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143_1959 AT

143. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Belgien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 143. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Belgien.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

des Europarates haben Belgien und Griechenland

das Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten

zwischen den Mitgliedsländern des

Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung,

BGBl. Nr. 62/1958, ratifiziert.

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8

für Belgien am 1. Mai 1959 in Kraft getreten, für

Griechenland wird es am 1. Juli 1959 wirksam.

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