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145_1953 AT

145. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 145. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, wird kundgemacht,

daß in den Vereinigten Staaten von Amerika der

Schutz österreichischer Marken vom Schutz in

Österreich unabhängig ist. Bei der Anmeldung

einer Marke in Österreich ist demnach, wenn die

Marke für ein Unternehmen bestimmt ist, das

seinen Sitz in den Vereinigten Staaten von

Amerika hat, ein Nachweis, daß die Marke dort

registriert ist, nicht zu erbringen.

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