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143_1979 AT

143. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 143. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. Sep-

tember 1976, BGBl. Nr. 524, in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 716/1976 und BGBl.

Nr.427/1977- wird wie folgt geändert

1. In der Anlage 6 hat nach „Brasilien BR"

„Dominica *) DM" zu entfallen.

2. In der Anlage 7 wird nach „Peru PE"

„Philippinen PH" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 31. März 1979

in Kraft.

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