145_1968
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145. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 145. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_145_0 145. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Marchfelder Straße
im Bereich der Gemeinde Thenneberg von
km 28,438 (alt) bis km 28,603 (alt),
km 28,738 (alt) bis km 28,933 (alt),
km 29,303 (alt) bis km 29,513 (alt),
km 28,933 (alt) bis km 29,123 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.