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145_1968 AT

145. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Marchfelder Straße

im Bereich der Gemeinde Thenneberg von

km 28,438 (alt) bis km 28,603 (alt),

km 28,738 (alt) bis km 28,933 (alt),

km 29,303 (alt) bis km 29,513 (alt),

km 28,933 (alt) bis km 29,123 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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