143_1968
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143. Verordnung: Umlegung von Teilen der Amstetten-Weyer Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 143. Verordnung: Umlegung von Teilen der Amstetten-Weyer Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_143_0 143. Verordnung: Umlegung von Teilen der Amstetten-Weyer Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Amstetten-Weyer
Straße im Bereich der Gemeinde Sonntagberg
von
km 18,320 (alt) bis km 18,655 (alt),
km 18,655 (alt) bis km 18,760 (alt),
km 18,760 (alt) bis km 18,825 (alt),
km 18,843 (alt) bis km 18,876 (alt),
km 18,876 (alt) bis km 18,970 (alt),
km 20,150 (alt) bis km 20,327 (alt),
km 20,327 (alt) bis km 20,450 (alt),
km 20,450 (alt) bis km 20,780 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.