141_1989
AT
141. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1989
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 141. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1989
Gemäß § 28 a Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 379/1988 wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden
Budgetmittel im Gesamtbetrag von
5258200 S werden nach der Zahl der im Studienjahr
1987/88 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer
Staatsbürger auf die nachstehend angeführten
Einrichtungen wie folgt aufgeteilt