Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143_1994 AT

143. Verordnung: Festsetzung des Richtwerts für das Bundesland Oberösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 143. Verordnung: Festsetzung des Richtwerts für das Bundesland Oberösterreich

§ 1. Auf Grund des § 4 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993 Art. IX, in Verbindung mit dessen § 3 Abs. 6 wird für das Bundesland Oberösterreich der Richtwert für die mietrechtliche Normwohnung mit dem

Betrag von .............................................. 54,60 S

je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat festgesetzt.

§ 2. (1) Der Richtwert wurde wie folgt ermittelt

1. Grundkostenanteil 1227,97 S, davon 4 vH .......................................... 49,12 S

2. Baukosten 15247,81 S, davon

5,5 vH............................................... 838,63 S

3. abzuziehende Baukostenanteile für Aufzugsanlagen, gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen, Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze, Hobbyräume, Schutzräume, modern ausgestattete Waschküchen, Gemeinschaftsantennen und bautechnische Erschwernisse

3111,11 S, davon 5,5 vH ............... 171,11 S

4. abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 1220,— S, davon 5 vH ....... 61,— S

Zwischensumme ..................................... 655,64 S

davon ein Zwölftel, gerundet ............... 54,60 S

(2) Die der Ermittlung nach Abs. 1 zugrunde gelegten Kostenanteile betragen demgemäß, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet

1. Grundkostenanteil 7,50 vH des Richtwerts;

2. Baukosten .............. 128,00 vH des Richtwerts;

3. abzuziehende Baukostenanteile (Abs. 1

Z 3) ........................ 26,12 vH des Richtwerts;

4. abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 9,31 vH des Richtwerts.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1994 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →