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142_1993 AT

142. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 6 des Bundesgesetzes über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge verfassungswidrig war

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BGBlPdf 142. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 6 des Bundesgesetzes über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 1992, G 142/92-6, G 144-154/92-6 und G 200/92-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 1. Februar 1993, ausgesprochen, daß § 6 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, verfassungswidrig war.

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