142. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird kundgemacht
1. Die Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse
bei Patentanmeldungen, BGBl.
Nr. 104/1971, wird wie folgt berichtigt
In der deutschen Übersetzung der Anlage I
ist nach den Worten „zum Patent" die Bezugszahl
„(5)" einzufügen.
2. Das Europäische Übereinkommen betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht, BGBl.
Nr. 417/1971, wird wie folgt berichtigt
In der deutschen Übersetzung hat es im Art. 5
statt „Unterkunftsersuchen" richtig „Auskunftsersuchen"
zu lauten.
3. Die Verordnung der Bundesregierung vom
21. Dezember 1971, BGBl. Nr. 478, über die
Sprengel der in Niederösterreich gelegenen Bezirksgerichte
wird wie folgt berichtigt
a) Im § 12 hat es statt „Bezirksgerichtes" richtig
„Bezirksgerichts" zu lauten;
b) im § 16 hat es statt „St. Veith an der Gölsen."
richtig „St. Veit an der Gölsen." zu lauten.
4. Die Rohstofflenkungsgesetznovelle 1971,
BGBl. Nr. 490, wird wie folgt berichtigt
Im Art. II hat es statt „§ 1 Abs. 1" richtig
„§ 11 Abs. 1" zu lauten.
5. Im 25. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1972, hat es auf der ersten Seite statt „Ausgegeben
am 10. März 1972" richtig „Ausgegeben
am 13. März 1972" zu lauten.
6. Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Feber
1972, BGBl. Nr. 75, mit der Ausbildungsvorschriften
für weitere Lehrberufe erlassen werden,
wird wie folgt berichtigt
In der Anlage 1 hat die vorletzte Zeile auf
Seite 657 linke Spalte statt „für je 5 einfach einschlägig
ausgebildete" richtig „für je 5 fachlich
einschlägig ausgebildete" zu lauten.
7. a) Die Verordnung des Bundesministers für
Justiz vom 20. April 1972, BGBl. Nr. 137, betreffend
die Prüfung für den Dienst in Justizanstalten
wird wie folgt berichtigt
Im Titel hat es statt „Dienst in Justizanstalten"
richtig „höheren Dienst in Justizanstalten"
zu lauten.
b) Im 46. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1972, hat es im Inhaltsverzeichnis unter
BGBl. Nr. 137 statt „Dienst in Justizanstalten"
richtig „höheren Dienst in Justizanstalten" zu
lauten.
8. Das Bundesgesetz vom 26. April 1972,
BGBl. Nr. 163, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz
1957 geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I hat es nach der Z. 18 statt „§ 18 a."
richtig „18 a." zu lauten.
9. Die 10. Novelle zum Heeresversorgungsgesetz,
BGBl. Nr. 165/1972, wird wie folgt berichtigt
In der 2. 19 a dritter Satz hat es statt „Behindertenbeihilfe"
richtig „Behindertenhilfe" zu lauten.
10. Die Regelungen Nr. 1—8, 19 und 20 gemäß
dem Übereinkommen über die Annahme
einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung
der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung
der Genehmigung (BGBl. Nr. 177/1971),
BGBl. Nr. 176/1972, werden wie folgt berichtigt
a) Der erste mit 3.1.3. bezeichnete Absatz der
Regelung Nr. 5 auf Seite 1232 hat statt „3.1.3.
ggf., ob der Scheinwerfer für Zugmaschinen der
Land- oder Forstwirtschaft oder für andere langsame
Fahrzeuge (s. Anhang 1) bestimmt ist." richtig
„3.1.2. sofern es sich um einen Scheinwerfer
für Abblendlicht handelt: ob der Scheinwerfer
für Links- und Rechtsverkehr oder nur für eine
der beiden Verkehrsrichtungen gebaut ist;" zu
lauten;
b) im Anhang 2 zur Regelung Nr. 5 hat auf
Seite 1245 die Zahl „85" in den Tabellen,
Spalte b, jeweils richtig „8,5" zu lauten;
c) im Anhang 5 zur Regelung Nr. 20 hat es
im französischen Text auf Seite 1395 in der
Zeile e 7) in der Spalte Tolérance 12) statt „ ± 0,45
und ± 0,2" richtig „+ 0,45 und + 0,2" zu lauten.
11. Das Bundesgesetz vom 14. Juni 1972,
BGBl. Nr. 229, mit dem das Landeslehrer-Dienstgesetz
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I erster Satz hat es statt „BGBl.
Nr. 286/1971" richtig „BGBl. Nr. 486/1971" zu
lauten.
12. Im 74. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1972, hat es im Inhaltsverzeichnis unter
BGBl. Nr. 238 statt „Einigung" richtig „Eignung"
zu lauten.
13. Das Übereinkommen (Nr. 124) über die
ärztliche Untersuchung Jugendlicher im Hinblick
auf ihre Eignung zur Beschäftigung bei
Untertagearbeiten in Bergwerken, BGBl.
Nr. 238/1972, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. 2 Z. 1 des englischen Textes hat es
statt „re-examination" richtig „re-examinations"
zu lauten;
b) im Art. 3 2. 1 lit. b des englischen Textes
hat es statt „a appropriate manner" richtig „an
appropriate manner" zu lauten;
c) im Art. 4 Z. 2 des englischen Textes hat es
statt „to satisfy that" richtig „to satisfy itself
that" zu lauten;
d) im Art. 8 Z. 1 des französischen Textes hat
das Teilungszeichen in der 6. Zeile nach dem
Wort „par" zu entfallen;
e) im Art. 10 des englischen Textes hat es statt
„article 102" richtig „Article 102" zu lauten.
14. Im 76. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1972, hat im Inhaltsverzeichnis unter BGBl.
Nr. 248 der Beistrich nach dem Wort „Rates"
zu entfallen.
15. Das Bundesgesetz vom 5. Juli 1972, BGBl.
Nr. 276, mit dem das Hochschul-Organisationsgesetz
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I erster Satz hat es statt „195/1965
und 180/1966" richtig „195/1965, 180/1966 und
151/1972" zu lauten.
16. Die Ungültigerklärung von Originalzeugnissen
der Internationalen Kaffee-Organisation,
BGBl. Nr. 307/1972, wird wie folgt berichtigt
Im letzten Satz hat es statt „161/1972" richtig
„205/1972" zu lauten.
17. Die Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3
des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über Erleichterungen der
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und
Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener
deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang
Neustift/Gottsdorf, BGBl. Nr. 308/1972, wird
wie folgt berichtigt
Im Titel hat es statt „Genzdienststellen am
Genzübergang" richtig „Grenzdienststellen am
Grenzübergang" zu lauten.
18. Die Verordnung des Bundesministers für
Bauten und Technik vom 26. Juli 1972, BGBl.
Nr. 319, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes
der S 5 Badener Schnellstraße (gemäß
§ 33 Abs. 5 BStG 1971 noch Bundesstraße B) im
Bereich der Gemeinde Baden wird wie folgt
berichtigt
Im Abs. 4 hat es statt „Weihburgstraße" richtig
„Weilburgstraße" zu lauten.
19. Das Bundesgesetz vom 25. Oktober 1972,
BGBl. Nr. 409, mit dem das Katastrophenfondsgesetz
neuerlich geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I Z. 1 hat es statt „§ 1 lit. e" richtig
„§ 3 Abs. 1 lit. e" zu lauten.
20. Die Verordnung des Bundesministers für
Bauten und Technik vom 24. Oktober 1972,
BGBl. Nr. 416, betreffend die Bestimmung des
Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn und
A 13 Brenner Autobahn im Bereich der Stadt
Innsbruck wird wie folgt berichtigt
In Z. 1, 2. Absatz, hat es statt „Bau-km 2240,00"
richtig „Bau-km 2,240,00" und statt
„Bau-km 4416,58" richtig Bau-km 4,416,58" zu
lauten.
21. Die Urheberrechtsgesetznovelle 1972,
BGBl. Nr. 492, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. I Z. 23 hat die Z. 5 des Abs. 1 zu
lauten
„5. eine Rundfunksendung auf eine nach § 76 a
dem Rundfunkunternehmer vorbehaltene Verwertungsart
benutzt,
hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft,
dem Verletzten, dessen Einwilligung einzuholen
gewesen wäre, ein angemessenes Entgelt zu zahlen.";
b) im Art. I Z. 24 hat es in der letzten Zeile
statt „verarbeitet" richtig „verbreitet" zu lauten.