Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141_1989 AT

141. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 141. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1989

Gemäß § 28 a Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 379/1988 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden

Budgetmittel im Gesamtbetrag von

5258200 S werden nach der Zahl der im Studienjahr

1987/88 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer

Staatsbürger auf die nachstehend angeführten

Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →