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142_1982 AT

142. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Markenamtes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 142. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Markenamtes

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung

der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.

Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,

daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung

des Benelux-Markenamtes in zwei Sprachen,

die Abkürzungen der Bezeichnung sowie dessen

Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen sind.

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