In der 4. Klasse ist die Auseinandersetzung
mit dem Erweiterungsstoff Photo, Film
und Fernsehen wünschenswert, doch muß die
Behandlung der anderen Teilbereiche sichergestellt
sein.
Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen
Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, die
bis zu Analysen von wenigen ausgewählten Filmen
führen können. Voraussetzung für diese
Arbeiten sind Einblicke in elementare technische
Gegebenheiten von Film und Fernsehen.
Es ist bewußtzumachen, daß die durch die
Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter
und subjektiv gestalteter Form herangetragen
werden und daher die Gefahr der Manipulation
miteinschließen können.";
e) hat am die Stelle der Wendung „Handarbeit
und Werkerziehung" die Wendung „Werkerziehung"
zu treten und der Unterrichtsgegenstand
„Werkerziehung" für die Unterstufe zu lauten
„WERKERZIEHUNG
Unterstufe
Für Knaben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule
erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten
aufbauen.
Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung
in den Bereichen Bauen — Wohnen —
Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung
sollen
Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten, Technologien,
in Zusammenhänge von Funktion —
Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge
von Mensch — Maschine — Produktion
— Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke
in die Arbeitswelt gewonnen werden,
Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden,
zum planenden Organisieren und zum
kritischen Konsumverhalten entwickelt werden,
Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen
und Maschinen erworben werden,
Beiträge zur Persönlichkeits- und zur technischen
Bildung sowie zur Berufsorienitierung geleistet
werden.
Die Werkerziehung soll dadurch den Schüler
befähigen, sich mit Problemen der Umweltgestaltung
und denen einer weitgehend technisierten
Welt auseinanderzusetzen, und versuchen,
einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten.
Lehrstoff
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen
Auseinandersetzung
Gewinnen von elementaren Einsichten in statische
Sachverhalte beim Bau von Modellen (z. B.
durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen).
Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt.
Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen
wie z. B. Haupt- und Nebenräume, Verkehrsflächen,
Umraum.
Begriffe
Druck, Zug, Schub, Auflager, Tragwerk und
Fachwerk.
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen
Auseinandersetzung
Gewiinnen von Einsichten in einfache Mechanismen
an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen
(z. B. Kurbel, Welle, Achse, Lager,
Sperr- und Bremsmechanismen).
Begriffe
Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel,
Achse, Lager, Welle, Bremsen, Reibung.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Anbahnen fonmal-ästhetischer und funktionaler
Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern
(z. B. an Objekten der Aufbaukeramik).
Verständnis für die Oberflächengestaltung;
Erarbeiten elementarer Kriterien für die Beurteilung
von Gebrauchsgütern.
Begriffe
Aufbaukeramik, Ton, Schicker, Rohbrand, Glasurbrand,
Dekor.
3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Herstellen und Erproiben von Konstruktionen
mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für
Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien
in Natur und Technik (z. B. Form,
Funktion, Werkstoff und Ökonomie).
Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung
anhand von Beispielen aus verschiedenen
Epochen.
Biegriffe
Konstruktion (z. B. Zug-Druck-Spannung,
Biegebelastung, Torsionsbelastung, Fertigteilbau),
Baukörper, Fassade, Bauplan (Grund- und Aufriß).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Beim Bau von Objekten Untersuchen von
Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (z. B.
Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und
ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben),
Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen u. a.
Begriffe
Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil,
Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung,
Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Produkten in
Serienanfertigung. Planen und Darstellen von
Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen
Verfahren (z. B. Gießen, Larminieren, Tiefziehen
u. a.).
Begriffe
Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen,
Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.
4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium
und am Realgymnasium)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Planen von Wohnungen (Skizze, Modell).
Lesenlernen von Bauplänen. Kritische Auseinandersetzung
mit Wohneinrichtungen (Detailanalysen
z. B. von Form — Funktion — Werkstoff,
Wohnwert und Kosten). Artikulation von Wohnbedürfnissen.
Erschließen des Verständnisses für
Umweltschutz (z. B. Zersiedelung, Problematik
von Verkehrsflächen, Industrie- und Wohnbau,
Landschafts- und Denkmalschutz).
Begriffe
Flächenwidmungsplan, Lageplan, Einreichungsplan,
Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis,
Zersiedelung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen
nach vorangegangener Produktanalyse.
Entwickeln eines Problembewußtseins für ein
konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut
(z. B. durch Unterscheidenlernen von
Design, Industrial Design als Produktgestaltung
und Styling als Modetrend).
Erarbeiten einfacher Produktanalysen (z. B.
von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen).
Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichem
Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-
Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine
— Industrie — Wirtschaft — Umwelt.
Begriffe
Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse,
Wirtschaftlichkeit Kosten-Nutzen-Verhältnis,
Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware, Qualität,
Anmutung, Kitsch).
Erweiterungsstoff
Maschinentechnik
Herstellen mechanischer oder elektrischer Schaltungen.
Begriffe
Schaltung, Licht- und Tonschranken, Thermowächter.
Didaktische Grundsätze
Die Gliederung der Werkerziehung in die
Bereiche Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung,
Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt
die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer
Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-
funktionalen Denkens sind gleichbedeutende
Ziele.
Zur Durchführung des Unterrichtes ist die
wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Die vorgesehenen Billdungs- und Lehraufgaben
können nur in einer aufhauenden Unterrichtsführung
verwirklicht werden, daher sind die
in den einzelnen Klassen angegebenen Teilziele
auch in den Unterricht der folgenden Klassen
einzubeziehen.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der
Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht
bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß alle
Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem Maße
berücksichtigt werden.
Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen
werden empfohlen. Bei Projekten werden
Koordinierungsgespräche mit den Lehrern
der angrenzenden Unterrichtsgegenstände (wie
Geschichte und Sozialkunde, Geographie und
Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches
Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Chemie,
Physik, Bildnerische Erziehung) empfohlen.
Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in
Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen
ist anzustreben.
Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten
(z. B. die räumlichen und ausstattungsmäßigen
Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen.
In der 1. und 2. Klasse sind verschiedene
Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand
zu bevorzugen. Der Schüler soll das Grundwerkzeug
sachgerecht verwenden lernen. In der
3. und 4. Klasse sind Werkstoffe mit erhöhtem
Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere
Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen
Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen.
Zur praktischen Arbeit
Die Werkerziehung soll zu grundlegenden Erfahrungen,
Kenntnissen und Fertigkeiten im
gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen
führen.
Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich
auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken.
Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien
zu fördern; dies schließt auch das
Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen
ein.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen
soll das Finden persönlicher Lösungen durch die
Schüler gefördert werden.
Unterrichtsformen, welche schematisches Nachbauen
nach vorgegebenen Modellplänen festlegen,
sind unzulässig.
Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit
der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter
haben.
Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen
und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.
Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische
Darstellung als Mittel der Information
zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise
Werkzeichnungen). Die Beschriftung von
Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,
Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und
Kooperationsvermögen ist bei der praktischen
Arbeit zu fördern.
Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der
Bauteile erfordern (Zahnräder, Passungen u. ä.)
ist auf Elemente aus Baukastensystemen oder
Ähnliches auszuweichen.
Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der
Werkstoffe und der Technologien ist in allen
Klassen Rechnung zu tragen.
Einfache Kosten-Nutzen-Rechnungen sollen
vor allem in der 3. und 4. Klasse zu elementarem
wirtschäftlichem Denken führen.
Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung
besondere Beachtung zu schenken.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich
der Elektrogeräte und Maschinen sind zu
beachten. Schüler dürfen nicht an Kreissägen und
Hobelmaschinen arbeiten.
Die Elektro-Bohrmaschine soll nur aufgeständert
und unter Beaufsichtigung des Lehrers von
Schülern bedient werden.
Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der
Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen
zu tragen.
Zur theoretischen Auseinandersetzung
Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes
innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung
mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft
und Industrie führen. Die theoretische
Auseinandersetzung schließt in allen Klassen das
Besprechen der Schülerarbeiten ein.
Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu
Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse
führen.
Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt
besonders von österreichischen Erfinderleistungen
ist gegebenenfalls Rechnung zu tragen.
Neben allen ökonomischen und kognitiven
Zielstellungen ist der emotionelle Anteil des
Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei
Planung und Werkbetrachtung zu beachten.
Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung
wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln
— Herstellen — Beurteilen — Erkennen
— Verbessern zu reflektieren sein.
Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit
des Schülers berücksichtigt werden.
Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff
genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher
Weise, sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie
auch bei der theoretischen Auseinandersetzung,
erarbeitet werden.
Für Mädchen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule
erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und
Fertigkeiten aufbauen.
Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit
verschiedenen Materialien und Techniken sollen
die Freude am selbständigen Schaffen geweckt,
die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten
gefördert werden.
Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und
Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von
Funktion, Material, Form sowie Struktur und
Farbe erfaßt werden.
Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse
sollen aktuell sein, Neigungen und Interessen
der Schüler sind dabei zu berücksichtigen.
Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde
zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe
und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu
vermitteln, Fertigkeiten zur Handhabung und
Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben.
Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen
von körperlich-räumlichen Objekten sind das
Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfälligkeit
zu schulen.
Das Vermitteln elementarer Einsichten in
Wohnprobleme soll den Schüler auf die Bewältigung
seiner eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten.
Durch Auseinandersetzung mit Problemen der
Umwelt sollen positives Verhalten gefördert und
künftige Initiativen angeregt werden.
Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen
Arbeiten und zum kritischen. Konsumverhalten
sind zu entwickeln.
Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung
in den Bereichen Kleidung, Mode,
Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge
zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung
und Freizeitbewältigung geleistet werden.
Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben,
Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden
fördern.
Der Schüler soll materielle Werte, die er durch
seine Arbeit schafft, abschätzen können, aber
auch ideelle Werte erfassen lernen.
Lehrstoff
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen —
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben
Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen
einfacher Verfahrensanleitungen.
Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der
Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei
oder fadengebunden) oder Applizieren.
Befähigen zu dekorativ-ornamentalen Lösungen.
Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung,
Anbahnen des Modebewußtseins
Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen.
Erwerben (weiterer) nähtechnischer
Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück
für den persönlichen Gebrauch.
Fachgebundenes Zeichnen
Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie
des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung
für das gewählte Werkstück nach persönlichen
Maßen.
Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch
einer Anordnung von Wohnräumen zu einer
Wohneinheit, nach funktionellen Gesichtspunkten,
unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse.
Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen
plastischer Objekte aus textilen oder anderen
geeigneten Materialien, (z. B. Span, Folie
u.a.)
Materialienkunde
Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften
von Textilien und anderen Werkstoffen und der
Möglichkeit ihres Einsatzes.
Wirtschaftliches Verhalten
Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten
Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses
für Unterschiede zwischen industriell hergestellten
und selbstgefertigten Gegenständen.
Erweiterungsstoff
Anwenden der bereits bekannten Techniken
mit erhöhten Anforderungen: z. B. Weben.
Fadenlegen auf textilem Grund.
Teilziele der Werkbetrachtung
Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen
Gestaltungen mit ausgeführten Techniken
durch Betrachtung und Besprechung der
eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch Zeigen
erlesener Handarbeit aus Gegenwart und
Vergangenheit.
Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten
zur Anbahnung des Planlesens und zur
Vermittlung von elementaren Einsichten in
Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge.
Begriffe: Ornament, Funktion, Objekt, Folie,
applizieren, dekorativ, kombinieren.
Am Gymnasium und am Realgymnasium außerdem
Fachgebundenes Zeichnen
Anbahnen des Planzeichnens; Einzelraum mit
Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen)
oder Planzeichnung nach einem Maßstab.
3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium;
3 Wochenstunden am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen)
Kleidung — Mode — Wohnen —
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Fördern kreativen Verhaltens durch Anwenden
und Kombinieren unterschiedlicher Materialien
unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes
Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen
Techniken durch höhere Anforderungen
an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit.
Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe,
experimentelles Weben), Knüpfen.
Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder
selbstgefertigten Linolschnitten).
(Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen außerdem: allenfalls Stickerei;
Durchbruch oder Kreuzstich oder Tüllstickerei
u. a.)
Herstellung von Bekleidung nach modischen
Gesichtspunkten: Lernen weiterer nähtechnischer
Details zur Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder
Kleidungsstückes.
(Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen: Anfertigung von zwei Wäsche-
und zwei Kleidungsstücken.)
Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastischräumlicher
Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung
Entwicklung eines Schnittes von der Fläche
zur Form für das geplante Werkstück.
Anfertigen eines Verständigungsmodelles nach
Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben
verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung
mit dreidimensionalen Elementen.
Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit
nichttextilen Materialien (Papier, Karton u. a.)
und den entsprechenden Werkzeugen.
Materialienkunde
Erkennen der gebräuchlichsten Bindungs- und
Stoffarten.
Wirtschaftliches Verhalten
Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch
Qualitäts- und Preisvergleiche.
Erweiterungsstoff
Gestalten von Objekten für den persönlichen
Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr
u. a.)
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen des Zusammenhanges von Material,
Form, Farbe und Funktion, erläutert an praktischen
Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem
Bereich der Mode.
Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.
An ausgewählten Beispielen die Abhängigkeit
der Raumwirkung von Farbkombinationen veranschaulichen.
Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur
Wohnatmosphäre.
Begriffe
Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell,
dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.
4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium
und am Realgymnasium; 4 Wochenstunden am
Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen)
Kleidung — Mode — Wohnen —
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler
Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger
Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich
und richtiger Zuordnung zur Kleidung
Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik
nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik,
Sticken, Stricken, Häkeln u. a. Textilfärben in
Reservetechnik (Tritik- oder Plangi-Technik
oder Batik)
Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheiten
bei der Herstellung von Kleidung
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im
Zuschneiden und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes
mit schwierigeren nähtechnischen
Details.
Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher
Vorstellung
Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte
Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln
des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten
Paßform.
Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.
Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten
(in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).
Materialienkunde
Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten
Materialien und deren sinnvoller Einsatz.
Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften
verstehen und anwenden. Kennenlernen und
Auswerten internationaler Pflegekennzeichen.
Pflege und Instandhaltung von Wäsche- und Kleidungsstücken.
Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie
Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.
Wirtschaftliches Verhalten
Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.
Erweiterungsstoff
Experimentelles Gestalten mit verschiedenen
Materialien (Leder, Metall u. a.)
Teilziele der Werkbetrachtung
Ausgehend von der praktischen Arbeit und
durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung
soll der Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken
der Persönlichkeit, der Zweckmäßigkeit
und der Mode zu erkennen und zu
beurteilen.
Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen
von Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße,
Proportionierung. Raumordnung, Funktionswege,
Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert
und Wohnkosten. Anbahnen des Verständnisses
für Umweltgestaltung und Umweltschutz.
Begriffet
Wohnqualität, Proportionierung, Wohnwert,
Umweltgestaltung, Landschafts- und Denkmalschutz.
Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.
Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik,
Batik
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen hat der Absatz „Berücksichtigung modischer
und persönlicher Gegebenheiten bei der
Herstellung von Kleidung:" zu lauten
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im
Zuschneiden und Nähen. Zwei Kleidungsstücke
mit schwierigeren schnitt- und nähtechnischen
Details. Vertiefen der Kenntnisse und Steigern
der Fertigkeiten in Hinblick auf kompliziertere
Schnittformen der aktuellen Mode.
Didaktische Grundsätze
Die Werkbetrachtung soll zu grundlegenden
Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im
gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und
Werkzeugen führen.
Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen
und den individuellen Neigungen ist
durch Differenzierung Rechnung zu tragen.
Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb
einer Klasse bleiben dem Lehrer überlassen,
ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet
sein.
Auf zielführende Organisation innerhalb der
Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden,
wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen
Einsatz technischer Hilfsmittel ist Bedacht
zu nehmen.
Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind
zu vermeiden.
Auf den Unterschied zwischen handwerklicher
Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen.
Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem
mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung, soll
angestrebt werden.
Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit
dem geplanten Werkstück gemacht werden und
sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsweise
durchzuführen.
Die Ausführung der Planzeichnung und die
Anfertigung von Wohnmodellen dienen vornehmlich
der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung
von lebenspraktischen Problemen.
Die werktechnischen Anforderungen sollen
daher nicht zu hoch angesetzt werden.
Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben
und das kreative Verhalten sind
zu fördern.
Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen
dekorativer Art ist daher auszuschließen
(ausgenommen Volkskunstmuster).
Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten,
dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den
Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen,
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,
Sparsamkeit und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen.
In allen Klassen ist das wirtschaftliche Denken
in Form von Kostenberechnungen zu den Werkstücken
zu fördern.
Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden.
Die Werkbetrachtung soll möglichst im Zusammenhang
mit praktischer Arbeit stehen. Sie
kann an Schülerarbeiten, Journalen für Mode
und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit
Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch
Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden.
Das Betrachten von Originalen kann durch
gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie
Industriebesuche ermöglicht werden.
Das Sammeln von Reproduktionen aus dem
Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen.
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen ist der Näharbeit verstärkte Aufmerksamkeit
zu widmen, um eine entsprechende
Grundlage für die Lehrinhalte der Oberstufe zu
schaffen.
Das einsetzende Interesse an selbstgenähten
Kleidungsstücken ist durch Vermittlung eines sicheren
Könnens und durch Teilnahme am aktuellen
Modegeschehen zu fördern.
Das Zeichnen von Schnitten nach allgemeinen
und persönlichen Maßen ist an dieser Schulform
verpflichtend.
Die besondere Aufgabe der Frau in Hinblick
auf den künftigen Wohnbereich setzt Grundkenntnisse
in Hinblick auf Funktion und Gestaltung,
Anordnung von Einrichtung und Einplanung
von Textilien sowie die damit verbundenen
Kosten voraus. Eine besondere Vertiefung
in dieses Gebiet ist daher geboten.";
4. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,
didaktische Grundsätze), Freigegenstände, hat der
Unterrichtsgegenstand „Werkerziehung" für die
Unterstufe zu lauten
„WERKERZIEHUNG
Unterstufe
Für Knaben
Bildungs- und Lehraufgabe: wie für den Pflichtgegenstand.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen
bei Massiv- und Gerüstbau.
Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen
und Größenbezüge.
Maschinentechnik
Bau einfacher mechanischer Objekte.
Produktgestaltung
Entwickeln einfacher Werkzeuge und Geräte
unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff.
Herstellen einfacher Gefäße aus leicht formbaren
Werkstoffen.
3. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Herstellen und Erproben von Konstruktionen
mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend
für Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien
in Natur und Technik (z. B. Form,
Funktion, Werkstoff und Ökonomie).
Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung
anhand von Beispielen aus verschiedenen
Epochen.
Maschinentechnik
Beim Bau von Objekten Untersuchen von
Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (z. B.
Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und
ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben),
Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen u. a.
Produktgestaltung
Gestalten und Herstellen von Produkten in
Serienanfertigung. Planen und Darstellen von
Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen
Verfahren (z. B. Gießen, Laminieren, Tiefziehen
u. a.).
Didaktische Grundsätze: wie für den Pflichtgegenstand.
Für Mädchen
Bildungs- und Lehraufgabe: wie für den Pflichtgegenstand.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen —
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit!
Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben
unter Beachtung von Material, Verfahren,
Struktur, Form und Farbe
Erweitern der Kenntnisse und Steigern der
Fertigkeiten in den bereits erlernten Techniken;
Stricken, Sticken (Zierstiche), Weben (Bildwebe).
Wiederholen und Anwenden der Strick- oder
Häkelschrift.
Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung
von Bekleidung
Sichern und Erweitern der Kenntnisse im
Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen
einfacher Nähte und Anwenden an einem
Werkstück.
Einführen in fachgebundenes Zeichnen
Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie
des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer
Schnittform für das gewählte Werkstück.
Anbahnen des Planzeichnens; Einzehraum mit
Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen).
Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung.
Grundlagen der Materialienkunde
Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen
von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen
und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften
verwendeter Werkstoffe. Vermitteln von
Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung
der Werkstücke.
Wirtschaftliches Verhalten
Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für
die im Unterricht hergestellten Objekte.
Erweiterungsstoff
Gestalten mit verschiedenen Materialien in den
entsprechenden Techniken (Stroh flechten, binden,
Bast weben, häkeln usw.)
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen der Unterschiede von Ausführung
und Gestaltung durch Gegenüberstellung und
Besprechung von Schülerarbeiten.
Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben
durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften
und Büchern sowie von Diapositiven, die mit
der praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Begriffe
Verfahren, Strukturen, Planzeichen, Mode,
Bildwebe, Musterwebe.
3. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium)
wie für den Pflichtgegenstand am Realgymnasium.
Didaktische Grundsätze
wie für den Pflichtgegenstand."
5. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,
didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen,
a) ist bei der unverbindlichen Übung „Chemie"
nach der Überschrift „CHEMIE" einzufügen
„Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Kennenlernen der Stoffe und ihrer Eigenschaften
aus eigener Erfahrung.
Kennenlernen der Möglichkeiten, welche die
Chemie zur Stoffveränderung bietet. Förderung
der Freude an experimentellen Aktivitäten, die
unter zielführender Anleitung erfolgen — Vermeidung
der Gefahren des Experimentierens auf
eigene Faust.
Förderung der Selbständigkeit, des Verantwortungsbewußtseins
und der manuellen Geschicklichkeit.
Förderung des kreativen Denkens durch Entwicklung
von einfachen Experimenten.
Einsichten in die Probleme des Umweltschutzes
Das Verhalten von Stoffen in der Luft, im
Wasser und im Boden kennenlernen.
Einsichten in die Arbeitswelt der chemischen
Industrie.
Lehrstoff
3. Klasse (am Gymnasium);
4. Klasse (am Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen);
2 Wochenstunden
Lösungen: Löslichkeiten, Züchten von Kristallen
(allenfalls Kristallwachstum unter dem
Mikroskop).
Gase: Wasserstoff und/oder Sauerstoff: Herstellung,
Eigenschaften. Kohlendioxid: Herstellung,
Eigenschaften; festes Kohlendioxid — Verhalten
von Stoffen bei tiefen Temperaturen.
Kohlenmonoxid: Herstellung, Eigenschaften; Umweltbelastung.
Flammen: Verbrennungsvorgänge, Flammenfärbung.
Schwefel: Eigenschaften des elementaren Schwefels,
Schwefeldioxid (Umweltbelastung durch
Schwefeldioxid bei der Verbrennung fossiler
Brennstoffe). Sulfate: Kupfersulfat, Gips.
Stickstoff: Ammoniak; stickstoffhaltige Düngemittel
(Problem der Überdüngerung, Wasserverschmutzung);
Nitrate.
Säuren und Basen: Neutralisation, Indikatoren;
Säuren in Lebensmitteln (Fruchtsäfte, Zitronensaft,
saure Milch, Essig).
Elektrochemie: elektrische Leitfähigkeit von
Lösungen, Elektrolysen.
Kohlenwasserstoffe: Eigenschaften von Erdgas
bzw. Propan, Benzin, Acetylen.
Alkohol: Herstellung, Gehaltsbestimmung
(Alkotest).
Ester: Herstellung von Fruchtestern, Bedeutung
für die Getränkeindustrie.
Nahrungsmittel
Fett: Extraktion von Fetten aus Samen; Margarine;
Fettgehalt der Milch.
Zucker: Einfachzucker (Traubenzucker): Nachweis.
Rohrzucker: Gewinnung aus Zuckerrüben.
Stärke: Nachweis in verschiedenen Lebensmitteln.
Eiweiß: Nachweis in verschiedenen Lebensmitteln.
Farbstoffe: Färben von Textilien (gegebenenfalls
in Zusammenarbeit mit Werkerziehung für
Mädchen).
Chromatographie: Säulenchromatographie von
Blattfarbstoffen. Papierchromatographie von
Filzstiftfarben, Tinten.
Kunststoffe: Eigenschaften und Verhalten, ihre
Herstellung.
Papier und Holz: Papierherstellung.
Photographie: Entwickeln und Fixieren von
Schwarz-Weiß-Bildern.
Didaktische Grundsätze
Bei der praktischen Arbeit sind Gruppen zu
zwei Schülern zu bilden. Gefahrenquellen müssen
durch sorgfältige Auswahl geeigneter Arbeiten,
durch entsprechende Vorkehrungen und Anweisungen
ausgeschaltet werden. Auf Genauigkeit
bei der Durchführung der Versuche ist stets
Wert zu legen.
Exkursionen können eingeplant werden.
Aktuelle Ereignisse sollen Anlaß zu ihrer Auswertung
sein.
Die Schüler sind zur Führung von Protokollen
anzuleiten (Ausgabe von Arbeitsblättern).
Aus den angebotenen Themenkreisen ist eine
Auswahl zu treffen."
Oberstufe".
b) hat die unverbindliche Übung „Leibesübungen"
zu lauten
„LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die im Pflichtgegenstand Leibesübungen angeführten
Aufgaben sind im Hinblick auf Intensivierung
(besonderes Leistungsniveau), Ergän-
zung und Erweiterung zu erfüllen. Dabei soll
insbesondere dem Gesichtspunkt der Wahlmöglichkeit
Rechnung getragen werden.
Lehrstoff
1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff
des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die
den örtlichen Gegebenheiten, den personellen
Voraussetzungen und dem Interesse der Schüler
gerecht werden.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten
Übungsbereichen.
Verschiedene freizeitwertige Sportarten, die
im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden
können (z. B. Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo,
Fechten).
Auch verschiedene Formen des Sonderturnens
(z. B. bei Haltungsschwächen, Übergewicht, Konditionsschwäche
u. ä.).
Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht
angewendeten Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze
Es gelten sinngemäß die für den Pflichtgegenstand
gemachten Aussagen. Bei der Unterrichtsplanung
wäre die Schwerpunktbildung (Kursform)
zu verwenden. Hiefür sind genaue Organisations-
und Arbeitspläne zu erstellen.
Jugendgemäße Trainings- und Wettkampfformen
sollten verstärkt gepflegt werden.
Aktuelle Anlässe sind verstärkt zu berücksichtigen.";
6. Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoffe,
didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen,
ist nach der unverbindlichen Übung „Leibesübungen"
folgende unverbindliche Übung
„Verkehrserziehung" einzufügen
„VERKEHRSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht aus Verkehrserziehung soll
beim Schüler dieser Altersgruppe eine kritische
und verantwortungsbewußte Einstellung zum
Straßenverkehr wecken, ihn zu bewußtem Wahrnehmen
und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen
bewegen und ihm die entsprechenden
Kenntnisse vermitteln.
Dem Schüler soll klargemacht werden, daß
ohne Ordnung kein reibungsloser Ablauf des
Straßenverkehrs möglich ist.
Die grundsätzliche Bereitschaft des Schülers
soll geweckt werden, sich den jeweils geltenden
Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Er
soll aus seiner eigenen Sicht als Fußgänger oder
Radfahrer, aber auch aus der Sicht der anderen
Verkehrspartner Verkehrssituationen sehen,
erfassen und beurteilen lernen, um
dann entsprechend handeln zu können.
Nach dem in der Grundschule erworbenen
Sachwissen von den Grundregeln des Straßenverkehrs
und den wichtigsten Verkehrszeichen
soll der Schüler nunmehr zu vertieften Kenntnissen
und Einsichten kommen.
Der Schüler soll erkennen, daß er als Fußgänger
und als Radfahrer besonders gefährdet
ist, und soll daraus die Folgerungen für seine
Verhaltensweisen ziehen, um Gefahren für sich
und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Er soll auch erkennen, daß partnerschaftliches
Verhalten notwendig ist und defensives Verhalten
unter Umständen lebenserhaltend sein
kann. Er soll sich ohne Gefährdung der eigenen
und der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr
bewegen können und erkennen, daß mit
überraschendem und fehlerhaftem Verhalten
anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.
Ziel dieses Unterrichtes ist es somit, die Schüler
zu verläßlichen und verantwortungsbewußten
Teilnehmern im Straßenverkehr zu erziehen.
Lehrstoff
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Kenntnisbereich
Verkehrsvorschriften und Verkehrsregelungen
(Wiederholung, Weiterführung und Ergänzung);
die Straßenverkehrsordnung — Sinn, Inhalt und
Notwendigkeit.
Verkehrsflächen (Gestaltung, Funktion); besondere
Einrichtungen, wie Knotenpunkte (Kreuzungen,
Einmündungen), Verkehrsinseln, Kreisverkehr,
Fußgängerübergänge.
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.
Veränderungen der Verkehrsverhältnisse durch
die Witterung.
Verschiedene Fahrzeuge; Einsatzfahrzeuge und
Schienenfahrzeuge (Kennzeichen, akustische und
optische Warneinrichtungen usw.).
Das verkehrssichere Fahrrad — vorschriftsmäßige
Ausrüstung, Pflege und Wartung, kleine
Reparaturen.
Verkehrsabläufe (Begegnen, Kreuzen, Überholen,
Abbiegen, Reihen- und Kolonnenfahren)
mit den Schwerpunkten Vorrang und Linksabbiegen.
Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten;
der Verkehrsfluß; Verkehrsdichte und
Verkehrsspitzen während eines Tages, einer
Woche, des Jahres. Der Vorrang.
Der Verkehrsunfall — mögliche Hilfeleistungen.
Verhaltensbereich
Training verkehrsgerechten Verhaltens als
Fußgänger und als Radfahrer, Rückschlüsse für
das eigene Verhalten aus der Sicherheitslehre
und Partnerkunde. Überqueren der Fahrbahn,
Gehen auf Freilandstraßen, Kontrollblick, Ver-
halten im Haltestellenbereich; sicheres Beherrschen
des Fahrrades in den wesentlichsten Situationen,
wie z. B. Einfahren, Spurhalten, Bremsen,
Absteigen, Richtungswechsel anzeigen, Bogenfahren,
Abbiegen, Vorbeifahren und Überholen.
Analyse des beobachteten Verkehrsverhaltens —
Motive für defensives Verhalten.
Selbständige Unterrichtsinhalte im Einstellungsbereich
in Form von Gesprächen über Werthaltungen
Partnerschaft im Straßenverkehr, das
„freundliche Handzeichen", Behinderte im Straßenverkehr,
Kinder helfen Kindern usw.
Didaktische Grundsätze
Die unverbindliche Übung ersetzt nicht Verkehrserziehung
als Unterrichtsprinzip. Sie soll
eine zusätzliche Unterrichtsmaßnahme sein, die
zu positivem Verkehrsverhalten als Fußgänger
und Radfahrer führt. Dementsprechend wird
auch in jenen Klassen, in denen diese unverbindliche
Übung geführt wird, weiterhin Verkehrserziehung
in allen anderen Gegenständen betrieben
werden müssen. Insbesondere wird das
Schwerpunktprogramm in Zusammenarbeit mit
der Exekutive durchzuführen sein.
Dem Grundsatz der Altersgemäßheit ist besonders
bei der Behandlung der gesetzlichen
Vorschriften Rechnung zu tragen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,
besonders zu Biologie und Umweltkunde
(betreffend Grundzüge der Ersten
Hilfe und der Unfallverhütung) oder Leibesübungen
(betreffend sicheres Gehen und Laufen,
Gleichgewichtsübungen u. ä.) oder zu Deutsch
und Lebende Fremdsprache (betreffend einschlägige
Redeübungen und Aufsatzthemen) sind
wahrzunehmen.
Praktische Übungen sind zunächst auf einer
geeigneten Fläche im Schonraum (Schulhof, Spielplatz,
Schulverkehrsgarten), später auch in der
Verkehrswirklichkeit durchzuführen, weil es zum
richtigen Verhalten in Verkehrssituationen einer
besonderen Erfahrungsgrundlage bedarf. Die
praktischen Übungen sind im Rahmen eines
Lehrausganges möglichst unter Beiziehung eines
Exekutivbeamten vorzunehmen, wobei der körperlichen
Sicherheit der Schüler größte Aufmerksamkeit
zu schenken ist.
Der Veranschaulichung des Lehrstoffes kommt
besondere Bedeutung zu.
Lernzielkontrollen können — soweit sie theoretische
Kenntnisse betreffen — mittels Testbogen
durchgeführt werden; sofern verkehrsrichtiges
Verhalten überprüft werden soll, sind
die Schüler bei Lehrausgängen, Lehrwanderungen
und bei den praktischen Übungen zu beobachten.
Lernerfolgskontrollen sollen ohne Prüfungscharakter
möglichst als praktischer, partnerschaftlicher
Wettbewerb durchgeführt werden.
Während Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip
nicht die Aufgabe haben kann, alle Schüler
zu Radfahrern auszubilden, ist die praktische
Einübung der in der unverbindlichen Übung erworbenen
Kenntnisse in der Verkehrswirklichkeit
ein wesentlicher Bestandteil dieses Unterrichts.
Dazu dienen die Vermittlung von Kenntnissen
der Konstruktionsmerkmale, der Funktion
und Handhabung des Verkehrsmittels Fahrrad
und praktische Fahrübungen im simulierten
Verkehrsraum. Die Ablegung der freiwilligen
Radfahrprüfung wird dadurch wohl vorbereitet,
kann jedoch nicht im Rahmen des Unterrichts
erfolgen, sondern soll wie bisher dem außerschulischen
Bereich anvertraut bleiben.
Durch Beobachtung des Verhaltens der anderen
Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fehlverhaltens
der Radfahrer, sind Schlußfolgerungen
für das eigene richtige Verkehrsverhalten zu
ziehen."
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979
in Kraft.