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145_1966 AT

145. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Bewilligung entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte unter 500 S

Auf Grund des § 2 Abs. 8 lit. i Z. 1 des Außenhandelsgesetzes,

BGBl. Nr. 226/1956, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 80/1963,

BGBl. Nr. 332/1965 und BGBl. Nr. 69/1966

wird verordnet

Artikel 1 der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom

31. Juli 1958, BGBl. Nr. 183, über die Bewilligung

entgeltlicher Einfuhrsendungen im Werte

unter 500 S, wird abgeändert wie folgt

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