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141_1993 AT

141. Kundmachung: Aufhebung des § 30 des Düngemittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 141. Kundmachung: Aufhebung des § 30 des Düngemittelgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1992, G 136-138/92-6, V 50-52/92-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. Februar 1993, § 30 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1993 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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