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143_1954 AT

143. Bundesgesetz: Gebührennovelle 1954.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 143. Bundesgesetz: Gebührennovelle 1954.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Gebührengesetz 1946, BGBl. Nr. 184, in

der Fassung der Gebührennovelle 1948, BGBl.

Nr. 23/1949, der Gebührennovelle 1949, BGBl.

Nr. 109, der 4. Paßgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 73/

1950, der Gebührennovelle 1950, BGBl. Nr. 7/

1951, der Gebühren- und Beförderungsteuernovelle

1951, BGBl. Nr. 195, und der Gebührennovelle

1952, BGBl. Nr. 107, wird wie folgt geändert

1. Im § 14 TP. 2 hat es unter Z. 3 zu lauten

„3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft,

Erwerb der Staatsbürgerschaft nach

dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1954, BGBl.

Nr. 142, betreffend den Erwerb der Staatsbürgerschaft

durch Volksdeutsche 2000 S".

2. Im § 14 TP. 6 hat es im zweiten Absatz

unter lit. c zu lauten

„c) Ansuchen um die Verleihung der österreichischen

Staatsbürgerschaft, Erklärungen

nach § 1 des Bundesgesetzes vom 2. Juni

1954, BGBl. Nr. 142, betreffend den Erwerb

der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche;".

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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