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142. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 142. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Die Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse

bei Patentanmeldungen, BGBl.

Nr. 104/1971, wird wie folgt berichtigt

In der deutschen Übersetzung der Anlage I

ist nach den Worten „zum Patent" die Bezugszahl

„(5)" einzufügen.

2. Das Europäische Übereinkommen betreffend

Auskünfte über ausländisches Recht, BGBl.

Nr. 417/1971, wird wie folgt berichtigt

In der deutschen Übersetzung hat es im Art. 5

statt „Unterkunftsersuchen" richtig „Auskunftsersuchen"

zu lauten.

3. Die Verordnung der Bundesregierung vom

21. Dezember 1971, BGBl. Nr. 478, über die

Sprengel der in Niederösterreich gelegenen Bezirksgerichte

wird wie folgt berichtigt

a) Im § 12 hat es statt „Bezirksgerichtes" richtig

„Bezirksgerichts" zu lauten;

b) im § 16 hat es statt „St. Veith an der Gölsen."

richtig „St. Veit an der Gölsen." zu lauten.

4. Die Rohstofflenkungsgesetznovelle 1971,

BGBl. Nr. 490, wird wie folgt berichtigt

Im Art. II hat es statt „§ 1 Abs. 1" richtig

„§ 11 Abs. 1" zu lauten.

5. Im 25. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1972, hat es auf der ersten Seite statt „Ausgegeben

am 10. März 1972" richtig „Ausgegeben

am 13. März 1972" zu lauten.

6. Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Feber

1972, BGBl. Nr. 75, mit der Ausbildungsvorschriften

für weitere Lehrberufe erlassen werden,

wird wie folgt berichtigt

In der Anlage 1 hat die vorletzte Zeile auf

Seite 657 linke Spalte statt „für je 5 einfach einschlägig

ausgebildete" richtig „für je 5 fachlich

einschlägig ausgebildete" zu lauten.

7. a) Die Verordnung des Bundesministers für

Justiz vom 20. April 1972, BGBl. Nr. 137, betreffend

die Prüfung für den Dienst in Justizanstalten

wird wie folgt berichtigt

Im Titel hat es statt „Dienst in Justizanstalten"

richtig „höheren Dienst in Justizanstalten"

zu lauten.

b) Im 46. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1972, hat es im Inhaltsverzeichnis unter

BGBl. Nr. 137 statt „Dienst in Justizanstalten"

richtig „höheren Dienst in Justizanstalten" zu

lauten.

8. Das Bundesgesetz vom 26. April 1972,

BGBl. Nr. 163, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz

1957 geändert wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I hat es nach der Z. 18 statt „§ 18 a."

richtig „18 a." zu lauten.

9. Die 10. Novelle zum Heeresversorgungsgesetz,

BGBl. Nr. 165/1972, wird wie folgt berichtigt

In der 2. 19 a dritter Satz hat es statt „Behindertenbeihilfe"

richtig „Behindertenhilfe" zu lauten.

10. Die Regelungen Nr. 1—8, 19 und 20 gemäß

dem Übereinkommen über die Annahme

einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung

der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen

und über die gegenseitige Anerkennung

der Genehmigung (BGBl. Nr. 177/1971),

BGBl. Nr. 176/1972, werden wie folgt berichtigt

a) Der erste mit 3.1.3. bezeichnete Absatz der

Regelung Nr. 5 auf Seite 1232 hat statt „3.1.3.

ggf., ob der Scheinwerfer für Zugmaschinen der

Land- oder Forstwirtschaft oder für andere langsame

Fahrzeuge (s. Anhang 1) bestimmt ist." richtig

„3.1.2. sofern es sich um einen Scheinwerfer

für Abblendlicht handelt: ob der Scheinwerfer

für Links- und Rechtsverkehr oder nur für eine

der beiden Verkehrsrichtungen gebaut ist;" zu

lauten;

b) im Anhang 2 zur Regelung Nr. 5 hat auf

Seite 1245 die Zahl „85" in den Tabellen,

Spalte b, jeweils richtig „8,5" zu lauten;

c) im Anhang 5 zur Regelung Nr. 20 hat es

im französischen Text auf Seite 1395 in der

Zeile e 7) in der Spalte Tolérance 12) statt „ ± 0,45

und ± 0,2" richtig „+ 0,45 und + 0,2" zu lauten.

11. Das Bundesgesetz vom 14. Juni 1972,

BGBl. Nr. 229, mit dem das Landeslehrer-Dienstgesetz

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I erster Satz hat es statt „BGBl.

Nr. 286/1971" richtig „BGBl. Nr. 486/1971" zu

lauten.

12. Im 74. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1972, hat es im Inhaltsverzeichnis unter

BGBl. Nr. 238 statt „Einigung" richtig „Eignung"

zu lauten.

13. Das Übereinkommen (Nr. 124) über die

ärztliche Untersuchung Jugendlicher im Hinblick

auf ihre Eignung zur Beschäftigung bei

Untertagearbeiten in Bergwerken, BGBl.

Nr. 238/1972, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. 2 Z. 1 des englischen Textes hat es

statt „re-examination" richtig „re-examinations"

zu lauten;

b) im Art. 3 2. 1 lit. b des englischen Textes

hat es statt „a appropriate manner" richtig „an

appropriate manner" zu lauten;

c) im Art. 4 Z. 2 des englischen Textes hat es

statt „to satisfy that" richtig „to satisfy itself

that" zu lauten;

d) im Art. 8 Z. 1 des französischen Textes hat

das Teilungszeichen in der 6. Zeile nach dem

Wort „par" zu entfallen;

e) im Art. 10 des englischen Textes hat es statt

„article 102" richtig „Article 102" zu lauten.

14. Im 76. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1972, hat im Inhaltsverzeichnis unter BGBl.

Nr. 248 der Beistrich nach dem Wort „Rates"

zu entfallen.

15. Das Bundesgesetz vom 5. Juli 1972, BGBl.

Nr. 276, mit dem das Hochschul-Organisationsgesetz

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I erster Satz hat es statt „195/1965

und 180/1966" richtig „195/1965, 180/1966 und

151/1972" zu lauten.

16. Die Ungültigerklärung von Originalzeugnissen

der Internationalen Kaffee-Organisation,

BGBl. Nr. 307/1972, wird wie folgt berichtigt

Im letzten Satz hat es statt „161/1972" richtig

„205/1972" zu lauten.

17. Die Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3

des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen

der Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland über Erleichterungen der

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und

Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener

deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang

Neustift/Gottsdorf, BGBl. Nr. 308/1972, wird

wie folgt berichtigt

Im Titel hat es statt „Genzdienststellen am

Genzübergang" richtig „Grenzdienststellen am

Grenzübergang" zu lauten.

18. Die Verordnung des Bundesministers für

Bauten und Technik vom 26. Juli 1972, BGBl.

Nr. 319, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes

der S 5 Badener Schnellstraße (gemäß

§ 33 Abs. 5 BStG 1971 noch Bundesstraße B) im

Bereich der Gemeinde Baden wird wie folgt

berichtigt

Im Abs. 4 hat es statt „Weihburgstraße" richtig

„Weilburgstraße" zu lauten.

19. Das Bundesgesetz vom 25. Oktober 1972,

BGBl. Nr. 409, mit dem das Katastrophenfondsgesetz

neuerlich geändert wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I Z. 1 hat es statt „§ 1 lit. e" richtig

„§ 3 Abs. 1 lit. e" zu lauten.

20. Die Verordnung des Bundesministers für

Bauten und Technik vom 24. Oktober 1972,

BGBl. Nr. 416, betreffend die Bestimmung des

Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn und

A 13 Brenner Autobahn im Bereich der Stadt

Innsbruck wird wie folgt berichtigt

In Z. 1, 2. Absatz, hat es statt „Bau-km 2240,00"

richtig „Bau-km 2,240,00" und statt

„Bau-km 4416,58" richtig Bau-km 4,416,58" zu

lauten.

21. Die Urheberrechtsgesetznovelle 1972,

BGBl. Nr. 492, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. I Z. 23 hat die Z. 5 des Abs. 1 zu

lauten

„5. eine Rundfunksendung auf eine nach § 76 a

dem Rundfunkunternehmer vorbehaltene Verwertungsart

benutzt,

hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft,

dem Verletzten, dessen Einwilligung einzuholen

gewesen wäre, ein angemessenes Entgelt zu zahlen.";

b) im Art. I Z. 24 hat es in der letzten Zeile

statt „verarbeitet" richtig „verbreitet" zu lauten.

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