141_1964
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141. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse durch weitere Staaten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 141. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse durch weitere Staaten.
1964_141_0 141. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse durch weitere Staaten.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarates haben seit der Kundmachung BGBl.
Nr. 47/1962 folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden
zum Europäischen Abkommen
über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade
und Hochschulzeugnisse, BGBl. Nr. 143/1961,
hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegungder Ratifikationsurkunde
Niederlande 26. April 1962
Island 5. April 1963
Norwegen 5. April 1963
Italien 6. August 1963
Irland 17. April 1964
Die Ratifikationsurkunde der Niederlande enthält
die Feststellung, daß das Abkommen auf das
Königreich in Europa Anwendung findet.