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143_1968 AT

143. Verordnung: Umlegung von Teilen der Amstetten-Weyer Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 143. Verordnung: Umlegung von Teilen der Amstetten-Weyer Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Amstetten-Weyer

Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg

von

km 18,320 (alt) bis km 18,655 (alt),

km 18,655 (alt) bis km 18,760 (alt),

km 18,760 (alt) bis km 18,825 (alt),

km 18,843 (alt) bis km 18,876 (alt),

km 18,876 (alt) bis km 18,970 (alt),

km 20,150 (alt) bis km 20,327 (alt),

km 20,327 (alt) bis km 20,450 (alt),

km 20,450 (alt) bis km 20,780 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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