142. Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 27/74 der gemeinsamen Sitzung des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Bericht des Sekretariates über die 3. Tagung
des Komitees der Ursprungs- und Zollexperten
5. Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist
ein Bericht des Sekretariates über die obzitierte
Tagung (EFTA/OC 3/74) vorgelegen. Sie
nahmen den Bericht des Komitees ohne Debatte
zur Kenntnis und bestätigten die in Absatz
4 dargelegte Übereinstimmung, daß die
vom Rat und Gemeinsamen Rat am 25. April
1974 vorgenommene und im Dokument EFTA
48/74 enthaltene Interpretation des Artikels 4
(h) des Teils I des Anhangs B des Übereinkommens
ab 1. April 1973 anzuwenden ist Diese Interpretation ist im Bundesgesetzblatt
unter Nr. 632/1974 verlautbart..
Die letzte Kundmachung zum Teil I der Beilage B des EFTA-Übereinkommens erfolgte in
BGBl. Nr. 139/1975 (Beschluß Nr. 16/74 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation).