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144_1974 AT

144. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitnehmerschutzgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 144. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitnehmerschutzgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr. 234/

1972, wird geändert wie folgt

1. Im § 31 Abs. 1 haben die Worte „oder mit

Arrest bis zu sechs Wochen" zu entfallen.

2. Im § 31 Abs. 2 erster Satz haben die Worte

„oder mit Arrest bis zu drei Wochen" zu entfallen.

Der letzte Satz ist zu streichen.

3. Im § 31 Abs. 3 erster Satz haben die Worte

„oder mit Arrest bis zu einer Woche" zu entfallen.

Der letzte Satz ist zu streichen.

4. Im § 31 Abs. 4 haben die Worte „oder einer

Arreststrafe bis zu drei Tagen" zu entfallen.

Artikel II

(1) Die Bestimmungen des Artikels I treten zugleich

mit dem Bundesgesetz über die Arbeitsinspektion

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für soziale Verwaltung

betraut.

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