143_1959
AT
143. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Belgien.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 143. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Belgien.
1959_143_0 143. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Belgien.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
des Europarates haben Belgien und Griechenland
das Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten
zwischen den Mitgliedsländern des
Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung,
BGBl. Nr. 62/1958, ratifiziert.
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8
für Belgien am 1. Mai 1959 in Kraft getreten, für
Griechenland wird es am 1. Juli 1959 wirksam.