Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
145_1965 AT

145. Bundesgesetz: 5. Budgetüberschreitungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Bundesgesetz: 5. Budgetüberschreitungsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Zwecks Beschaffung von Wohnraum für

Bundesbedienstete werden Überschreitungen folgender

Ausgabenansätze der ordentlichen Gebarung

des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr

1965, BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Ersparungen bei den folgenden Ausgabenansätzen

der ordentlichen Gebarung sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister für

Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →