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141_1982 AT

141. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 141. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzungen der Bezeichnung und Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung

der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.

Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,

daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung

des Benelux-Amtes für Muster und Modelle

in zwei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung

sowie dessen Emblem von der Registrierung

nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

sind.

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