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143_1988 AT

143. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1986

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 143. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1986

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten

Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1986

wird die Genehmigung erteilt.

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