145_1965
AT
145. Bundesgesetz: 5. Budgetüberschreitungsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 145. Bundesgesetz: 5. Budgetüberschreitungsgesetz
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Zwecks Beschaffung von Wohnraum für
Bundesbedienstete werden Überschreitungen folgender
Ausgabenansätze der ordentlichen Gebarung
des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr
1965, BGBl. Nr. 1, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Ersparungen bei den folgenden Ausgabenansätzen
der ordentlichen Gebarung sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten Organe
zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister für
Finanzen betraut.