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142_1971 AT

142. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Italien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 142. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Italien

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen

hat in Ergänzung seiner in der Kundmachung

BGBl. Nr. 313/1970 erwähnten Mitteilung bekanntgegeben,

daß das Europäische Übereinkommen

über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

(BGBl. Nr. 107/1964, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 313/1970) für Italien nicht am 1. Oktober

1970, sondern am 1. November 1970 in Kraft

getreten ist.

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