145_1953
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145. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 145. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
1953_145_0 145. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes
1953, BGBl. Nr. 38, wird kundgemacht,
daß in den Vereinigten Staaten von Amerika der
Schutz österreichischer Marken vom Schutz in
Österreich unabhängig ist. Bei der Anmeldung
einer Marke in Österreich ist demnach, wenn die
Marke für ein Unternehmen bestimmt ist, das
seinen Sitz in den Vereinigten Staaten von
Amerika hat, ein Nachweis, daß die Marke dort
registriert ist, nicht zu erbringen.