141_1982
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141. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 141. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle
1982_141_0 141. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung
der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.
Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,
daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung
des Benelux-Amtes für Muster und Modelle
in zwei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung
sowie dessen Emblem von der Registrierung
nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen
sind.